Bisher hatten Eigenheimbesitzer mit einer Photovoltaikanlage wenig Aufwand. Die Anlage läuft, der Strom, der im Haus nicht gebraucht wird, fließt ins Netz, und der Netzbetreiber überweist dafür einen festen Betrag pro Kilowattstunde. Mehr war nicht zu tun. Ab 2027 ändert sich das. Wer dann noch Geld für seinen Überschussstrom sehen will, muss ihn selbst vermarkten.
Ab 2027 sollen Haushalte ihren überschüssigen Solarstrom selbst vermarkten. Die technischen Voraussetzungen dafür sind vielerorts allerdings noch nicht geschaffen.
Quelle: Energieberatung der Verbraucherzentrale, KI
Direktvermarktung heißt das im Gesetz, und der Begriff stammt aus einer Welt, die private Hausbesitzer bislang nichts anging: Er gilt seit Jahren für große Solarparks und Gewerbeanlagen. Nun landet dieses Verfahren auf ganz normalen Einfamilienhausdächern.
Die Bundesregierung hat dazu den Gesetzentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. In Kraft treten soll das geänderte Gesetz am 1. Januar 2027. Wer seinen Strom danach verkaufen möchte, braucht einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, also einem Dienstleister, der den Strom an der Börse handelt. Statt eines festen Satzes je Kilowattstunde erhalten Betreiber dann einen Preis, der sich am Börsenpreis orientiert und sich saisonal wie über die Jahre stark verändern kann. „Eine Vorhersage für die Höhe von Marktpreisen für eingespeisten Überschussstrom ist praktisch nicht möglich“, sagt Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Zum Vertrag mit dem Direktvermarkter kann ein vereinbarter Preis gehören, der als Untergrenze dient. Fällt der Börsenpreis darunter, drosselt der Dienstleister die Einspeisung aus der Ferne. Möglich ist das nur mit einem intelligenten Stromzähler und einer Steuerungstechnik im Haus, über die der Dienstleister auf die Anlage zugreift. Genau hier hakt es derzeit noch. Eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom August 2026 zeigt, dass 91 Prozent der befragten Messstellenbetreiber Probleme beim Einbau solcher Zähler sehen. Ohne den Zähler funktioniert jedoch die Vermarktung an der Börse nicht. Nicht zuletzt deshalb sieht der Gesetzentwurf ab 2027 eine Übergangszahlung für eingespeisten Strom vor. Die soll anfangs 5,2 Cent pro Kilowattstunde betragen und bis zu drei Jahre lang gewährt werden.
Wer eine Anlage plant, sollte aber auch dann die Größe deshalb stärker am eigenen Strombedarf ausrichten als an der verfügbaren Dachfläche. Denn jede Kilowattstunde, die im Haus verbraucht wird, ersetzt teuren Netzstrom und hängt nicht von Börsenpreisen ab. Wer bereits Angebote vorliegen hat, lässt sie am besten vor der Entscheidung unabhängig prüfen.