Unter bestimmten Bedingungen können Photovoltaikanlagen (PV) mit einer Leistung von bis zu 10 kW von der Ertragssteuer befreit werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) wies auf diese Möglichkeit in einem entsprechenden Schreiben vom Juni 2021 hin. Die Regelung gilt auch für Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Leistung von bis zu 2,5 kW.
PV-Anlagen bis 10 kW können bei einer Nutzung im eigengenutzten Wohngebäude, auf dem sie sich befinden, von der Ertragssteuer befreit werden.
Bild: Grammer Solar / R. Ettl Beide Anlagearten müssen zudem zu eigenen Wohnzwecken inklusive eigenem Arbeitszimmer genutzt werden. Es darf keine Fremd- oder Untervermietung vorliegen. Lediglich für gelegentliche Vermietungen gilt eine Bagatellgrenze, die 520 Euro an jährlichen Einnahmen nicht übersteigen darf.
Dazu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Hintergrund ist der verhältnismäßig hohe Aufwand, bei dem beim Betrieb dieser energieerzeugenden Anlagen die eher geringen Gewinne (etwa aus der Einspeisevergütung oder der Vermarktung) mit den Verlusten (etwa aus Wartung oder anderweitigen Steuerzahlungen) gegeneinander verrechnet werden müssen. Dennoch sollte man prüfen, ob sich dies gerade bei älteren Anlagen lohnt, da hier schon weitgehend Abschreibungen erfolgt sind und die Gewinne die Verluste im Gegensatz zur Anfangsphase mit der Investitionstilgung deutlich übersteigen können.
Dem BMF nach haben die Finanzverwaltungen vor Ort anzunehmen, dass beim Betrieb der Anlage eine steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ vorliege. Das gilt jedoch nur für noch zu veranlagende Betriebszeiträume. Die für die Anlage zu leistende Umsatzsteuererklärung muss unabhängig davon dennoch erfolgen.
Zwar kann der Antrag, der auch für die Folgejahre gilt, grundsätzlich formfrei gestellt werden. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat jedoch ein entsprechendes Formblatt erstellt. Das Formular „Keine Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken“ kann HIER heruntergeladen werden.
Das Schreiben des BMF kann HIER heruntergeladen werden.