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News vom 09.11.2006

Die eigenen vier Wänden finanzieren

Seit Programmstart vor zehn Jahren verwirklichten über 820.000 Bauherren und Käufer mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm den Traum von den eigenen vier Wänden. Insgesamt wurde in den vergangenen zehn Jahren ein Kreditvolumen von über 40 Mrd. EUR bewilligt.

 Die Bankengruppe der KfW in Frankfurt am Main.
Die Bankengruppe der KfW in Frankfurt am Main.
Die Darlehen dienen der langfristigen und zinsgünstigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung in Deutschland. "Im Durchschnitt haben in den vergangenen zehn Jahren jeden Tag 225 Darlehensnehmer ihr KfW-finanziertes Wohneigentum bezogen. Mit diesem Programm hat die KfW einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland geleistet", sagte Ingrid Matthäus-Maier, Vorstandssprecherin der KfW Bankengruppe. Neben der Erhöhung der Wohneigentumsquote stärkt das Programm gleichzeitig Wohnimmobilien als Baustein der privaten Altersvorsorge.

Die KfW fördert nicht nur den Bau und Kauf von neuen Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sondern auch den Erwerb bestehender Immobilien: 345.000 Darlehen wurden von der KfW seit 1996 zur Finanzierung von Bestandsimmobilien zugesagt, wobei der Anteil in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Die häufig mit dem Erwerb von Altbauten verbundene Modernisierung und energetische Sanierung ist nicht nur im Wohneigentumsprogramm, sondern auch in anderen KfW-Programmen förderfähig (KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Wohnraum Modernisieren). Darlehensnehmer profitieren vor allem von den günstigen Zinsen der KfW. Der Programmzinssatz im KfW-Wohneigentumsprogramm beträgt zur Zeit eff. 4,27 % p.a. bei zehnjähriger Zinsbindungsfrist sowie eff. 4,11 % p.a. bei fünfjähriger Zinsbindungsfrist.

Die KfW finanziert bis zu 30% der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro. Finanziert werden der Bau oder Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen, die vom angehenden Eigentümer selbst bezogen werden. Die Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren betragen.
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