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News vom 21.01.2026

Strompreis-Umlagen entfallen bei Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom richtig beantragen

Wer eine Wärmepumpe mit einem separaten Stromzähler des Netzbetreibers betreibt, kann für das Jahr 2025 rückwirkend eine Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen beantragen. Die Rückerstattung von genutztem Netzstrom gilt für die sogenannte KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. „Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch kann sich so eine Entlastung von etwa
78 Euro ergeben“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Bild: VZ NRW/adpic
Bild: VZ NRW/adpic

„Um den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, müssen Verbraucher:innen einige Tage vor dem 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei ihrem Energieversorger beantragen. Manche Stromversorger bieten auf ihrer Internetseite ein Formular dazu an.“ Der Stromversorger hat dann bis zum 28. Februar den Befreiungsanspruch dem Netzbetreiber mitzuteilen. Worauf bei der Beantragung zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in vier Tipps zusammengestellt.

Was bedeutet separater Zählpunkt?

Ein separater Zählpunkt liegt dann vor, wenn die Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler an das Stromnetz angeschlossen ist. Dieser Zähler wurde vom Messstellenbetreiber installiert und wird von ihm betrieben.

Was hat es mit der Rückerstattung auf sich?

Die gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraph 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Die Regelung stand bisher unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt der EU. Die EU hat der Regelung des Paragraphen 22 nun zugestimmt. Wenn man den Antrag beim eigenen Energieversorger gestellt hat, muss dieser den Rückerstattungsanspruch für das vergangene Kalenderjahr beim Netzbetreiber anmelden.

Worauf ist bei der Beantragung zu achten?

Voraussetzung für die Beantragung der Rückerstattung ist ein eigener Zählpunkt für die Wärmepumpe. Dieser ist erforderlich, wenn der Stromverbrauch der Wärmepumpe über einen eigenen Tarif abgerechnet werden soll. Viele Stromversorger bieten eine Rückerstattungs-Meldung an den Netzbetreiber über elektronische Formulare oder Musterbriefe als Kundenservice an.

Wie hoch ist die mögliche Rückerstattung?

Für das Jahr 2025 liegt die Offshore-Netzumlage bei 0,816 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) und die KWKG-Umlage bei 0,277 Ct/kWh. Auf Grundlage des Energiefinanzierungsgesetzes verringern sich KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage für Wärmepumpen unter den genannten Voraussetzungen auf null (0,00 Ct/kWh). Damit sinken die Kosten des Stromtarifs um 1,301 Ct/kWh (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer). Zu beachten ist, dass dies nur für die in der Wärmepumpe verbrauchte Strommenge gilt. So kann bei der Nutzung einer Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt im Einfamilienhaus und einer durchschnittlichen Stromabnahme von 6.000 Kilowattstunden pro Jahr die mögliche Rückerstattung für das Kalenderjahr 2025 rund 78 Euro betragen.

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