Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 01.10.2026

Solarstrom verkaufen: Was ab 2027 auf Hausbesitzer zukommt

Bisher hatten Eigenheimbesitzer mit einer Photovoltaikanlage wenig Aufwand. Die Anlage läuft, der Strom, der im Haus nicht gebraucht wird, fließt ins Netz, und der Netzbetreiber überweist dafür einen festen Betrag pro Kilowattstunde. Mehr war nicht zu tun. Ab 2027 ändert sich das. Wer dann noch Geld für seinen Überschussstrom sehen will, muss ihn selbst vermarkten.

Ab 2027 sollen Haushalte ihren überschüssigen Solarstrom selbst vermarkten. Die technischen Voraussetzungen dafür sind vielerorts allerdings noch nicht geschaffen.<br /><br />Quelle: Energieberatung der Verbraucherzentrale, KI
Ab 2027 sollen Haushalte ihren überschüssigen Solarstrom selbst vermarkten. Die technischen Voraussetzungen dafür sind vielerorts allerdings noch nicht geschaffen.

Quelle: Energieberatung der Verbraucherzentrale, KI

Direktvermarktung heißt das im Gesetz, und der Begriff stammt aus einer Welt, die private Hausbesitzer bislang nichts anging: Er gilt seit Jahren für große Solarparks und Gewerbeanlagen. Nun landet dieses Verfahren auf ganz normalen Einfamilienhausdächern.

Die Bundesregierung hat dazu den Gesetzentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. In Kraft treten soll das geänderte Gesetz am 1. Januar 2027. Wer seinen Strom danach verkaufen möchte, braucht einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, also einem Dienstleister, der den Strom an der Börse handelt. Statt eines festen Satzes je Kilowattstunde erhalten Betreiber dann einen Preis, der sich am Börsenpreis orientiert und sich saisonal wie über die Jahre stark verändern kann. „Eine Vorhersage für die Höhe von Marktpreisen für eingespeisten Überschussstrom ist praktisch nicht möglich“, sagt Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Zum Vertrag mit dem Direktvermarkter kann ein vereinbarter Preis gehören, der als Untergrenze dient. Fällt der Börsenpreis darunter, drosselt der Dienstleister die Einspeisung aus der Ferne. Möglich ist das nur mit einem intelligenten Stromzähler und einer Steuerungstechnik im Haus, über die der Dienstleister auf die Anlage zugreift. Genau hier hakt es derzeit noch. Eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom August 2026 zeigt, dass 91 Prozent der befragten Messstellenbetreiber Probleme beim Einbau solcher Zähler sehen. Ohne den Zähler funktioniert jedoch die Vermarktung an der Börse nicht. Nicht zuletzt deshalb sieht der Gesetzentwurf ab 2027 eine Übergangszahlung für eingespeisten Strom vor. Die soll anfangs 5,2 Cent pro Kilowattstunde betragen und bis zu drei Jahre lang gewährt werden.

Wer eine Anlage plant, sollte aber auch dann die Größe deshalb stärker am eigenen Strombedarf ausrichten als an der verfügbaren Dachfläche. Denn jede Kilowattstunde, die im Haus verbraucht wird, ersetzt teuren Netzstrom und hängt nicht von Börsenpreisen ab. Wer bereits Angebote vorliegen hat, lässt sie am besten vor der Entscheidung unabhängig prüfen.
Aktuelle Forenbeiträge
Captain Tom schrieb: Moin allerseits, ich bin auf der Suche nach einer kleinen...
LasseY schrieb: Hallo, Wieviel Zeit verbringt ihr so mit Terminierung von...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Environmental & Energy Solutions
ENERGIE- UND SANITÄRSYSTEME
Website-Statistik