Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gültig seit Januar 2024, enthält Mindestanforderungen für die Dämmdicke von Rohrleitungen und Armaturen. Den Regelfall stellt die sogenannte 100%-Dämmung dar.
Magnetitabscheider inkl. Isolierung
Isolierung geschlossen
Bilder: UWS Das bedeutet, alle warmgehenden Rohrleitungen wie Heizungsleitungen, Trinkwasserleitungen warm inkl. Zirkulationsleitungen sind mit einer Dämmstärke zu ummanteln, die mindestens dem Innendurchmesser der Rohrleitung entspricht.
Laut GEG sind auch „Armaturen“ wie unsere Magnetitabscheider der MAGella-MG-Reihe betroffen. Nach der Anlage 8 zu den §§ 69 und 70 des GEG muss die Dämmstärke hier 50 % der Rohrleitung haben. Mit unseren Isolierungen für die Magnetitfilter MAGella MG100 und MAGella MG200 übertreffen wir die vom GEG geforderten Dämmstärken. Auch bei Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen greift § 70 GEG. Die Anforderungen sind hier geringer.
Die Isolierungen sind im Set mit den Magnetitabscheidern MAGella MG100/200 oder ganz einfach zum Nachrüsten im Handel erhältlich.
Produkt-URL:
MAGella MG100: https://uws-technologie.de/product/magella-mg100/
MAGella MG200: https://uws-technologie.de/product/magella-mg-200/