Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft weiter; seit heute gelten jedoch angepasste Förderbedingungen, unter anderem für Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierungen. Für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle können Hauseigentümer weiterhin Zuschüsse über die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Ab 2027 ist zudem ein zusätzlicher Bonus für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden, sogenannten Worst Performing Buildings (WPB), geplant. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus werden weiterhin über die KfW gefördert – mit vergünstigten Kreditzinsen und Tilgungszuschüssen.
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1. Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle können gefördert werden?
Förderfähig sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, etwa die Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke. Dabei werden häufig Dämmstoffe aus Mineralwolle eingesetzt, also Glaswolle und Steinwolle. Sie tragen dazu bei, Wärmeverluste zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Zusätzlich verbessert eine Mineralwolldämmung den Schallschutz und den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Weitere Informationen gibt es unter www.der-daemmstoff.de.
2. Wie hoch ist der Zuschuss für Dämmmaßnahmen?
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (kurz iSFP) umgesetzt, kann ein Bonus hinzukommen. Förderanträge müssen weiterhin gestellt werden, bevor mit der Sanierung begonnen wird.
3. Welche Vorteile kann ein individueller Sanierungsfahrplan bieten?
Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt auf, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessert werden kann. Mit dem iSFP können sich die förderfähigen Kosten verdoppeln – bei Einfamilienhäusern von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro. Für Investitionen, die 30.000 Euro je Einfamilienhaus überschreiten, wird ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf den darüberliegenden Kostenanteil gewährt.
4. Was ändert sich ab 2027 für besonders ineffiziente Gebäude (WPB)?
Eine Dämmung der Gebäudehülle verringert Wärmeverluste und senkt den Energiebedarf für die Heizung und Kühlung. Ab 2027 ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent für die Dämmung besonders ineffizienter Gebäude, sogenannter Worst Performing Buildings (kurz WPB), geplant. Damit sollen Sanierungen dort unterstützt werden, wo besonders große Einsparpotenziale bestehen. Vor allem ältere Häuser mit sehr hohem Energiebedarf, die bislang nicht oder nicht ausreichend gedämmt sind, können von dieser zusätzlichen Förderung profitieren. Der WPB-Bonus wird für bis zu drei Anträge je WPB gewährt.
5. Gibt es neben der BEG-Förderung weitere Möglichkeiten?
Selbstnutzende Hauseigentümer können für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen. Dabei können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten und maximal 40.000 Euro pro Objekt direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus werden weiterhin über die KfW gefördert. Die Förderung erfolgt über vergünstigte Kreditzinsen und Tilgungszuschüsse; künftig wird dabei stärker auf Zinsverbilligungen gesetzt. Eine Energieberatung kann helfen, sinnvolle Sanierungsschritte für das eigene Gebäude zu planen und passende Fördermöglichkeiten auszuwählen.