Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 25.07.2000

GfK-Heizöltank-Zulassung amtlich


Unveränderte Aufstellbedingungen nach dem 01.01.2000) Die meisten Bundesländer haben jetzt endgültig die Weichen für die unveränderten Aufstellbedingungen für
GfK-Heizöltanks nach dem 01.01.2000 gestellt und entsprechende Texte in ihre wasserrechtlichen Regelwerke übernommen. Länderspezifisch unterschiedlich erfolgt die Umsetzung der VAwS (der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Erlassen und Verwaltungsvorschriften. Bauaufsichtlich zugelassene Heizöl- und Dieselkraftstofftanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK) sind also nun amtlich über die Jahrtausendwende hinaus wie bisher als sichere Aufbewahrungsbehälter ohne Auffangwanne anerkannt. Bereits 1998 war dies durch eine Stellungnahme der zuständigen Zulassungsbehörde, dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, unterstützt worden. So ist nun für Handwerk und Hausbesitzer auch von Amts wegen endgültig klar, daß die vorteilhaften Aufstellbedingungen für GfK-Tanks gültig bleiben.
Zur Erinnerung: Zu Unsicherheiten war es im Jahre 1995 durch eine scheinbare Diskrepanz zwischen den gültigen Zulassungen des DIBt und den Anforderungen der VAwS gekommen. Die Berliner Experten unterstützten daraufhin die Bemühungen des Bundesverbandes Lagerbehälter in Hagen um eine Klarstellung. Im wesentlichen ging es um die Formulierung einer kleinen Fußnote in der VAwS. Unter der Bezeichnung „R1“ definiert sie das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das zurückgehalten werden muß, bis geeignete Sicherheitsvorkehrungen wirksam werden.
Bereits im Juni des letzten Jahres bestätigte ein Sachverständigengutachten, was schon bisher galt: die Forderung nach „R1 “ ist für zugelassene werksgefertigte GfK-Tanks bis 2.000 Liter auch ohne Auffangwanne erfüllt.
Bedingung: Die Behälter müssen auf flüssigkeitsdichtem Boden stehen. Ganz egal, ob einzeln oder in nicht kommunizierend verbundenen Batterien in Anlagen bis zehn Kubikmeter Gesamtinhalt. Außerdem dürfen im Umkreis von fünf Metern keine Abläufe vorhanden sein.
GfK-Tanks für Heizöl und Dieselkraftstoffe sind seit 30 Jahren bekannt für ihren hohen Sicherheitsstandard.
Bereits damals stellten die obersten Wasserbehörden der Länder, die Bundesanstalt für Materialprüfung und die Sachverständigen des TÜV die richtigen Weichen für die Richtlinien zur Aufstellung dieser Behälter. Daß diese nach wie vor praxisgerecht sind, zeigt einmal mehr die Bestätigung der bestehenden Sicherheitsanforderungen.
Einzelheiten der derzeitigen Länderregelungen (Kenntnisstand Juli 2000) entnehmen Sie bitte der Rückseite. Näheres siehe PDF-Datei
Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
Website-Statistik