Auf die sich ändernde Förderung für Pelletöfen weist die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft EFA hin. Für so genannte Warmluftgeräte beträgt die Förderung ab 1. März 2009 36 € je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 500 €.
Pelletsfeuerstätten mit einer Nennheizleistung ab 8 kW. Werden bis zum 30. Juni diesen Jahres noch mit 1.000 € vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Foto:EFA
Dies gilt bei Pelletöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 8 kW, ab 8 kW sind es 1.000 €. Ab dem 1. Juli 2009 – maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA – beträgt die Förderung für Pelletöfen von 5 bis 100 kW nur noch 500 € je Anlage. Durch die Absenkung von 8 kW auf 5 kW Mindestnennwärme- leistung können auch Feuerstätten mit kleiner Leistung bezuschusst werden. Diese Regelung spielt vor allem für moderne, gut gedämmte Gebäude eine Rolle. Da hier der Wärmebedarf insgesamt geringer ist, wird auch kein Kaminofen mit hoher Leistung benötigt.
Mit Pellets zu beheizende Kaminöfen ergänzen häufig die zentrale Wärmeversorgung und helfen, fossile Brennstoffe zu sparen. Hier ist jedoch wünschenswert, nur hochwertige Feuerstätten einzu- setzen. Eine gute Orientierung bietet in diesem Zusammenhang das EFA-Qualitätssiegel. Mit ihm garantieren die Hersteller, die sich in der EFA zusammengeschlossen haben, dass ihre Produkte selbst verschärfte Grenzwerte einhalten. Die intensiven Prüfungen zur Erlangung des Gütezeichens stellen sicher, dass Sicherheit mit Komfort und mit effizientem Brennstoffeinsatz einhergeht.
Das EFA-Qualitätssiegel steht also für ausgereifte Produkte, die zudem die Werte der neuen BImSchV einhalten. Kamin- und Kachelöfen, die ein solches Zeichen tragen, entsprechen in allen wichtigen Punkten dem derzeitigen Stand der Technik – sie erfüllen heute schon die Anforderungen von morgen.