Nicht nur aus energetischer Sicht ist die Sanierung von Bestandsobjekten aktuell von Bedeutung: Auch barrierefreies Wohnen spielt hierbei im Zuge des demografischen Wandels eine immer größer werdende Rolle.
Trotzdem treffen Mieter immer wieder auf technische und rechtliche Hürden bei der seniorengerechten Gestaltung von Bestandsbädern. Was zu beachten ist und wieso es sich hierbei um eine Investition in mehr Lebensqualität handelt, zeigt dieser Artikel auf.
Barrierefreie Badezimmer als Investition in mehr Lebensqualität
Der Anteil barrierefreier Wohnungen fällt in Deutschland äußerst gering aus: Lediglich zwei Prozent aller Bestandswohnungen sollen den Bedürfnissen von beispielsweise Senioren und Rollstuhlfahrern entsprechen. Dabei spielt Barrierefreiheit – insbesondere im Badezimmer – eine zentrale Rolle, wenn es um die Lebensqualität der Bewohner geht. Sie sorgt für mehr Sicherheit und trägt dazu bei, dass ältere Menschen besser ohne fremde Unterstützung alltäglichen Dingen nachgehen können – unter anderem der Körperhygiene.
Im Zuge des demografischen Wandels nimmt die Zahl von Senioren in Deutschland zu. Umso wichtiger also, dass Bestandswohnungen den damit verbundenen Herausforderungen gerecht werden. Sie müssen älteren Menschen etwa den Alltag erleichtern: Mobilitätseinschränkungen, Sturzrisiken und eine gute Erreichbarkeit aller Armaturen müssen bei einer Sanierung berücksichtigt werden. Das erhöht die Sicherheit und damit auch die Lebensqualität der Bewohner langfristig. Wer als Mieter selbst rechtzeitig aktiv werden möchte, muss vor der geplanten Wohnungssanierung jedoch so manche Hürde überwinden: So ist allein schon der Umbau einer Badewanne zur Dusche in Mietwohnungen an rechtliche und technische Schwierigkeiten gebunden.
Das gilt es zu beachten: Rechtliche Vorgaben bei der Badezimmersanierung
Auch wer in einer Mietwohnung wohnhaft ist, hat seit 2001 nach § 554a BGB unter Umständen Anspruch auf den altersgerechten Umbau des Bestandsbades. Vermieter dürfen zur erleichterten Nutzung notwendige Maßnahmen nicht ablehnen – das betrifft auch Räumlichkeiten wie die Küche. Insbesondere pflegebedürftige Mieter und Senioren können ihren Anspruch geltend machen, wenn sie berechtigtes Interesse nachweisen können. Dieses besteht, wenn:
- Eine Behinderung nachgewiesen werden kann
- Pflegebedürftigkeit bei einem der Mieter festgestellt wurde
- Der Umbau zur selbstständigen Nutzung der Wohnräume erforderlich ist
Kleinere Maßnahmen dürfen ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden – etwa das Anbringen von Haltegriffen. Lassen sich die Einbauten schnell und einfach wieder rückgängig machen, müssen Mieter nichts beachten. Größere Umbaumaßnahmen wie der Umbau einer Badewanne zur Dusche hingegen sind an eine Genehmigungspflicht gebunden. Mieter müssen also vorab schriftlich die Zustimmung des Vermieters einholen.
Technische Hürden: Auch Pflegekräfte müssen Platz finden
Auch technischen Hürden stehen Mieter im Falle der Sanierung von Bestandsbädern gegenüber: So muss je nach Abstimmung mit dem Vermieter die Rückbaubarkeit des Badezimmers gewährleistet und vom Mieter gestemmt werden. Wer pflegebedürftig ist, sollte darüber hinaus auch Anforderungen an pflegegerechte Bäder nachkommen. Dazu gehört unter anderem:
- Platzbedarf: Nach den Umbaumaßnahmen sollte auch eine zweite Person ausreichend Platz im Badezimmer finden, um Unterstützung gewährleisten zu können.
- Badezimmerzugang: Bei den Sanierungsmaßnahmen darf der Zugang zum Badezimmer nicht vergessen werden. Der Zugang muss breit genug ausfallen und darf keine Schwellen aufweisen, die Rollstuhlfahrer beeinträchtigen oder mit Stolpergefahr einhergehen könnten.
- Rutschhemmer: Zur Sicherheit der Bewohner und Pflegenden sollten Bodenbeläge rutschhemmend gewählt werden. Schließlich kann Spritzwasser vorkommen, welches das Sturzrisiko für alle Beteiligten erhöht.
Nicht immer fallen Bestandsbäder groß genug aus, um diesen Anforderungen entsprechend saniert werden zu können. Deshalb lohnt es sich, vorab eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.