Kabinett verabschiedet neue Handwerksordnung. Mit der neuen Handwerksordnung ermöglicht das Kabinett erfahrenen Handwerksgesellen ohne Meistertitel die Gründung eines eigenen Betriebes. Eine von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) vorgelegte entsprechende Reform der Handwerksordnung beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Für 29 Handwerksberufe ändert sich nichts, doch in 65 Gewerben sieht die Reform eine Abschaffung des Meisterzwangs vor, u.a. für Klempner.
Existenzgründung künftig ohne Brief möglich In den Gewerben mit Meisterzwang sollen Gesellen nach zehn Berufsjahren oder bei Anstellung eines Meisters auch ohne Meisterprüfung einen Betrieb eröffnen dürfen.
Meisterzwang besteht bei Gefährdung Dritter In der Anlage A zur Handwerksordnung, die die meisterpflichtigen Berufe auflistet, sollen künftig lediglich die Gewerbe geführt werden, bei deren Ausübung Dritte gefährdet werden könnten. Darunter fallen zum Beispiel Elektro- und Heizungsberufe.
Clement sagte nach dem Kabinettsbeschluss, mit der Reform sei ein weiterer Baustein der "Agenda 2010" umgesetzt worden. Er erwarte nun weitere Impulse für den Arbeitsmarkt, wozu auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit gehöre.
Mit den Neuerungen sei die Handwerksordnung "europafest und zukunftsfähig", betonte Clement. Die Regierung reagiere auf den Trend, dass die Zahl der Meisterprüfungen und damit die der Ausbildungs- und Arbeitsplätze dramatisch zurückgegangen sei. Clement riet der Union, auf "oberflächliche Stellungnahmen" zu verzichten und die Reform konstruktiv mitzugestalten.
Die Vetreter der Handwerksverbände lehnen die Reform nach wie vor weitgehend ab.