Die Ampelregierung hat es nach einem langen Streit geschafft, das Gebäudeenergiegesetz von Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bauministerin Geywitz zu verabschieden. Die meisten Menschen fragen sich, was sich durch dieses Gesetz ändert und wie es ihren Alltag beeinflusst. In diesem Artikel erfahren Sie, was auf Sie zukommt.
Dr. Robert Habeck
Bild: BMWK / Dominik Butzmann Habecks Gesetz und die Zukunft der Heizungen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein umfassendes Gesetz mit rund 170 Seiten, das den Wärmesektor Deutschlands revolutionieren wird. Sein Hauptziel ist die vollständige Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung. Damit möchte die Regierung den Anteil der CO2-Emissionen, der auf den Wärmesektor entfällt und immerhin 18 Prozent aller deutschen CO2-Emissionen ausmacht, erheblich reduzieren.
Heizungstausch: Was müssen Sie wissen?
Viele Menschen fragen sich, ob sie ihre bestehenden Heizungen austauschen müssen. Die gute Nachricht ist, dass es keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen gibt. Die Regelungen des GEG gelten vorerst nur für Neubaugebiete. Das bedeutet, dass bestehende Heizungen weiterhin betrieben und repariert werden können. Es gibt jedoch Übergangsfristen und Ausnahmen, um sicherzustellen, dass ältere Hausbesitzer oder solche mit begrenzten finanziellen Mitteln nicht überfordert werden.
Staatliche Unterstützung: Geld für den Heizungstausch
Eine der wichtigsten Fragen, die Hausbesitzer beschäftigt, ist, wie sie die Kosten für den Heizungstausch bewältigen können. Hier kommt die staatliche Unterstützung ins Spiel. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung vom Staat erhalten. Dies kann in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten gewährt werden. Es ist jedoch erwähnenswert, dass einige Verbände Nachbesserungen am Förderprogramm fordern.
Kommunale Wärmeplanung: Schlüssel zur Umstellung
Ein zentraler Aspekt des GEG ist die Einführung einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass neue Heizungen in Bestandsgebäuden die Vorgaben von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen. Die Planung kann beispielsweise aufzeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Dies soll Eigentümern Planungs- und Investitionssicherheit bieten. Der Zeitpunkt, wann die Kommunen diese Wärmeplanung vorlegen müssen, variiert. Einige Kommunen haben diese bereits, während Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern diese laut Gesetzentwurf bis Mitte 2026 vorlegen sollen. Alle anderen Kommunen, die noch ohne Pläne sind, haben Zeit bis zum 30. Juni 2028.
Vielfältige Optionen für neue Heizungen
Das GEG ist "technologieneutral" gestaltet, was bedeutet, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, den vorgeschriebenen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent zu erreichen. Dies kann durch verschiedene Technologien wie Fernwärme, elektrische Wärmepumpen, Solarthermie oder auch Hybridheizungen erfolgen. Die Bundesregierung betont, dass Hausbesitzer flexibel bei der Wahl ihrer Heizungstechnologie sein können, solange der Erneuerbaren-Anteil erfüllt wird.
Wasserstoff und andere Optionen
Eine interessante Option, die das GEG unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, sind sogenannte wasserstofffähige Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Für bestehende Gebäude sind auch Biomasseheizungen oder Gasheizungen möglich, die erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff verbrennen. Allerdings müssen diejenigen, die diese Anlagen in Bestandsgebäuden einbauen, schrittweise weg vom fossilen Gas gehen. Dies bedeutet, dass sie einen steigenden Anteil Biomasse oder Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen müssen, von 15 Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent ab 2040.
Übergangsfristen und Zeitrahmen
Für den Fall, dass eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, sieht das GEG eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. Innerhalb dieser Frist können Heizungsanlagen installiert und betrieben werden, die die Anforderungen von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien nicht erfüllen. Dies bietet Hausbesitzern eine gewisse Flexibilität.
Betriebskosten bei Mietwohnungen
Das GEG führt eine neue Modernisierungsumlage ein, die es Vermietern ermöglicht, Investitionskosten für den Heizungstausch auf den Mieter umzulegen. Dabei gelten bestimmte Bedingungen, und es gibt eine Kappungsgrenze, um Mieter vor übermäßigen Kostensteigerungen zu schützen. Dies soll sicherstellen, dass Mieter nicht unangemessen belastet werden, wenn Vermieter in umweltfreundliche Heizungssysteme investieren.
Weitere Bestimmungen des Gesetzes
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten enthält das Heizungsgesetz auch eine Beratungspflicht. Diese greift, wenn neue Heizungen eingebaut werden sollen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung sowie auf eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweisen, insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise.
Wie lange dürfen fossile Brennstoffe noch genutzt werden?
Laut dem Heizungsgesetz dürfen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung noch bis zum 31. Dezember 2044 verwendet werden. Ab 2045 ist die Nutzung klimaneutraler erneuerbarer Energien für die Beheizung von Gebäuden verpflichtend.
Empfehlungen von Energieberatern
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät grundsätzlich zu umweltfreundlichem Heizen mit erneuerbaren Energien. Die attraktiven Förderprogramme und die steigenden CO2-Preise machen den Umstieg oft wirtschaftlich attraktiv und tragen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen bei.