Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 24.02.2025

Tipps zur Rückerstattung von Strompreis-Umlagen

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom beantragen

Betreiben Verbraucher:innen eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Die Rückerstattung von genutztem Netzstrom gilt für die sogenannte KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. „Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch kann sich so eine Entlastung von etwa
66 Euro ergeben.

Bild: VZ NRW/adpic
Bild: VZ NRW/adpic

Um den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, müssen Verbraucher:innen bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei ihrem Energieversorger beantragen“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Versäumt man die Frist, ist die Rückerstattung per Antrag grundsätzlich noch bis zum 31. März 2025 möglich. Allerdings erfolgt diese nicht zu 100 Prozent, sondern wird dann auf 80 Prozent verringert. Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Tipps zusammengestellt, worauf bei der Beantragung der Rückerstattung zu achten ist.

 Was hat es mit der Rückerstattung auf sich?

Der Bundestag hatte die Entlastungen im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) beschlossen, allerdings steht die abschließende Genehmigung durch die EU noch aus. Bereits jetzt können Verbraucher:innen tätig werden und ihren Anspruch vorsorglich gegenüber ihrem Energieversorger melden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraph 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Der Energieversorger hat dann den Anspruch für das vergangene Kalenderjahr bis Ende Februar beim Netzbetreiber anzumelden.

 Was ist bei der Beantragung zu beachten?

Die grundsätzliche Voraussetzung für die Beantragung der Rückerstattung ist ein eigener Zählpunkt für die Wärmepumpe. Dieser ist erforderlich, wenn der Stromverbrauch der Wärmepumpe über einen eigenen Tarif abgerechnet werden soll. Viele Stromversorger bieten eine Rückerstattungs-Meldung an den Netzbetreiber über elektronische Formulare oder Musterbriefe als Kundenservice an.

  Wie hoch ist die mögliche Rückerstattung?

Für das Jahr 2024 liegt die Offshore-Netzumlage bei 0,656 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) und die KWKG-Umlage bei 0,275 Ct/kWh. Auf Grundlage des Energiefinanzierungsgesetzes verringert sich der Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für Wärmepumpen unter den genannten Voraussetzungen auf null (0,00 Ct/kWh). Damit sinken die Kosten des Stromtarifs um 1,108 Ct/kWh (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer). So kann bei der Nutzung einer Wärmepumpe mit Zählpunkt im Einfamilienhaus und einer durchschnittlichen Stromabnahme von 6000 Kilowattstunden pro Jahr, die mögliche Rückerstattung für das Kalenderjahr 2024 rund 66 Euro betragen.

Weitere Informationen und Links:

 Informationen rund um Wärmepumpenstrom unter:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/13750

 Aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema Energie unter:

www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen

Aktuelle Forenbeiträge
M.Lenz schrieb: Danke an lowenergy, jetzt als neues Thema. Moin erstmal, vielen...
steven11 schrieb: Hallo, ich habe im Garten einen Schopf mit ca. 80 cm Überstand....
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Hochleistungsfähige, intelligente Systeme und Produkte für Bad und Sanitär
Website-Statistik