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News vom 25.03.2008

Neues Schornsteinfegergesetz - einseitige Bevorteilung eines Marktpartners durch die Politik?

Lange Zeit wurde über die Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes diskutiert. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVSHK sieht nun durch die Neuregelung 10.000 Arbeitsplätze im Heizungsbauerhandwerk in Gefahr und erwägt rechtliche Schritte

Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ist jüngst vom Bundeskabinett verabschiedet und in das  parlamentarische Verfahren eingebracht worden. <br />
Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ist jüngst vom Bundeskabinett verabschiedet und in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden.
Am 11.03.2008 ist der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom Bundeskabinett verabschiedet und in das  parlamentarische Verfahren eingebracht worden.
Der HaustechnikDialog hat hier darüber berichtet. Jetzt hat die Redaktion eine Stellungnahme des ZVSHK  und eine Stellungnahme des Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) erreicht, die wir hier unseren Lesern zur Diskussion vorstellen. Im Anschluss an die Stellungnahmen gibt es die Möglichkeit, in einem Forum zu diesem Thema zu diskutieren. 
 

Die Stellungnahme des ZVSHK:
Das am Mittwoch dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens trifft auf den deutlichen Widerstand des Heizungsbauerhandwerks. Die 50.000 Fachbetriebe des Sanitär-, Heizungs- und Klima-Handwerks sehen im neuen Schornsteinfegergesetz eine massive Wettbewerbsverzerrung zu ihren Lasten.  

„Mit der faktischen Verlängerung der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger bei gleichzeitiger Aufhebung des Nebenerwerbsverbots leistet die Bundesregierung den Schornsteinfegern eine einseitige Schützenhilfe im Markt für Wartungs- und Instandhaltungsaufträge“, urteilt Michael von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Stellung des Bezirksschornsteinfegers mit seiner hoheitlichen Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren unangetastet zu lassen. Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz den Schornsteinfegern die sofortige Möglichkeit, in das Wartungsgeschäft einzusteigen. „Dies gefährdet in unserem Handwerk 10.000 qualifizierte Arbeitsplätze“, fasst Michael von Bock und Polach die aufgebrachte Stimmung an der Handwerksbasis zusammen. Die in hoheitlicher Funktion angesammelten Datenbestände über die Heizungsanlagen in den jeweiligen Bezirken könnten jetzt von den Schornsteinfegern im wirtschaftlichen Eigeninteresse genutzt werden.  

„Das ist kein fairer Wettbewerb. Das ist die einseitige Bevorteilung eines Marktpartners durch die Politik“, betont der Hauptgeschäftsführer der obersten Interessenvertretung der Heizungsbauer und Installateure in Deutschland. Der ZVSHK erkennt in der Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes keinen konkreten Nutzen für den Bürger. „Die Novellierung bringt für den Hauseigentümer gar nichts. Er ist weiterhin gezwungen, für die Abgasmessungen seiner Heizungsanlage doppelt zu zahlen. Einmal an den Schornsteinfeger, der diese Messung per Gesetz ausführen muss. Das zweite Mal an den Fachbetrieb im Zuge der Heizungswartung“, erläutert Michael von Bock und Polach die nach wie vor bestehende Problematik der Doppelmessungen. Das Heizungsbauerhandwerk drängt deshalb in Berlin weiter darauf, die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgeschriebene Abgasmessung auch für qualifizierte Wartungsbetriebe freizugeben.  

Um den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens auf seinem Weg durch die parlamentarischen Instanzen noch im Sinne des SHK-Handwerks abzuändern, will der Zentralverband jetzt alle gegebenen Möglichkeiten ausnutzen. „Wir waren bisher um einen sehr sachlichen und ruhigen Dialog mit den Entscheidungsträgern in Berlin bemüht. Offensichtlich haben unsere auf diese Weise vorgetragenen Bedenken und Optimierungsvorschläge aber wenig Gehör gefunden“, stellt Michael von Bock und Polach fest. „Auf dem Rücken der Hauseigentümer und zu Lasten unserer Handwerksbetriebe glaubt die Politik die ihr von der Europäischen Union auferlegte Novellierung des überkommenen Schornsteinfegergesetzes durchsetzen zu können. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Der Zentralverband behalte sich ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die Diskriminierung seiner Mitglieder vor.

Die Stellungnahme des ZIV:

Fairer Wettbewerb durch Chancengleichheit

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde am 12.03.2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Das neue Gesetz bringt Vorteile für die Bürger mit sich. Ihnen wird die freie Wahl gegeben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messtätigkeit beauftragen möchten.

Darüber hinaus besteht auch weiterhin das Ziel, den hohen Standard in den Bereichen Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umweltschutzes in Deutschland zu erhalten. Die Tätigkeit der Schornsteinfeger trägt heute wie morgen dazu bei, dass sich jeder in seinen eigenen vier Wänden sicher fühlen kann und einen kompetenten Berater rund ums Gebäude an seiner Seite hat.

Die Schornsteinfeger werden mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht sofort in den freien Wettbewerb entlassen. Eine Übergangsfrist von fünf Jahren ist notwendig, um den Schornsteinfegerbetrieben die Möglichkeit zu geben, sich für weitergehende Tätigkeiten zu qualifizieren. Ohne diese Frist hätten Schornsteinfeger keine Möglichkeit, in anderen Arbeitsfeldern Fuß zu fassen. An dieser Tatsache ändert auch die Aufhebung des Nebentätigkeitsverbotes nichts.

„Wir sind verwundert über die Argumentation von Herrn von Bock und Polach“, so Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV).

Bereits im letzten Jahr suchte der ZIV den Dialog mit dem ZVSHK. Um beiden Handwerken Rechnung zu tragen, schlug der ZIV-Präsident vor, einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag beider Handwerke für den Gesetzgeber zu formulieren. „Wir sind zum Beispiel der Meinung, wer prüft, darf nicht warten und wer wartet, darf nicht prüfen. Nur so kann die Neutralität der Arbeit gewährleistet werden“, so Beyerstedt. Die Vorschläge wurden vom ZVSHK abgelehnt. „Weitere Gespräche erfolgten zu unserem großen Bedauern nicht. Kritiken seitens Herrn von Bock und Polach erreichten uns größtenteils über die Presse.“

So auch die immer wiederkehrende Kritik des ZVSHK an dem Umstand, dass Heizungen „doppelt“ gemessen werden, nämlich vom Schornsteinfeger und dem Heizungsinstallateur. Für alle Bürger von großem Interesse dürfte die Tatsache sein, dass Schornsteinfeger eine Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durchführen. Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Sicherheit der Hausbewohner werden die Abgase an der Heizung gemessen. Eine weitere Messung durch den Heizungsinstallateur ist nicht notwendig. Da dies inzwischen auch viele Kunden wissen, behelfen sich Heizungsinstallateure und beziffern die „Messung“ auf ihren Rechnungen mit „Messung nach Bundes-Immissionsschutzverordnung“.

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