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News vom 06.11.2026

Gebäudetyp E: Vereinfachung darf nicht zu Haftungsrisiken für das Handwerk führen

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, mit dem neuen Gebäudetyp E das Bauen in Deutschland einfacher und kostengünstiger zu machen. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf geht aus Sicht des Verbandes grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass die vorgesehenen Erleichterungen nicht zu neuen Haftungsrisiken für die ausführenden Handwerksbetriebe führen.

<br /><br />Quelle: HTD/KI


Quelle: HTD/KI
„Wir müssen in Deutschland wieder einfacher und günstiger bauen können. Nicht jede technische Lösung muss immer dem höchsten Komfortstandard entsprechen. Aber wenn Bauherren bewusst auf bestimmte Standards verzichten, darf das Risiko dafür nicht am Ende beim ausführenden Handwerker landen“, erklärt ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Daniel Föst.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bauherren und ausführende Unternehmen künftig einen gesetzlichen Basisstandard vereinbaren können. Damit sollen Abweichungen von bislang üblichen Qualitätsstandards leichter und rechtssicher möglich werden. Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Gebäude bleiben bestehen.

Aus Sicht des ZVSHK liegt die entscheidende Frage in der praktischen Umsetzung. Gerade bei der technischen Gebäudeausrüstung greifen Planung, Ausführung und späterer Betrieb eng ineinander. Heizungs-, Lüftungs- und Trinkwasserinstallationen müssen dauerhaft sicher und zuverlässig funktionieren. Werden bei der Planung bewusst niedrigere Standards vereinbart, muss eindeutig geregelt sein, welche Leistungen der Fachbetrieb schuldet und wofür er verantwortlich ist.

Kritisch sieht der Verband deshalb die vorgesehene Erleichterung der Aufklärungspflichten. Nach dem Entwurf soll bei bestimmten Abweichungen vom üblichen Qualitätsstandard künftig ein deutlicher Hinweis an den Auftraggeber ausreichen. Ob damit tatsächlich mehr Rechtssicherheit entsteht, ist aus Sicht des SHK-Handwerks noch nicht ausreichend geklärt.

„Ein Handwerksbetrieb muss sich darauf verlassen können, dass eine vertraglich vereinbarte Ausführung später nicht zum Haftungsfall wird. Wir brauchen eindeutige Leistungsbeschreibungen und klare Verantwortlichkeiten. Sonst wird aus der gewollten Vereinfachung schnell ein neues Rechtsproblem“, so Föst.

Nachbesserungsbedarf sieht der ZVSHK auch beim Zusammenspiel der neuen Regelungen mit den in der Baupraxis üblichen Vertragsformen. Zudem dürfen unterschiedliche technische Mindestanforderungen der Bundesländer nicht zu zusätzlichen Unsicherheiten führen.

Der Verband spricht sich deshalb für möglichst einheitliche Vorgaben und praxistaugliche Vertragsregelungen aus. Zugleich muss klar zwischen verzichtbaren Komfortmerkmalen und Anforderungen unterschieden werden, die für Gesundheit, Sicherheit und den zuverlässigen Betrieb der Gebäudetechnik unverzichtbar sind.

Der ZVSHK weist darauf hin, dass Einsparpotenziale nicht allein durch den Verzicht auf bisher übliche Standards entstehen. Auch eine frühzeitige Einbindung der ausführenden Fachbetriebe kann dazu beitragen, technische Lösungen einfacher und wirtschaftlicher zu gestalten.

„Unsere Betriebe wissen aus der täglichen Praxis, wo sich Aufwand reduzieren lässt und wo Einsparungen später teuer werden können. Dieses Wissen gehört frühzeitig an den Planungstisch. Einfacher bauen ist richtig. Aber es muss auch in der Praxis funktionieren“, betont Föst.

Der ZVSHK wird den Referentenentwurf im Rahmen der laufenden Verbändebeteiligung fachlich bewerten und sich für Regelungen einsetzen, die wirtschaftlicheres Bauen ermöglichen und zugleich die Rechtssicherheit der ausführenden SHK-Betriebe gewährleisten.
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