Mehr Tempo beim Wohnungsbau: Mit einer Sonderregelung im Baugesetzbuch will die Bundesregierung Genehmigungen vereinfachen, Bürokratie abbauen und bezahlbaren Wohnraum schneller schaffen. Der Überblick zum Kabinettsbeschluss.
Bild: HTD Schnellere Verfahren durch § 246e BauGB
Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2025 eine Sonderregelung beschlossen, die in das Baugesetzbuch (§ 246e BauGB) aufgenommen werden soll. Ziel ist es, den Bau von Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten deutlich zu beschleunigen. Kommunen sollen künftig ohne vorherigen Bebauungsplan Baurecht schaffen können.
Kommunale Handlungsspielräume
Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit, in geeigneten Gebieten – zum Beispiel durch Umnutzung bestehender Gebäude oder Aufstockung – schneller neuen Wohnraum zu schaffen. Die Verfahren sollen dabei rechtssicher, aber unbürokratisch ablaufen.
Umweltprüfung bleibt verpflichtend
Trotz des beschleunigten Verfahrens müssen weiterhin Umweltbelange geprüft werden. Die Sonderregelung ist also an Bedingungen geknüpft: Der Wohnungsbau darf keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.
Mieterschutz im Blick
Begleitend zur Beschleunigung des Wohnungsbaus hat die Bundesregierung auch die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 auf den Weg gebracht. So sollen steigende Mieten trotz höherer Bautätigkeit begrenzt werden.
Befristung bis 2030
Die Regelung gilt bis Ende 2030. Eine Überprüfung durch das Bundesbauministerium ist bis Ende 2029 vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen tatsächlich zusätzlichen Wohnraum schaffen.