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News vom 07.09.2023

Das Heizungsgesetz der Ampel: Bauphysiker analysiert, wie gut der Entwurf tatsächlich ist

Das geplante Gebäudeenergiegesetz hat in den letzten Wochen die Menschen in ganz Deutschland in Atem gehalten. Viele Leute waren verunsichert und fragten sich, ob ihre bestehenden Immobilien vor der Entwertung stehen. Nach zähen Verhandlungen hat sich die Ampelkoalition nun endlich auf einen Entwurf geeinigt.

Luca Arenz<br />Bild: ARCenergie GmbH
Luca Arenz
Bild: ARCenergie GmbH

"Wie so häufig in der Politik, ist der erreichte Entwurf vor allem ein Kompromiss. In diesem Fall allerdings kein besonders guter – weder wirtschaftlich noch bauphysikalisch wurde hier das Maximum herausgeholt", erklärt Luca Arenz. Der Bauphysiker betreut mit seinem rund 30-köpfigen Team jedes Jahr hunderte Neubau- und Sanierungsprojekte und weiß daher genau, was technisch bereits möglich ist. In seiner folgenden Analyse des Heizungsgesetzes erklärt er, was die Regierung besser hätte berücksichtigen sollen, und welche Vorzüge das Gesetz jetzt für Menschen bietet, die sanieren wollen.

Was vom Entwurf des Heizungsgesetzes bekannt ist

Die wesentlichen Bestimmungen des "Heizungsgesetzes", das heißt die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, waren schon etwas länger bekannt. Jede neu eingebaute Heizungsanlage muss zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Öl- und Gasheizungen können umgerüstet werden, allerdings müssen mindestens 65 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. Hausbesitzer können diesen Wert beispielsweise auch mit einer Gasheizung erreichen, indem sie diese mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder einer regenerativen Fernwärmeanlage kombinieren.

Glücklicherweise besteht keine Umtauschpflicht: Bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Reparatur nicht mehr möglich ist, können bestehende Heizgeräte weiter genutzt und gewartet werden. Eigentümer sollten sich dennoch darüber im Klaren sein, dass ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr für den Betrieb von Heizungsanlagen verwendet werden dürfen. Die jetzt installierte Gas- oder Ölheizung muss vor dem Jahr 2045 ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob sie länger als 20 Jahre hält - andernfalls werden Strafen verhängt.

Diese doch recht harten Bestimmungen begründet Wirtschaftsminister Habeck damit, dass es Übergangsfristen und staatliche Förderungen gebe. Wie genau das in der Praxis aussieht, war bisher jedoch noch unklar. In jedem Fall soll es Ausnahmen geben, beispielsweise für Menschen mit weniger finanziellen Mitteln oder ältere Personen. Solche Abweichungsanträge werden voraussichtlich von Experten begutachtet und genehmigt werden.

Der neue Entwurf des Heizungsgesetzes

Die zweite und dritte Lesung dieses älteren und bekannten Entwurfs im Bundestag konnte durch die Intervention des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Obwohl derzeit noch nichts sicher ist, sind bereits einige geplante Änderungen bekannt geworden, die den älteren Entwurf abschwächen sollen: Einerseits werden Gasheizungen inzwischen als "H2-ready" bezeichnet, da sie angeblich zu 100 Prozent auf Wasserstoff umrüstbar sind. Bis ein Wasserstoffnetz in Deutschland in der Lage sein wird, Wasserstoff in großem Maßstab in die Haushalte zu bringen, wird es noch Jahrzehnte dauern - daher ist diese Umrüstung derzeit de facto nicht möglich.

Andererseits werden zusätzliche Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Gase wie Biogas, Ethangas und biogener Flüssigkeiten zur Beheizung bestehender Gebäude geschaffen. In Verbindung mit einem Fernwärmenetz, Wärmepumpen oder Hybridheizungssystemen würde sich das Ziel eines konventionellen Systems, 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, somit deutlich einfacher erreichen lassen. Dass diese Systeme allerdings nur bis 2045 mit einem Restteil fossiler Brennstoffe von 35 Prozent betrieben werden dürfen, ist für viele Gebäudeeigentümer noch immer ein Problem.

Weitere Fördermittel eingeplant

Auch die Förderhöhe soll laut dem neuen Entwurf angepasst werden. Um die Übersichtlichkeit zu verbessern, soll es künftig für jede Maßnahmenart einen einheitlichen Zuschuss von 30 Prozent geben. Dadurch wird allerdings auch die Förderung für Wärmepumpen von bisher 35 bis 45 Prozent auf 30 Prozent gesenkt. Eine wirkliche Verbesserung gibt es hier demnach nicht. Nach der derzeitigen Regelung könnte sich daher der zügige Einbau einer Wärmepumpe zum jetzigen Zeitpunkt lohnen. Darüber hinaus soll es auch Prämien für den Austausch besonders veralteter und ineffizienter Systeme sowie einen Zuschuss für Geringverdiener geben, wobei noch unklar ist, wie diese genau umgesetzt werden sollen.

Unklare Vorgaben

Die teilweise unlogischen Übergangsfristen sind ein weiterer Hinweis darauf, wie herausfordernd die Situation für die Ampel derzeit ist. Wer beispielsweise eine Gasheizung besitzt, hat nach einer Heizungshavarie ab Jahresbeginn 3 Jahre, bei Gasetagenheizungen sogar 13 Jahre Zeit, eine eingebaute Ersatzheizung auf 65 Prozent erneuerbare Energien umzustellen. Nach diesen 3 beziehungsweise 13 Jahren wird er jedoch unter Umständen endgültig von dieser Pflicht befreit, etwa wenn er etwa ein gewisses Alter hat und sich der Austausch der Heizungsanlage nicht mehr lohnt. Alle anderen können bei einer Havarie nach Jahreswechsel 23/24 einen alten, gebrauchten Gaskessel einbauen und innerhalb von drei Jahren umrüsten – während über 80-Jährige ohnehin keine Austauschpflicht mehr trifft. Da keine dieser Fragen vollständig geklärt ist, muss man daher weiterhin damit rechnen, dass es auch in der zweiten Jahreshälfte zu erheblichen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen kommen wird.

Über Luca Arenz:

Luca Arenz ist der Geschäftsinhaber der ARCenergie GmbH, einem Ingenieurbüro für Bauphysik, spezialisiert auf Fördermittel, Energieberatung, Nachhaltigkeitszertifizierungen (DGNB), Schallschutz, Wärmeschutz sowie Brandschutz und Qualitätskontrolle. Im ARCenergie-Team befinden sich Bauingenieure, Architekten, Physiker, Vermesser, Dachdecker, Maurer und Zimmerleute, die sich um die technischen Aspekte des Bauprojektes kümmern können. Auf diese Weise kann die ARCenergie GmbH ihre Projekte ganzheitlich planen und Lösungen finden. Weitere Informationen unter: https://www.arcenergie.de/

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