An dieser Stelle bringen wir einmal monatlich aktuelle Urteile rund um Bauen, Handwerk und Immobilien. Sie enthalten immer die Quelle sowie eine kurze Einschätzung durch unsere Redaktion, welche Folgen diese Urteile haben und welche Konsequenzen sich daraus für unsere Leser ableiten könnten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung ist. Für weitergehende Fragen zu diesen Urteilen können zugelassene Personen nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kontaktiert werden.
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Keine Planung ist Grund für Kündigung aus wichtigem Grund
Weigert sich ein Auftragnehmer am Bau, trotz eines auf VOB basierenden Bauvertrages eine Planung vorzunehmen, reicht dies für eine Kündigung aus wichtigem Grund. Dieser muss nicht einmal in der Kündigung benannt werden. Das erkannte das OLG München an (28 U 1508/19 Bau vom 19. September 2019).
In diesem Fall ging es um Fliesenlegearbeiten in einem Nebenraum. Der damit betraute Fliesenleger weigerte sich, eine Ansetz- und Verlegeplanung zu erstellen und diese dem Auftraggeber vorzulegen, da er dies offensichtlich als überflüssig einschätzte und dies auch nicht aus der Baubeschreibung hervorgegangen sei. Ein Gutachter widersprach dem jedoch schon in der Vorinstanz, weil gerade bei solchen Arbeiten eine Planung zu machen sei, schon allein, um die nachfolgenden Leitungen zur berücksichtigen. Dem folgte letztlich auch das Gericht.
HDI-Verfahren darf beim Nachbarn keinen Schaden anrichten
Das Hochdruckinjektionsverfahren (HDI) ist zum Abdichten alter Kellerräume bewährt, günstig und deshalb beliebt. Die dabei angewendete Suspension muss jedoch dort bleiben, wo sie wirken soll, und darf nicht auf Nachbars Grundstück gelangen. Dafür muss ein Unternehmer sorgen. Zu diesem klaren und vollkommen logischen Urteil kam das OLG Köln (11 U 36/19 vom 10. November 2021).
Hier ging es um die nachträgliche Kellerabdichtung einer Doppelhaushälfte im September 2014. Dabei kam es zum Einsatz des HDI-Verfahrens. Die Suspension gelangte jedoch in die Drainage des Nachbargrundstückes und beschädigte dort die Hebeanlage. Auch das zur Drainage gehörende Kiesbett wurde einem Gutachten zufolge von der Suspension verfestigt und konnte nicht mehr arbeiten. Daraufhin klagten die Besitzer des geschädigten Grundstückes und bekamen vom Gericht vollumfänglich Recht, nachdem die Vorinstanz die Klage noch abgewiesen hatte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass nicht genügend Schutzmaßnahmen getroffen wurden, um einen Übertritt der Suspension zu verhindern.
Freiland-PV-Module unter Umständen sonderrechtsfähig
Die Photovoltaik wird auch durch die neue Bundesregierung einen weiteren Boom erleben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun höchstrichterlich die Frage geklärt, ob Freiland-PV-Anlagen sonderrechtsfähig sind, also solchen auf Gebäudedächern gleichgestellt werden. Die Bundesrichter urteilten, dass dies nicht der Fall sei, wenn es sich um eine einfache Aufständerung handelt, da diese kein Gebäude darstelle (V ZR 69/20 vom 22. Oktober 2021).
Im zugrundeliegenden Fall ging es um eine 5.000 Photovoltaikmodule umfassende und 1.050 kWp leistende Anlage, die ein Insolvenzverwalter betreute. Davon verkaufte er kurze Zeit später 20 Module nebst einem Miteigentumsanteil an deren Unterkonstruktion an den späteren Kläger. Davon verkaufte er kurze Zeit später 20 Module nebst einem Miteigentumsanteil an deren Unterkonstruktion an den späteren Kläger. Dieser nun leitete daraus Rechte an dem darunterliegenden Grundstück ab, da es sich bei der Anlage um eine Art Gebäude handele, das unter § 93 BGB falle. Dieser Auffassung widersprach nun der BGH.
Bei allen Baggerarbeiten besteht Erkundungspflicht
Jede Baggerarbeit setzt immer eine Erkundung des Geländes voraus, mag sie noch so oberflächennah sein. Dazu gehört das Einsehen von Plänen der Versorger, um sich über Leitungen zu informieren. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die dennoch hin und wieder ignoriert wird. Ein Bauunternehmer muss sogar berücksichtigen, dass die Pläne nicht ganz exakt sind und eventuell mit eigenen Probebohrungen oder Handschachtungen den Dingen im wahrsten Sinne des Wortes auf den Grund gehen. So urteilte das Landgericht Mannheim (9 O 341/19 vom 20. November 2020).
Ein Bauunternehmer hatte hier die Erschließungsarbeiten für ein Grundstück begonnen und dabei ein Stromkabel zerstört. Dies sei, so seine Behauptung, nicht durch Baggerarbeiten, sondern nur durch das Befahren des Geländes mit dem Bagger geschehen. Das sei jedoch nicht maßgeblich, so das Gericht. In jedem Fall hätte der Unternehmer im Vorfeld das Gelände erkunden müssen. Das Gericht verwies dabei auf eine ganze Reihe höchstrichterlicher Urteile, die zu dem gleichen Schluss gekommen seien.
Länder dürfen Dämmung über Nahbargrenzen hinweg regeln
Die Bundesländer können Regeln zur Wärmedämmung, von denen auch ein Nachbargrundstück betroffen sein könnte, selbst regeln. Dies stehe nicht im Widerspruch zum Bundesrecht. Demnach dürfe das Landesrecht Beschränkungen enthalten, die dieselbe Rechtsfolge wie eine vergleichbare Regelung des Bundes anordnen würden, aber an einen anderen Tatbestand anknüpfen, so der BGH (ZR 115/20 vom BGH, 12. November 2021).
In diesem nun höchstrichterlich geklärten Fall ging es um zwei Eigentümer benachbarter Grundstücke in Nordrhein-Westfalen. Beide sind mit Mehrfamilienhäusern bebaut. Die Giebelwand der Klägerin steht dabei direkt an der gemeinsamen Grundstücksgrenze, während das Gebäude der Beklagten fünf Meter davon entfernt ist.
Die Klägerin nun wollte das Gebäude nach Energieeinsparverordnung (EnEV) dämmen. Eine Innendämmung kam nicht in Frage. Für die Außendämmung, die 25 cm ins Grundstück hineingeragt hätte, wollte die Klägerin nun die Duldung der Beklagten, die dies jedoch ablehnte. In der Vorinstanz bekam die Beklagte noch Recht. Der BGH verwies jedoch auf die Möglichkeit, sich auf die entsprechende Landesgesetzgebung zu stützen.