Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 01.04.2022

Aktuelle Urteile rund um Bauen, Handwerk und Immobilie – April 2022

An dieser Stelle bringen wir einmal monatlich aktuelle Urteile rund um Bauen, Handwerk und Immobilien. Sie enthalten immer die Quelle sowie eine kurze Einschätzung durch unsere Redaktion, welche Folgen diese Urteile haben und welche Konsequenzen sich daraus für unsere Leser ableiten könnten.

Bild: pixabay.com / Inactive_account_ID_249
Bild: pixabay.com / Inactive_account_ID_249

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung ist. Für weitergehende Fragen zu diesen Urteilen können zugelassene Personen nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kontaktiert werden.

Mängelbeseitigung ist auch vor Bauabnahme zumutbar

Eine Mängelbeseitigung kann auch schon vor der Abnahme eines Bauwerkes wirksam werden, wenn das weitere Geschehen am Bau ansonsten erheblich gestört werden würde. Weigert sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall, kann der Auftraggeber sofort Schadenersatz beanspruchen, so das OLG Düsseldorf (23 U 149/19 vom 2. Juni 2020).

Im vorliegenden Fall ging es um eine Bodenplatte für ein Einfamilienhaus, deren geplante Statik nicht erreicht wurde. Zudem hatte der Auftragnehmer auf eine Sauberkeitsschicht verzichtet, weil ein Kiespolster geplant gewesen wäre. Letztlich reichte aber der Mangel an der Statik, dessen Beseitigung der Auftragnehmer auch mit der Begründung zu hoher Kosten ablehnte, für das Urteil des OLG aus.

Bei richtiger Planung keine Haftung für Schäden beim Nachbarn

Wenn sich ein Bauunternehmer auf die Richtigkeit von Plänen und darauf fußenden Planungen eines Planers verlässt und seine Arbeiten auf dieser Basis ausführt, kann er für trotzdem entstehende Schäden auf einem Nachbarsgrundstück nicht haftbar gemacht werden. Denn die Untersuchung des Baugrunds und die Durchführung der statischen Berechnungen fallen nicht in seinen Verantwortungsbereich, so das OLG Braunschweig (8 U 67/20 vom 3. Februar 2021).

Hierbei ging es um einen Anbau an ein Wohnhaus, wobei es nach den Gründungsarbeiten zu Schäden am Giebel des Nachbargrundstückes kam. Die Inhaber klagten auf Schadensersatz. Obwohl ihnen alle Vorinstanzen recht gaben, wies das OLG die Klage ab und sieht die Schuld beim Planer. Der Bauunternehmer hat sich guten Gewissens an dessen Planung, an der er sich strikt ausgerichtet hatte, gehalten.

Kündigung hilft nicht bei Bauhandwerkersicherung

Wenn man eine Bauhandwerkersicherung beansprucht, muss man schlüssig darlegen, welcher Werklohn dem Auftragnehmer zusteht und was davon noch aussteht, so das OLG Düsseldorf (5 U 39/20 vom 19. August 2021).

In diesem Fall ging es um Bauleitungsleistungen in Höhe von knapp 500.000 Euro. Die Bauleitung umfasste die Errichtung von 31 schlüsselfertigen Einfamilienhäusern auf dem Gelände der Auftraggeberin und späteren Beklagten. Nachdem die Arbeiten zur Hälfte fertig waren, wurde das Vertragsverhältnis mit dem ursprünglichen Bauunternehmer beendet. Die Auftraggeberin fragte daraufhin bei der nunmehrigen Klägerin an, ob sie den Bau als Generalunternehmern weiterführen könne. Diese nahm den Auftrag unter mehreren Auflagen, so unter Ausschluss der Gewährleistung sowie unter Ablehnung eigener finanzieller Vorleistungen, an, was von der Beklagten bestätigt wurde. Alle eingehenden Rechnungen von den 10 Fachfirmen wurden von der Klägerin an die Beklagte weitergereicht. Insgesamt ergab sich, nachdem von der Beklagten auch dieser Vertrag gekündigt wurde, die oben genannten 500.000 Euro. Für diese hätte eine Bauhandwerkersicherung eintreten können. Doch dafür hätte eben alles en détail nachgewiesen werden müssen.

Bargeld riecht nach Schwarzarbeit

Fehlende Quittungen und Barzahlungen riechen nach Schwarzgeld – ein geschlossener Bauvertrag ist dadurch folglich nichtig. Ein Auftraggeber kann also weder eine Gewährleistung noch die Rückzahlung von Abschlägen geltend machen. Haftbar sind, falls es auffliegt, beide Parteien. Das wurde schon in vielen Urteilen bestätigt, nun auch noch einmal vom OLG Düsseldorf (5 U 18/20 vom 14. Januar 2021).

Im vorliegenden Fall ging es um die Sanierung eines Gebäudes in Bezug auf Heizung, Sanitärtechnik und Elektroinstallation. Dies wurde von einem Handwerker ausgeführt, der mit dem Auftraggeber und späteren Kläger eine mündliche Absprache einging. Alle Abschläge wurden in bar bezahlt. Für einige dieser Zahlungen wurden auch Quittungen ausgestellt, die Leistung später komplett und ohne Berücksichtigung der Abschläge abgerechnet. Der Auftraggeber und spätere Kläger machte nun Mängel geltend und wollte dies als Schadensersatz einklagen. Doch das wies das Gericht zurück und verurteilte beide Parteien zur Zahlung der Kosten des Berufungsverfahrens, die nun der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 % zu tragen hat.

Längere Gerüststandzeit wie Miete beurteilen

Muss ein Gerüst an einer Baustelle länger als geplant stehenbleiben, wird die längere Standzeit nach dem Mietrecht beurteilt. Das gelte unabhängig davon, ob das Gerüst benutzt würde oder nicht, so das OLG Düsseldorf (24 U 347/20 vom 18. Januar 2022).

Im vorliegenden Fall, der auch von der Vorinstanz so beurteilt wurde, bekam die später beklagte Partei die weitere Nutzung eines bereits gemieteten Gerüsts vom Gerüstbauer, dem späteren Kläger, zugesprochen. Auch wenn der Beklagte angab, das Gerüst nicht benutzt zu haben, seien allein die Gebrauchsüberlassung durch die Klägerin und die daraus resultierende Nutzungsmöglichkeit von Belang. Eindeutig sei die Beauftragung mittels Vertrag, der auch die Verlängerung der Vorhaltung umfasste.

Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Armaturen und Ventile für die Heizungstechnik
Armaturen und Ventile für die Heizungstechnik
Website-Statistik