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SzeneNews vom 09.05.2019

Heizung: Viele Regeln helfen bei der Planung

Für das Gewerk Heizung hat der ZVSHK erstmals allgemein anerkannte Regeln der Technik zusammengetragen. Damit kann der Handwerksunternehmer eine detaillierte Planungsleistung erbringen.

Bild: ZVSHK
Bild: ZVSHK

Ein Heizungsfachbetrieb muss bei der Fülle von Normen und Richtlinien sowie bei der Vielfalt von Angeboten auf dem Heizungsmarkt stets den Überblick behalten. Er muss seinem Kunden ein individuell konzipiertes Heizungssystem anbieten, das den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies betrifft alle Bereiche: vom Wärmeerzeuger über die Wärmeverteilung bis zur Wärmeübergabe. Berücksichtigt werden müssen zudem Brand- und Schallschutz.

Die SHK-Berufsorganisation hat daher jetzt für das Gewerk Heizung relevante Regeln und Normen, Richtlinien und Verordnungen zusammengetragen und als Regelwerk für die Planung veröffentlicht. Der Nutzer verfügt dadurch nicht über den Gesamtumfang aller maßgeblichen Normen und Richtlinien, erhält jedoch einen verlässlichen Wegweiser, welche Planungsvorgaben als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten – bislang gab es eine solch fundierte Zusammenstellung nicht.

Als erstes Ergebnis dieser Grundlagenarbeit ist „Regelwerk Heizung Band 1: Planung“ mit einem Umfang von 117 Seiten fertiggestellt. Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation können das Regelwerk in digitaler Form (PDF-Datei) zum Preis von 79 Euro unter www.zvshk.de herunterladen (als Suchwort den Quicklink QL1514746 eingeben). NichtMitglieder zahlen das Doppelte. Welche Themen dabei im Einzelnen behandelt werden, lässt sich zuvor aus dem Inhaltsverzeichnis ablesen. Zusätzlich kann man via Leseprobe Einblick nehmen.

Das Regelwerk Heizung wird mit etlichen Hydraulik-Schemata ergänzt, die alle relevanten Normen und Richtlinien berücksichtigen. Eine entsprechende Übersicht ist derzeit noch in der Einspruchsphase. Der Download für diese Entwurfsfassung (25 Euro) ist über die oben angegebene Webadresse möglich. Für die Fachöffentlichkeit besteht eine Einspruchsfrist bis zum 30. Juli 2019. Die technischen Darstellungen zeigen eine beispielhafte und herstellerneutrale Umsetzung. Ziel ist, dass der Heizungsfachbetrieb unter Beachtung von Randbedingungen, die zu den Schaltbildern jeweils angegeben sind, eine regelwerkskonforme Planung erstellen kann.

Über „Regelwerk Heizung Band 1: Planung“ hinaus wird der ZVSHK den „Band 2: Ausführung“ sowie den „Band 3: Wartung“ erarbeiten. 

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Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw in einem 50er Jahre EFH. Für die Elektrifizierung wurde ein neuer Schaltschrank/ eine neue Unterverteilung installiert. Mein Hausanschluss...
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