Die Erteilung eines Passivhaus Zertifikats wird durch einen anspruchsvollen Prüfungskatalog geregelt. Ein neues Lüftungsgerät Zehnders erfüllt alle Voraussetzungen für den Einsatz im Passivhaus.
Das neue Lüftungsgerät Comfoair 350 von Zehnder Comfosystems. Foto: Zehnder
Das neue Lüftungsgerät Comfoair 350 von Zehnder Comfosystems - der leistungsstarke Nachfolger der Zehnder-Klassiker G 90 und G 91 - wurde durch das Passivhaus Institut Dr. Feist in Darmstadt mit dem Zertifikat „Passivhaus geeignete Komponente – Wärmerückgewinnungsgerät“ ausgezeichnet. Das Lüftungsgerät absolvierte dazu das festgelegte Prüfverfahren des Instituts, wozu das Gerät auf Behaglichkeit, Effizienz (Wärme), Strom-Effizienz, Abgleich und Regelbarkeit, Schallschutz, Raumlufthygiene und Frostschutz getestet wurde.
Beim Zehnder Comfoair 350 handelt es sich um ein Lüftungsgerät zur komfortablen Raumlüftung, das nach den Prüfkriterien des Passivhausinstitutes über einen effektiven Wärmebereit- stellungsgrad von 84% verfügt. Als Teil des Komplettsystems Zehnder Comfosystems gewährleistet der CA 350 in Wohn– und Gewerbebauten einen kontinuierlichen, gleichmäßigen Frischluft-Austausch.
Durch seinen breiten Verstellbereich eignet sich der Comfoair 350 zur Installation unter den verschiedensten Einsatzprofilen wie Wohnungen, Einfamilienhäusern, Sitzungs- und Schulzimmern sowie gewerblich genutzten Anwesen. Diese Vielfältigkeit ergibt sich, weil das Gerät in der Lage ist, bei einem externen Druck von 100 Pa bis zu 350 m³/h Luft zu fördern, wobei die minimale einstellbare Luftmenge 50 m³/h beträgt.
Der CA 350 verfügt über einen integrierten Kreuzgegenstrom-Wärmetauscher und einen integrierten 100-prozentigen Sommer-Bypass, der vom Benutzer individuell an dessen Bedürfnisse angepasst werden kann. Die Lüfter werden von stufenlos einstellbaren Gleichstrom-Motoren angetrieben, die im Vergleich zu Wechselstrom-Motoren eine Energieeinsparung um fünfzig Prozent ermöglichen. Durch diese Strom sparenden EC-Motoren, die in optimierte Ventilatorengehäuse eingebaut wurden, arbeitet der CA 350 ausgesprochen energiesparend. Weil außerdem ein spezielles Augenmerk in der Entwicklung auf das Ventilatorgeräusch gelegt wurde, ist das Gerät im Betrieb überdies auch leiser als seine Vorgänger G 90 und G 91.
Die Erteilung des Passivhaus Zertifikats wird durch einen anspruchsvollen Prüfungskatalog geregelt. Das Lüftungsgerät muss dafür ohne zusätzliche Einrichtungen auch noch bei einer Außenlufttemperatur von -10°C eine minimale Zulufttemperatur von 16,5°C erreichen. Diese Anforderung wird gestellt, weil für Passivhäuser keine zusätzlichen Heizflächen an Außenbauteilen erforderlich sind. Also muss die Untergrenze der Zulufttemperatur begrenzt werden, möchte man unbehaglichem Kaltlufteinfall entgegenwirken. Des weiteren darf etwa die gesamte spezifische elektrische Leistungsaufnahme des Lüftungsgeräts in den für Passivhäusern vorgesehenen Betriebszuständen 0,45 W/(m³/h) nicht überschreiten. Mit einem spezifischen Wert von 0,29 liegt der CA 350 deutlich unter dieser Vorgabe.