Der Bruch der Ampelkoalition hat so manche Auswirkungen – auch auf die Heizungsmodernisierung. Was hat eine neue Bundesregierung vor? Werden die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und das GEG (Gebäudeenergiegesetz) wieder geändert oder gar abgeschafft?
Alessia Mößinger von der REISSER AG (hier in der Eigenmarken-Ausstellung) gibt Hinweise zur Heizungsförderung. Bild: Reisser Manche Parteien haben das schon angekündigt und wollen damit im Wahlkampf punkten. Dass Verbraucher jetzt zeitnah noch reagieren sollten, dazu rät die Expertin der REISSER AG. Das Unternehmen hat sich seit mehr als 150 Jahren in der Branche für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik etabliert.
Seit Januar 2024 gelten die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum erneuerbaren Heizen, umgangssprachlich als Heizungsgesetz bekannt. Die bisherige Bundesregierung wollte konsequent auf erneuerbare Energien setzen. Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte entsprechend sein Herzensprojekt realisiert, sah sowohl im BEG als auch GEG einen wichtigen Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudesektor.
Ob diese Regelungen nach den Wahlen und im Zuge einer neuen Bundesregierung im Grundsatz unangetastet bleiben, ist fraglich. Derzeit wird die Debatte um die Subventionsprogramme wieder angeheizt. Im politischen Wettstreit ist beispielsweise von „Engstirnigkeit und Regelungswut der Ampelkoalition“ die Rede und davon, dass das Heizungsgesetz keine Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung gefunden habe. So manche Partei hat den Wunsch nach einer Abschaffung des Gesetzes bekräftigt, andere sprechen zumindest von Reformen. Das könnte entsprechende Folgen für die Verbraucher haben.
Dabei hat sich gezeigt, dass die Energiewende in deutschen Haushalten im Jahr 2024 bereits vorangeschritten ist. Langsam kommt bei den Hausbesitzern die Botschaft an, dass die Wärmepumpe für die Zukunft des Heizens eine sehr gute Alternative darstellt. Eine Studie der KfW hat dargelegt: 12,9 Millionen Haushalte nutzen inzwischen mindestens eine Energiewendetechnologie. Das sind 2,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Weitere sechs Prozent der Haushalte planen die Anschaffung einer Energiewendetechnologie in den kommenden zwölf Monaten, dazu zählen Wärmepumpen, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Batteriespeicher, Kraft-Wärme-Kopplungen, Holzpelletheizungen und Elektroautos.
Förderung – bis das Budget erschöpft ist?
„Die Verbraucher sind jedoch nach wie vor verunsichert und recht zurückhaltend, was die noch längst nicht ausgeschöpften Fördertöpfe beweisen“, erklärt Marketingmanagerin Online und Print Alessia Mößinger, Projektleiterin rund um das Thema Energie bei der REISSER AG. Das Großhandelsunternehmen fungiert als Partner von Heizungsbauern und Installateuren, gewährleistet die zuverlässige Lieferung von Heizungsanlagen, Energiesystemen und Zubehör. Für die BEG stehen 2024 insgesamt 16,74 Milliarden Euro zur Verfügung, dieses Förderbudget ist beschlossen und gesichert. Auch über das Jahr 2024 hinaus soll die Förderung weiterhin gelten, bis das Budget erschöpft ist. „Das aktuelle Förderprogramm ist sehr attraktiv, von den Verbrauchern wurde es allerdings noch nicht intensiv genug abgerufen.“
Gute Förderbedingungen, vorhandene Kapazitäten, verfügbare Technologien: Wer mit Hilfe von staatlichen Fördergeldern bauen oder sanieren möchte, sollte sich also ran halten. „Klimaneutral im Gebäude zu werden, das ist für viele Menschen das Ziel. Die Energiewende ist und bleibt wichtig. Die Möglichkeiten dafür Fördermittel zu erhalten, werden voraussichtlich nicht mehr besser sein als jetzt“, betont Mößinger. Verbraucher können sich aktuell recht attraktive Förderungen sichern. Für eine klimafreundliche Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien können – je nach individueller Situation – bis zu 70 Prozent Zuschüsse auf die Antragssteller warten. Ebenfalls sind zinsvergünstigte Förderkredite interessant.
Durch den Bruch der Ampel-Koalition und die vorgezogenen Neuwahlen können sowohl der Nachtragshaushalt 2024 als auch der Haushalt 2025 vermutlich nicht mehr beschlossen werden. Die Fortsetzung der investiven Förderung (BEG, EEW) sowie der Beratungsförderung (EBW, EBN) scheint jedoch zumindest bis zum Jahresende gesichert. Die kontinuierliche Fortsetzung der Programme ist unsicher, so dass eine Antragsstellung noch in diesem Jahr dringend anzuraten ist. Denn wer jetzt einen Antrag einreicht, hat große Chancen, eine Förderzusage zu erhalten. Für die Umsetzung, beispielsweise durch den Einbau einer Wärmepumpe, hat man dann drei Jahre Zeit. „Wer seine Heizung in den kommenden Jahren modernisieren will, sollte möglichst vor Jahresende einen Förderantrag für einen Heizungstausch einreichen“, unterstreicht Mößinger.
Finanzielle Anreize als Entscheidungskriterium
Dass die klimafreundlichen Maßnahmen auch mit handfesten Vorteilen verbunden sind, davon ist die Expertin überzeugt. Denn neben der CO2-Abgabe werden auch für Erdgas und Heizöl die Preise erwartungsgemäß deutlich steigen – nach Aussagen des Mercator Research Institute auf das Niveau der Energiekrise schon ab 2027 oder 2028. Verbraucher müssen daher mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Ob Wertsteigerung der Immobilie, größtmögliche Sparpotenziale durch niedrigeren Energiebedarf oder hoher Wohnkomfort: Energetisch Bauen und Sanieren ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft und liefert einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Dass starke finanzielle Anreize für viele Menschen ein echtes Entscheidungskriterium sind, um in Wärmedämmung, Wärmepumpen, Fernwärme und E-Mobilität zu investieren, hat Mößinger auf dem Schirm: „Fördermittel sind ein wichtiger Schlüssel zum Erreichen unserer Klimaziele. Die finanzielle Unterstützung des Bundes und günstige Kredite sind höchst relevant für private Bauherren, Kommunen und Unternehmen. Die Streichung der Fördermittel wäre ein Genickbruch für die erneuerbare Heizungsindustrie in Deutschland“, weiß Mößinger. Die Rücknahme des Heizungsgesetzes macht aus Sicht der Heizungs- und Gebäudebranche weder wirtschaftlich noch klimapolitisch Sinn. „Doch wir wissen nicht, was uns nach den Neuwahlen erwartet. Daher gibt es aktuellen Handlungsbedarf.“
Wer beim energieeffizienten Bauen oder Sanieren von staatlicher Förderung profitieren möchte, kann sich von so genannten Energieeffizienz-Experten beraten und begleiten lassen. Die 20.000 Fachleute aus Ingenieurwesen, Architektur sowie Handwerk haben sich auf klimafreundliches Bauen, Sanieren und Energieberatung spezialisiert. Zu finden sind sie über eine Liste, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag der Bundesregierung geführt wird. Die Fachkräfte beraten vor Ort, planen Maßnahmen und begleiten Bauprojekte nach energiespezifischen Vorgaben – individuell, entsprechend den Anforderungen und des Budgets der Kunden. Sie unterstützen private Bauherren, Kommunen und Unternehmen vor allem dabei, die Fördermittel des Bundes korrekt zu beantragen.
Extra Infokasten
Überblick über die Fördermöglichkeiten
- 30 Prozent Grundförderung für alle Antragsteller für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Selbstnutzende Eigentümer mit einem jährlich zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 € erhalten einen einkommensabhängigen Bonus in Höhe von bis zu 30 Prozent.
- Selbstnutzende Eigentümer erhalten einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (gültig bis 2028). Danach sinkt er auf 17 Prozent ab 01.01.2029 und verringert sich kontinuierlich in zwei Jahres-Schritten.
- Die Förderungen sind in Summe auf eine Maximalsumme von 70 Prozent gedeckelt.
- Einen Emissionsminderungszuschlag von bis zu 2.500 Euro gibt es für besonders effiziente Biomasseheizungen, geltend für alle Antragstellergruppen.
- Antragstellende (alle Gruppen) können für Wärmepumpen einen Effizienz-Bonus in Höhe von 5 Prozent beantragen, wenn die Wärmequelle das Erdreich, ein natürliches Kältemittel oder (Ab-)Wasser nutzt.
- Mieter werden durch eine Kosten-Deckelung geschützt. Monatlich darf die Kaltmiete um maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter angehoben werden.
- Für Haushalte mit einem jährlichen Gesamteinkommen von 90.000 Euro steht ein neuer zinsvergünstigter Ergänzungskredit für weitere Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung.
(Quelle: Bundesförderungen, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stand November 2024)