Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

SzeneNews vom 08.11.2010

OLG Hamm bestätigt Dornbracht in zweiter Instanz
Versicherungsvertrag mit Chartis hat Bestand

Mit seinem Urteil hat das OLG Hamm gestern erneut den Bestand des Versicherungsvertrags zwischen Chartis Europe SA Deutschland (ehemals AIG Europe) und der A.F. Dornbracht GmbH & Co. KG, Iserlohn bestätigt und damit die Entscheidung des Landgerichts Hagen vom Dezember 2009 in zweiter Instanz bekräftigt. Das Berufungsgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Daher geht Dornbracht davon aus, dass die Entscheidung Bestand haben wird, auch wenn noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH besteht.

Mit IMO stellte Dornbracht jüngst ein innovatives Armaturenprogramm vor, das sich in nahezu jede Lebenswelt einfügt. Bild: Dornbracht
Mit IMO stellte Dornbracht jüngst ein innovatives Armaturenprogramm vor, das sich in nahezu jede Lebenswelt einfügt. Bild: Dornbracht
Nach einem Großbrand, der im Juli 2009 von einem benachbarten Chemiebetrieb auf die Dornbracht Produktion übergegangen war und dort einen Gesamtschaden in Höhe von 125 Millionen Euro verursachte hatte, wurde von Chartis, als einzige von vier Versicherungen in einem Konsortium, das Bestehen eines Versicherungsvertrags bislang bestritten. Chartis hat einen Anteil von 25% innerhalb des Konsortiums.

"Insbesondere durch die Nichtzulassung der Revision gehen wir davon aus, dass nun auch Chartis in die Regulierung des Brandschadens einsteigen wird, der bislang von drei der vier Versicherungskonsorten ordnungsgemäß abgewickelt wurde", so Ralph Dihlmann, Geschäftsführer bei Dornbracht.

"Als mittelständisches Familienunternehmen sind wir froh, in dieser Sache, nicht zuletzt durch die hervorragende Unterstützung unserer Anwälte der Essener Kanzlei Luther, eine so eindeutige Klärung herbeigeführt zu haben."
Aktuelle Forenbeiträge
Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
Hochleistungsfähige, intelligente Systeme und Produkte für Bad und Sanitär
Lüftungs- und Klimatechnik vom Produkt zum System
Website-Statistik