Unveränderte Aufstellbedingungen nach dem 01.01.2000) Die meisten Bundesländer haben jetzt endgültig die Weichen für die unveränderten Aufstellbedingungen für
GfK-Heizöltanks nach dem 01.01.2000 gestellt und entsprechende Texte in ihre wasserrechtlichen Regelwerke übernommen. Länderspezifisch unterschiedlich erfolgt die Umsetzung der VAwS (der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Erlassen und Verwaltungsvorschriften. Bauaufsichtlich zugelassene Heizöl- und Dieselkraftstofftanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK) sind also nun amtlich über die Jahrtausendwende hinaus wie bisher als sichere Aufbewahrungsbehälter ohne Auffangwanne anerkannt. Bereits 1998 war dies durch eine Stellungnahme der zuständigen Zulassungsbehörde, dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, unterstützt worden. So ist nun für Handwerk und Hausbesitzer auch von Amts wegen endgültig klar, daß die vorteilhaften Aufstellbedingungen für GfK-Tanks gültig bleiben.
Zur Erinnerung: Zu Unsicherheiten war es im Jahre 1995 durch eine scheinbare Diskrepanz zwischen den gültigen Zulassungen des DIBt und den Anforderungen der VAwS gekommen. Die Berliner Experten unterstützten daraufhin die Bemühungen des Bundesverbandes Lagerbehälter in Hagen um eine Klarstellung. Im wesentlichen ging es um die Formulierung einer kleinen Fußnote in der VAwS. Unter der Bezeichnung „R1“ definiert sie das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das zurückgehalten werden muß, bis geeignete Sicherheitsvorkehrungen wirksam werden.
Bereits im Juni des letzten Jahres bestätigte ein Sachverständigengutachten, was schon bisher galt: die Forderung nach „R1 “ ist für zugelassene werksgefertigte GfK-Tanks bis 2.000 Liter auch ohne Auffangwanne erfüllt.
Bedingung: Die Behälter müssen auf flüssigkeitsdichtem Boden stehen. Ganz egal, ob einzeln oder in nicht kommunizierend verbundenen Batterien in Anlagen bis zehn Kubikmeter Gesamtinhalt. Außerdem dürfen im Umkreis von fünf Metern keine Abläufe vorhanden sein.
GfK-Tanks für Heizöl und Dieselkraftstoffe sind seit 30 Jahren bekannt für ihren hohen Sicherheitsstandard.
Bereits damals stellten die obersten Wasserbehörden der Länder, die Bundesanstalt für Materialprüfung und die Sachverständigen des TÜV die richtigen Weichen für die Richtlinien zur Aufstellung dieser Behälter. Daß diese nach wie vor praxisgerecht sind, zeigt einmal mehr die Bestätigung der bestehenden Sicherheitsanforderungen.
Einzelheiten der derzeitigen Länderregelungen (Kenntnisstand Juli 2000) entnehmen Sie bitte der Rückseite. Näheres
siehe PDF-Datei