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News vom 05.03.2004

Steueränderungen ab 2004, Teil 3: Unternehmensnahe Regelungen


Bewirtungskosten
Künftig sind Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nur noch in Höhe von 70% (2003: 80%) als Betriebsausgaben abziehbar.

Degressive Abschreibung von Mietshäusern
Bei einem Gebäude, das zu Wohnzwecken vermietet wird und das selbst erbaut oder bis zum Ende des Fertigstellungsjahres erworben wird, kann die degressive Abschreibung beansprucht werden. nach den geänderten Regelungen des Haushaltbegleitgesetzes bezträgt die degressive Abschreibung für Gebäude, bei denen der Bauantrag nach dem 31.12.2003 gestellt worden ist beziehungsweise der notarielle Kaufvertrag nach dem 31.12.2003 abgeschlossen worden ist im Jahr der fertigstellung und den folgenden neun Jahren 4%, in den darauf folgenden Jahren 2,5% und in den darauf folgenden 32 Jahren 1,25%.

Abscheibung von beweglichen Wirtschaftsgütern
Die Vereinfachungsregelung zur Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter ("Halbjahresregelung"), nach der die Volle Jahresabschreibung in Anspruch genommen worden konnte, wenn die Güter bis zum 30.06. eines Jahres angeschafft oder hergestellt worden waren, bzw die halbe Jahresabschreibung, wenn diese zwischen dem 01.07. und 31.12. eines Jahres angeschafft worden waren, entfällt. Für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.01.2004 angeschafft oder hergestellt worden sind oder werden, muss zukünftig die Abschreibung zeitanteilig nach Monaten ermittelt werden.

Veräußerung von Betriebsvermögen
Die Regelungen zu Freibeträgen bei der Veräußerung eines Gewerbebetriebes aus Altersgründen und der Veräußerung eines freiberuflichen Betriebsvermögens sind künftig identisch. Demnach kann ein Unternehmer, der das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinn berugsunfähig ist, zukünftig bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebes einen Freibetrag von 45.000 EUR (2003: 51.200 EUR) geltend machen. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn 136.000 EUR (2003: 154.000 EUR) übersteigt. Der über den Freibetrag hinausgehende Gewinn wird mit einem ermäßigten Steuersatz von 56% (2003: 50%) des normalen Steuersatzes besteuert.

Veräußerung von "wesentlichen Beteiligungen" an Kapitalgesellschaften
Der Freibetrag pro Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre (Anteil mindestens 1%) beträgt künftig 9.060 EUR (2003: 10.300 EUR). Der Freibetrag kann nur in der Höhe in Anspruch genommen werden, die dem veräußerten Anteil entspricht. Der freibetrag ermäßigt sich um den den Betrag, um den der veräußerungsgewinn den Betrag von 36.100 EUR (2003: 41.000 EUR) übersteigt. Wir nur ein Teil der Beteiligung veräußert, ermäßigt sich der Betrag entsprechend dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft.

Auf Änderungen bei Gesellschafterfremfinanzierung, Verlustrechnungsbeschränkung und Änderungen bei der Behandlung von Subventionen und Finanzhilfen sowie auf die Reform der Gewerbesteuer sei an dieser Stelle hingewiesen.

(Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

Lesen Sie auch:
Teil 1: Änderungen bei Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer
Teil 2: Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie

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