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News vom 31.05.2023

Millionen Heizungen erreichen 2024 das gesetzliche Höchstalter - Handlungsbedarf im Wärmebereich

Im nächsten Jahr könnten über 1,9 Millionen Ölheizungen und 2,1 Millionen Gasheizungen in deutschen Wohngebäuden austauschpflichtig werden, da sie vor mehr als 30 Jahren installiert wurden. Die CDU betrachtet dies als Signal an den Wirtschaftsminister und mahnt zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Bild: pixabay.com / geralt
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Bild: pixabay.com / analogicus
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Laut der Bundesregierung werden im kommenden Jahr rund vier Millionen Öl- und Gas-Heizungsanlagen in deutschen Wohngebäuden das Alter von 30 Jahren erreichen, was die gesetzliche Austauschpflicht nach sich zieht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf ein Schreiben der Unionsfraktion hervor. Davon betreffen etwa 1,9 Millionen Ölheizungen und 2,1 Millionen Gasheizungen das bisherige Gebäudeenergiegesetz, berichtet die Zeitung "Augsburger Allgemeine".

Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund zahlreicher Ausnahmen im Gesetz nur ein Teil dieser Heizungsanlagen tatsächlich ausgetauscht werden muss, wie von der Bundesregierung erklärt wurde.

Angesichts dieser hohen Zahlen warnt der Energieexperte der Union, Andreas Jung, vor einem Ansturm auf neue Öl- und Gasheizungen, solange noch Unklarheit über die Reform des Gebäudeenergiegesetzes besteht. Der hohe Bestand an alten Heizungen verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf und die Verunsicherung vieler Wohnimmobilienbesitzer und Mieter. Jung warnt davor, dass allein das Justieren einiger Schrauben am Heizungsentwurf nicht ausreicht und dass Wirtschaftsminister Robert Habeck jetzt grundlegende Änderungen vornehmen muss.

In den letzten Wochen haben die Pläne für mehr Klimaschutz in Gebäuden für reichlich Diskussionen gesorgt. Nun zeigt sich Habeck (Grüne) bei wichtigen Aspekten gesprächsbereit und wird am Dienstag mit Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP Kompromisslinien bezüglich des Gebäudeenergiegesetzes ausloten. Auch sein neuer Staatssekretär Philipp Nimmermann wird nach Pfingsten seine Arbeit aufnehmen.

Es besteht Zeitdruck, den von der FDP zunächst aufgehaltenen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Die nächste Sitzungswoche beginnt am 12. Juni. Vorzugsweise noch vor der Sommerpause soll das Regelwerk, auch bekannt als Heizungsgesetz, durch das Parlament verabschiedet werden.

Die Pläne sehen vor, dass ab Anfang 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss. Alternativ kann auch auf klimaneutral erzeugte Wärme aus einem Wärmenetz umgestellt werden. Der Umstieg soll sozial abgefedert werden, indem Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen sind.

Es könnten Anpassungen beispielsweise beim Starttermin vorgenommen werden. Statt ab dem 1. Januar 2024 für alle Gebäude zu gelten, könnte der Beginn vorerst nur für Neubauten verbindlich sein. Beim Bestand an Altbauten könnte mehr Zeit eingeräumt werden. Auch hinsichtlich der zugelassenen Heizungstechnologien gibt es möglicherweise Spielraum, beispielsweise für die weitere Nutzung von Holz oder Holzpellets. Die Forderung nach Technologieoffenheit wird von der FDP betont. Auch der Fernwärme könnte in Zukunft mehr Bedeutung beigemessen werden, insbesondere in dicht besiedelten Städten.

  • Über 1,9 Millionen Ölheizungen und 2,1 Millionen Gasheizungen in deutschen Wohngebäuden erreichen im nächsten Jahr das gesetzliche Höchstalter von 30 Jahren.
  • Die CDU betrachtet dies als Signal an den Wirtschaftsminister und fordert eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Es besteht Unklarheit darüber, ob alle betroffenen Heizungsanlagen tatsächlich ausgetauscht werden müssen, aufgrund von Ausnahmen im Gesetz.
  • Der Unions-Energieexperte warnt vor einem Ansturm auf neue Öl- und Gasheizungen bei fehlender Klarheit über die Reformpläne des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Der Wirtschaftsminister ist bereit, Kompromisse zu finden und sucht den Dialog mit anderen Parteien bezüglich des Gebäudeenergiegesetzes.
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