Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 01.11.2021

Aktuelle Urteile rund um Bauen, Handwerk und Immobilie – November 2021

An dieser Stelle bringen wir einmal monatlich aktuelle Urteile rund um Bauen, Handwerk und Immobilien. Sie enthalten immer die Quelle sowie eine kurze Einschätzung durch unsere Redaktion, welche Folgen diese Urteile haben und welche Konsequenzen sich daraus für unsere Leser ableiten könnten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung ist. Für weitergehende Fragen zu diesen Urteilen können zugelassene Personen nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kontaktiert werden.

www.pixabay.com / MasterTux
www.pixabay.com / MasterTux

Kosten aus Contracting sind Betriebskosten

Contracting, also der Besitz und Betrieb von Energieanlagen durch Dritte und die Lieferung von Energie an einen bestimmten, per Vertrag über einen langen Zeitraum definierten Kunden, ist aus der hiesigen Energiewirtschaft nicht wegzudenken. Auch die Wartung muss der Contractor übernehmen. Die Kosten dafür sind einheitlich als Betriebskosten zu deklarieren, so das OLG Karlsruhe (10 U 21/19 vom 8. Mai 2020).

Im vorliegenden Fall kam einer Wohneigentümergemeinschaft die Abrechnung des Contractors, einem örtlichen Energieversorger, der vor Ort ein Blockheizkraftwerk betrieb, zu den Wärmelieferungen nicht ganz geheuer vor. Deswegen verlangte sie eine detaillierte Aufschlüsselung. Das Gericht wies dieses Ansinnen zurück, da es ja letztlich Sinn eins Contractingvertrages ist, dass zu einem einheitlichen Preis eine bestimmte Menge Wärme geliefert wird. Wie dieser Preis zustande kommt, liegt letztlich in der Verantwortung und im Risiko des Contractors.

Auch bei pauschalen Honorarvereinbarungen immer Schriftform einhalten

Der Klassiker der Vertragsstreitigkeiten, nicht vorhandene oder mangelhafte Schriftform, landet immer wieder vor Gericht. Das gilt insbesondere dann, wenn für die Abrechnung des Honorars andere Berechnungsgrundlagen als die im Vertrag vereinbarten herangezogen werden. Zu diesem vollkommen logischen Schluss kam das OLG Düsseldorf (5 U 222/20 vom 24. Juni 2021)

In diesem Fall ging es um die Ingenieursleistungen für ein Bauvorhaben in den Leistungsphasen 1 bis 5, für die ein Pauschalhonorar vereinbart wurde. Der übergroße Teil wurde auch so abgerechnet. Sechs Jahre später jedoch stellte der Ingenieur den Rest und einen Aufschlag nach HOAI in Rechnung, da ihm dies ein höheres Honorar versprach. Das wurde nun vom OLG nicht nur aus Gründen der Verjährung für nichtig erklärt.

Wartungsvertrag für Heizung bei Übergabe schließen

Soll sich die Verjährungsfrist für Mängel bei einer Heizungsanlage auf fünf Jahre verlängern, und das bei gleichzeitigem Abschluss eines Wartungsvertrages, muss dieser spätestens mit der Übergabe der Anlage abgeschlossen werden, so das OLG Celle (4 U 22/20 vom 17. Juli 2020). Die Verjährungsfrist kann sich auch auf zwei Jahre verkürzen, wenn nicht der Installateur mit dem Wartungsvertrag betreut wird. Geklärt wurde in diesem Urteil auch, dass unter den Begriff der „haustechnischen Anlagen“ sowohl Heizungsanlage als auch Heizungsleitungen fallen.

Im vorliegenden Fall ging es um eben jene Leitungen, die von Innenkorrosion befallen waren. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Ursachen hierfür beim Wasser sowie der Luft innerhalb des Heizungssystems liegen könnten. Dies wollte der Besitzer nun dem mit der Wartung beauftragten Unternehmen anlasten. Doch dessen Haftung war aufgrund der oben geschilderten Fristen nicht gegeben, weil der Vertrag erst ein Jahr nach der Übergabe abgeschlossen wurde.

Bebauung beim Nachbarn muss man dulden

Ein weiterer häufiger Streitfall vor Gericht ist der Bauwunsch eines Nachbarn, der einem damit die Sicht, die Sonne oder auch sonst etwas verwehrt. Dennoch ist die Bebauung grundsätzlich hinzunehmen, zumal, wenn es sich um ein schon stark bebautes Gebiet handelt. Ausnahmen gäbe es nur bei einer „erdrückenden Wirkung auf das Grundstück“, so das OVG Nordrhein-Westfalen (2 B 1409/21 vom 27. September 2021).

Dabei ging es um den Bau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und einer Bebauungstiefe von 19 Metern, das auch mehr Geschosse als die Umgebungsbauten aufweist. Doch das fiel nicht ins Gewicht, weil die absolute Höhe des Bauwerkes noch vertretbar war. Das Vorhaben, so die Oberverwaltungsrichter, füge sich also nicht in jeder Hinsicht in die Umgebungsbebauung ein, sei aber dem Kläger gegenüber nicht rücksichtslos.

Verletzung der Überwachungspflicht muss tatsächlich Schaden verursachen

Wenn ein Architekt die Pflicht zur Bauüberwachung, in diesem Fall dem Verlegen eines Parkettfußbodens unter dem gegebenen Raumklima, verletzt, auftretende Schäden dadurch aber nicht entstanden sind, muss er auch nicht haften, so das OLG Koblenz (3 U 1662/19 vom 6. Dezember 2019).

In dem Fall ging es um einen Wohnungsneubau, für den der Architekt die Leistungsphasen 1 bis 9 übernommen hatte. Ein Subunternehmer verlegte das Parket. Schon nach wenigen Monaten zeigten sich erste Schäden. Dies lag vor allem daran, dass das Haus zu diesem Zeitpunkt nicht bewohnt war und weder Heizung noch Lüftungsanlage eingeschaltet waren. Die Schäden wurden vom Subuntenehmer beseitigt und der neu eingezogene Bewohner darauf hingewiesen, dass die Luftfeuchtigkeit im Gebäude mit 26 Prozent zu gering sein. Empfohlen wurde die Aufstellung eines Luftbefeuchters. Später traten weitere Schäden auf, für die nun der Bewohner den Architekten verantwortlich machte, weil er nachweislich nicht die nötige Überwachung der Arbeiten vornahm. Dennoch wies das Gericht die Klage ab, weil nun mal das zu trocken Raumklima für die Schäden verantwortlich war.

Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Armaturen und Ventile für die Heizungstechnik
 
Website-Statistik