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News vom 30.12.2019

Meisterpflicht wieder für 12 Berufe

2004 wurden 53 Meisterpflichten für Berufe von der damaligen rot-grünen Koalition abgeschafft. 16 Jahre später gibt es zumindest für 12 von ihnen ein Comeback.

Das SHK-Handwerk war immer meisterpflichtig. Jetzt kommen zum Beispiel die Fliesenleger wieder dazu. Bild: ZVSHK
Das SHK-Handwerk war immer meisterpflichtig. Jetzt kommen zum Beispiel die Fliesenleger wieder dazu. Bild: ZVSHK

Die große Koalition in Berlin beschloss ab 2020 die Meisterpflicht für die folgenden Handwerksberufe:

  • Behälter- und Apparatebauer
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Böttcher
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Estrichleger
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Interessant für alle Bauwerke und das SHK-Handwerk ist dabei die Meisterpflicht für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, für Rollladen- und Sonnenschutztechniker sowie für Behälter- und Apparatebauer.

Bei Fliesenlegern ist der Zusammenhang klar: Kein modernes Bad ohne Fliese. Wesentlich für neue oder zu sanierende Gebäude sind auch Rollladen- und Sonnenschutztechniker, da zum einen der sommerliche Wärmeschutz eine größere Rolle einnimmt und etwa im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben ist, zum anderen aber auch das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner zunimmt. Rollläden sind ein probates Mittel, um Dieben ihr Handwerk zumindest zu erschweren, wenn nicht gar den Erfolg zu vereiteln. Aber auch die Behälter- und Apparatebauer (BAB) sind für die Haustechnik interessant. In ihre Obliegenheit kann etwa der Bau von Tanks für Heizöl oder Flüssiggas oder der von Pufferspeichern fallen. Estrichleger, Parkettleger und Raumausstatter zählen ebenfalls zu den Gewerken am Bau. Auch für sie gilt ab kommendem Jahr die neue Meisterpflicht mit allen Konsequenzen.

Doch was bedeutet die Meisterpflicht konkret?

Ein Meister kann einen Betrieb gründen, Mitarbeiter einstellen, anleiten und ausbilden sowie seine Leistungen anbieten. Die Meisterbefugnisse erlangt man durch die Meisterausbildung, durch einen akademischen Abschluss in der jeweiligen Fachrichtung oder durch eine Regelung für Altgesellen. Diese profitieren von einer Ausnahme, die für Gesellen mit abgeschlossener Ausbildung und sechsjähriger Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Tätigkeit, gilt. Wird ein Unternehmen ab 2020 in den genannten Bereichen neu gegründet, muss der Unternehmensinhaber oder der von ihm angestellte Betriebsleiter die Meisterberechtigung haben.

Pfusch am Bau verhindern

Wesentlich ist diese Meisterpflicht für Gewerke, in denen Stümperei und Pfusch ausgeschlossen werden soll beziehungsweise wo bei unsachgemäßer Arbeit Gefährdungssituationen entstehen können. Als Beispiel können der Elektriker oder der SHK-Handwerker dienen, für die die Meisterpflicht schon immer galt. Im Prinzip gilt die Meisterpflicht also jetzt wieder für alle am Bau tätigen Gewerke. Da seit 2004 etliche Gründungen ohne Meisterschein erfolgten, gibt es jedoch eine Übergangsregelung mit Bestandsschutz. Diese Firmen können somit weiterarbeiten.

Während das Handwerk die Wiedereinführung begrüßt und allenfalls bemängelt, dass nicht noch mehr der damals 53 ausgeschlossenen Berufe wieder unter die Meisterpflicht fallen, gibt es auch Kritik, vor allem von Ökonomen. Denn die Meisterpflicht wurde 2004 auch vor dem Hintergrund abgeschafft, dass sich viele arbeitslose Handwerker ohne Meisterbrief selbständig machen und so den Wettbewerb am Markt anheizen konnten. Das hat tatsächlich in Teilen funktioniert. Würde jetzt die Meisterpflicht wieder eingeführt, so die Befürchtung, könnte das dem Wettbewerb schaden und die Baukosten weiter in die Höhe treiben. Doch die Übergangsfristen sollen dies zumindest vorerst verhindern.

Gewinnen wird auf jeden Fall wieder die Qualität am Bau für die genannten Gewerke. Denn eine Meisterausbildung macht eben einen Meister, der auf höchstmöglichem Niveau in seinem Fach qualifiziert ist. Und das kann letztlich nur gut für alle Beteiligten am Bau sein.

Meister kann Bachelor werden

Für die, die Meister sind, gibt es noch eine gute Nachricht: Sie dürfen sich ab Januar 2020 die Abschlussbezeichnung Bachelor Professional zulegen und sind damit Absolventen von Hochschulen gleichgestellt, die ein sechssemestriges Studium mit dem Bachelor abgeschlossen haben. Das ist zwar gegenüber der deutschen Bezeichnung „Meister“ ein Rückschritt, weil der Bachelor nur der niedrigste aller akademischen Grade ist und eine Entsprechung für den Meister der „Master“ wäre, der aber erst nach einem weiterührenden, meist viersemestrigen Studium erworben werden kann. Dennoch wird eine Handwerksausbildung der höchsten Stufe dann mit einem akademischen Titel belohnt. Hat der Handwerker zudem eine betriebswirtschaftliche Ausbildung genossen, darf er sich auch „Master Professional“ nennen. Womit zumindest in Hinblick auf die Bedeutung des Wortes alles beim Alten bliebe.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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