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News vom 25.09.2023

GEG 2024: Vitramo begrüßt Anerkennung der Elektrodirektheizung als Erfüllungsoption

Jetzt ist es amtlich: Elektro-Direktheizungen erfüllen gemäß der gerade verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes pauschal die verpflichtende 65 %-Regel für erneuerbare Energien. Dieser Teil des GEG gilt als das Herzstück der Energiewende im Wärmesektor auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045. Mit den hochwertigen Infrarot-Heizelementen von Vitramo können die erforderlichen zukunftssicheren Lösungen installiert werden.

Die Infrarot-Heizelemente von Vitramo (hier als dezente Deckenstrahlheizung) erfüllen pauschal den geforderten 65 %-Anteil an erneuerbarer Energie, den die GEG-Novelle für 2024 festlegt.<br />Bild: Vitramo <br /><br /><br />
Die Infrarot-Heizelemente von Vitramo (hier als dezente Deckenstrahlheizung) erfüllen pauschal den geforderten 65 %-Anteil an erneuerbarer Energie, den die GEG-Novelle für 2024 festlegt.
Bild: Vitramo


„Die elektrische Infrarot-Strahlungsheizung ist in der Anschaffung meist die günstigste Heizungslösung überhaupt“, erklärt Vitramo-Geschäftsführer Bernd Morschhäuser. „Im besonders gut gedämmten Neubau bleibt ihr Kostenvorteil als Alleinheizung über die gesamte Nutzungsdauer erhalten, vor allem in der Kombination mit Photovoltaik. Auch in Hybridheizsystemen und bei der Heizungssanierung sowie als ergänzende Wärmequelle kann die elektrische Strahlungsheizung ihre Vorzüge künftig weiter entfalten. Daher gilt sie als attraktive Alternative zu kostspieligen Heizsystemen wie der Wärmepumpe.“

Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keinerlei Einschränkung. Bei Mehrfamilien-Neubauten und bei Bestandsgebäuden mit wasserbasiertem Heizsystem ist die Verwendung einer Stromdirektheizung möglich, wenn der bauliche Wärmeschutz die Neubauanforderung nach §§ 16 und 19 GEG um mindestens 45 % übertrifft. Das entspricht dem Effizienzhaus 40. Bei Bestandsgebäuden ohne wasserbasiertes Heizsystem muss der bauliche Wärmeschutz um mindestens 30 % über der Neubauanforderung liegen, das entspricht dem Effizienzhaus-Standard 55.

Zudem weisen Vitramo-Heizelemente einen hohen Strahlungswirkungsgrad gemäß der Norm IEC 60675-3 auf. Dieser gewährleistet, dass die Nutzer bestmöglich und effizient von der angenehmen Strahlungswärme profitieren. Vorteilhaft ist überdies die Kombination mit eigener Stromgewinnung durch eine Photovoltaikanlage.

Mit seiner hohen Kompetenz bei Auslegung und Planung unterstützt Vitramo Architekten und Energieberater bei konkreten Bauvorhaben. Durch die Langzeiterfahrung und das Alleinstellungsmerkmal der Deckeninfrarotheizungen mit bis zu 190 °C Oberflächentemperatur ist Vitramo der Profi am Infrarotheizungs-Markt.

Weitere Informationen zu Anwendungen und Produkten sind auch auf www.infrarotheizung-vitramo.de zu finden.

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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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