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Datenschutzhinweise

Abwasser, Kanalanschluß und Hebeanlage
Verfasser:
waterman211
Zeit: 21.06.2006 14:47:06
0
421511
Hallo zusammen,

ich wohne in einer Hälfte eines Doppelhauses Bj. 2001. Beide Häuser verfügen jeweils noch über eine Einliegerwohnung im Keller.
Nachdem der Architekt nun beim Bau "übersehen" hat, daß die Abwasserleitung über die Rückstaueben geführt werden muß, soll nach langem Versicherungs-Debakel in den nächsten Tagen nun eine Abwasserhebeanlage nachträglich installiert werden, die das Abwasser aller vier Wohneinheiten (zwei Häuser mit zwei Einliegrwohnungen) sammeln, über die Rückstaueben befördern und in den Kanal leiten soll.
Soweit so gut.
Begonnen wurde mit den Arbeiten bereits dergestallt, daß man erstmal unsere Dachrinnen neu montiert hat, damit das anfallende Regenwasser in die andere Richtung, ohne Umweg über die Pumpe, und mit freiem Gefälle dem Mischkanal zugeleitet werden kann. Das soll das Volumen des Behälters und die Größe der Pumpen-Anlage (Doppelpumpen-Anlage von ACO Passavant) verringern und die Kosten drücken. Wäre im Prinzip auch nichts gegen einzuwenden, nur haben wir in unserem Dach zwei rückspringende Gauben, d.h. die Dachkante ist unterbrochen und bislang hatten wir drei Rinnen mit Fallrohren.
Jetzt sind die Kollegen aber hingegangen und haben uns eine durchgehende Rinne an der Dachkante montiert, was dazu führt, daß ich jetzt vor den beiden Gauben im Abstand von 60 cm vor den beiden Gauben-Fenstern so eine Art "Viadukt" hängen habe, der grottenhäßlich aussieht.
Dazu gibt´s auch Bilder, die ich hier nur leider mal wieder nicht rein kriege.

1. Frage daher: muß das sein, oder könnte man das Dachflächenablaufwasser auch problemslos mit in die Hebeanlage führen (ohne die Kosten explodieren zu lassen)? Ich solte allerdings noch anmerken, daß zur geplanten Ableitung des Regenwassers in den Kanal noch eine neue grundleitung gezogen werden muß, wozu das Pflaster auf der gesamten Hauslänge bis zum Straßenkanal (ca. 25-30 m) aufgenommen werden und wieder geschlossen werden müsste.

Die beiden nun ungenutzten Regenfallrohre sollten aber nicht rückgebaut werden, sonder sollten laut Architekt so offen auf der Wand liegen bleiben. "Stören doch nicht" war die lapidare Aussage. Nach längerer Diskussion hat er sich dazu bereit erklärt, eines der beiden Fallrohr demontieren zu lassen. Das andere brauche er aber noch als Belüftung für die (außen liegende) Hebeanlage. Man bedenke - das Fallrohr endete in dem Moment an der Hauswand, senkrecht offen in einer Höhe von ca. 2,5 m unter dem Kinderzimmerfenster. Wiederum lange Diskussion und jetzt soll das verzinkte Regenrohr als Kanal/Hebeanlagenbe- und entlüftung durch den Dachüberstand (50cm) geführt, mit einem Lüftungsziegel versehen werden und dann neben dem Gaubenfenster stehen bleiben.
Die Aussage von Passavant dazu war "dann können Sie das Fenster nie mehr kippen". :-(

Daher 2. Frage: Muß ich eine solche Hebeanlage, in die mein (ohnehin belüfteter) Fallstrang einläuft nochmal separat belüften? Nochmal zur Verdeutlichung: in diesen Sammelbehälter münden vier Sammelleitungen, die alle vier separat über Dach geführt und belüftet sind. Ob der Deckel dieser Anlage dicht ist oder nicht kann ich derzeit nicht einmal sagen.

3. Frage: Wenn diese besch... separate Belüftung akzeptieren muß, wo kann ich genau nachlesen, wie hoch der Lüftungsziegel über dem obersten Fenster sitzen muß (habe da noch aus alten Tagen so ein Maß von 1m über Oberkante höchstes Fenster im Kopf), weil ich die Lösung mit dem Lüftungsziegel an der Dachkante neben dem Fenster sicherlich nicht akzeptieren werde?

Bin für jeden Fach-Hinweis dankbar, da ich nicht der Eigentümer bin und daher sowohl Besitzer als auch Architekt überzuegen muß, daß das Murks ist.

waterman211

Verfasser:
Andreas Beck
Zeit: 21.06.2006 16:29:56
0
421570
Hallo,
Zu dem geschilderten Problem würde ich, bei dem geplantem Aufwand zwei getrennte Leitungen verlegen.
1. RW (Regenwasser)
2. SW (Schmutzwasser)

Begründung : Es kann sein das in ferner Zukunft die Gemeinde Aus dem Mischwassersiel eines aus RW + SW macht. Somit ergeben sich dann wieder Arbeiten und gleichzeitig verringert sich die Anlagen Größe.
Ich würde die Dachrinnenarie nicht hinnehmen.
Das mit der Belüftung müsste ich mal nachsehen, glaube aber das die Anlage separt belüftet werden muss, und zwar im selben Durchmesser wie der ZUlauf.

mfg Andreas Beck

Verfasser:
waterman211
Zeit: 21.06.2006 17:04:23
0
421590
Hallo Herr Beck,

könnten Sie das mit der Dachentlüftung denn mal nachschlagen? Danke.

Nur - was meinen Sie mit der "Dachrinnenarie"? Mein genörgel oder die "Architektenleistung"? ;-)

waterman211

Verfasser:
OldBo
Zeit: 21.06.2006 17:11:31
0
421598
Moin,

ich würde das "Viadukt" vor dem Fenster auch nicht hinnehmen.

Hier die Bilder zum Thema :>))

Gruß

me. Bruno Bosy, NF

Verfasser:
Ratzeful
Zeit: 21.06.2006 17:13:22
0
421599
Hallo waterman211,

auf die Schnelle:
Schöne Scheiße

zu 1.
versuche möglichst viel Abwasser über Freispiegelleitungen abzuführen und möglichst wenig über die Hebeanlage. Betriebskosten und -sicherheit.

zu 2.
Ja, separate Lüftung für FHA ist zwingend. Kann aber mit anderen Lüftungsleitungen zusammengeführt werden.

zu 3.
Die Mündung von Lüftungsleitungen muß mindestens 1,0m oberhalb eines Fenstersturzes oder mindestens 2,0m seitlich eines Fensters enden.
Komischerweise steht dies nur noch in der alten DIN 1986

Planungs- und Asführungshinweise zu Entwässerungsanlagen stehen in der DIN 1986-100 und der DIN EN 12056

Gruß Ratzeful

Verfasser:
waterman211
Zeit: 21.06.2006 17:22:29
0
421604
Moin Bruno,

hast Du die Bilder bei Dir eingestellt? Ich finde die unter dem link gar nicht...

@Ratzeful
Danke für die Antworten.
Zu 1) Seh´ ich ein.
Zu 2) Zusammenführen geht nicht, FHA kommt außerhalb des Gebäudes, weil KG ja ausgebaut.
zu 3) Das waren die Werte, die ich auch noch so in Erinnerung hatte. DIN 1986-100 und DIN EN 12056 stehen mir allerdings leider nicht zur Verfügung.

Gruß, waterman211

Verfasser:
OldBo
Zeit: 21.06.2006 17:25:16
0
421608
Moin Arnd,

das waren doch 2 Bilder, oder?

Gruß

Bruno

Verfasser:
waterman211
Zeit: 21.06.2006 17:26:13
0
421609
Ja, zwei Stück je ~1MB.

Verfasser:
Ratzeful
Zeit: 21.06.2006 17:29:06
0
421610
Hallo waterman211,

"...FHA kommt außerhalb des Gebäudes,..."
- Hatte ich nicht so verstanden.
Dann brauchst Du "nur" einen Pumpschacht mit Deckel der Lüftungsöffnungen hat.

DIN 1986-100 und DIN EN 12056 stehen mir allerdings leider nicht zur Verfügung.

Einer meiner Standardsprüche:
Die wichtigsten Hinweise zur Planung und Ausführung von normgerechten Entwässerungsanlagen findest Du auch hier:
http://download.geberit.de/de/dg06_g.pdf
(Sind aber 18MB)
Da ab Seite 56 einlesen.

Gruß Ratzeful

Verfasser:
Tilly
Zeit: 21.06.2006 17:41:04
0
421616
Moin waterman211,

ich habe mir gerade die Bilder angesehen.
Und der Archi traut sich noch bei Euch aufs Gelände ?

Nun kenne ich nicht alle Gegebenheiten des Gebäudes, aber ich würde nur die Entwässerung der Wohnungen unterhalb der Rückstauebene über eine Hebeanlage akzeptieren.

Alles andere hat mit Freigefälle entwässert zu werden. Wie das zu lösen ist, kann m.e. nur auf der Baustelle diskutiert werden.

Gruß, Tilly

Verfasser:
waterman211
Zeit: 21.06.2006 17:43:21
0
421618
Hallo Ratzeful,

18MB? Kein Problem dank DSL; ist schon gedownloaded :-)
Danke für den Tip, die Broschüre ist prima!

waterman211

Verfasser:
waterman211
Zeit: 21.06.2006 17:48:16
0
421621
Hi Tilly,

bislang traut sich mal keiner mehr zu uns :-) Eigentümer hat nach meinem Protest die Bauarbeiten erst mal einstellen lassen. Wir diskutieren derzeit mit dem Archi, daher meine Informationssuche.

Ich befürchte man kann die beiden Teile (Haus und ELW) nicht trennen, ohne dabei in den beiden Wohnungen massiv zu stemmen. Der Kanalanschluß im Haus liegt unterhalb der Kellersohle :-( und die beiden Sammelleitungen pro Seite sind unter der Sohle zusammen geführt.

waterman211

Verfasser:
Ratzeful
Zeit: 21.06.2006 18:47:32
0
421643
Hallo waterman211,

"...Ich befürchte man kann die beiden Teile (Haus und ELW) nicht trennen, ohne dabei in den beiden Wohnungen massiv zu stemmen. Der Kanalanschluß im Haus liegt unterhalb der Kellersohle :-( und die beiden Sammelleitungen pro Seite sind unter der Sohle zusammen geführt..."

Irgendwie blicke ich es gerade nicht mehr.

Ähm, die beiden Gebäude (UGs, EGs, OGs) sind komplett über eine Grundleitung unter der Bodenplatte zusammengefasst und dann geht diese Leitung ins Erdreich wo sie (wie auch immer) auf den öffentlichen Kanal gehen soll?
Falls ja, dann ist das Murks, Pfusch, Baumangel,... und Planungsfehler par exelance.

Tilly hat absolut recht. Nur die Bereiche die sich unter der Rückstauebene befinden, müssen über eine Hebeanlage auf den Kanal abgeleitet werden. Alles oberhalb der RSE nur über Freispiegelleitungen.
Und wenn gestemmtn, gebrochen, geflucht und prozessiert wird. Lieber ein Ende mit Schrecken...
Wer wird Euch die ständigen Wartungs- und Betriebskosten der FHA (für die nächsten 30-50 Jahre) zahlen?

Da ist das Viadukt vor den Fenster eine kleine kosmetische Peinlichkeit. Außerdem ist es doch ganz reizvoll zuzugucken wie ab und an eine tote Taube vorbeidümpelt ;-)

Noch so eine Verständnissfrage. Die gemeinsame FHA soll doch im Außenbereich angeordnet werden, oder?
Dann braucht man weder eine Druckschleife noch eine Lüftungsleitung. Da kommen zwei Tauchpumpen (für fäkalienhaltiges Abwasser) in einen Pumpschacht, die Pumpen bekommen je eine Rückschlagklappe und dann einen Absperrschieber, werden mit einem Hosenstück zusammengefasst und ab in den Anschlußkanal. Lüften über den offenen Kanaldeckel. Anordnung mindesten 4-5 Meter von Fenstern und Türen.
Ach ja, Andreas Beck hat recht: getrenntes Rohrnetz für Schmutz- und Regenwasser bis zum Anschlußkanal oder zum Pumpschacht. Könnt Ihr nicht versickern, Grauwasser nutzen,...?

Gruß Ratzeful

Verfasser:
waterman211
Zeit: 21.06.2006 21:26:14
0
421713
Hi Ratzeful,

ich habe jetzt vorhin nochmal ein paar Bilder zur Verdeutlichung gemacht und sie an Bruno geschick, der sie hoffentlich noch in seinen Ordner dazu stellt.
Bei uns im Haus gibt es 2 Bäder (1x OG, 1x KG), ein Gäste-WC (EG) und die Küche. Gäate-WC und Bad OG sind an der gleichen Fallleitung zusammen gefasst und gehen gerade senkrecht in den Boden; Entlüftung über Dach. Das Bad im KG geht ebenfall direkt in den Boden und ist separat über Dach belüftet. Unter der Kellersohle werden diese beiden Sammelleitungen dann zu einer verbunden. Bei der anderen Haushälfte ist die gleiche Installation spiegelbildlich.
Die FHA soll in den Außenbereich und zwar in die Böschung eines Lichthofs im KG, der die beiden Haushälften verbindet. Zum Verständnis der Bilder musst Du allerdings wissen, daß die Häuser nicht nebeneinander stehen, sonder von der Straße aus hintereinander. Der Eingang (oder die Front) ist also im rechten Winkel zur Straße angeordnet. Wir bewohnen die hintere Hälft mit Garten, unsere Nachbarn die vordere Hälfte zur Straße hin. Der Lichthof im KG geht über beide Haushälften.
Und wie Du richtig gesagt hast: der Archi will uns eine Druckschleife über RSE installieren.
Bei den Bildern sieht man auch schön die Entlüftung/Fenster-Situation (das ist dieses "herrenlose Fallrohr unter dem Fenster".

Du schreibst:"Dann braucht man weder eine Druckschleife noch eine Lüftungsleitung. Da kommen zwei Tauchpumpen (für fäkalienhaltiges Abwasser) in einen Pumpschacht, die Pumpen bekommen je eine Rückschlagklappe und dann einen Absperrschieber, werden mit einem Hosenstück zusammengefasst und ab in den Anschlußkanal. Lüften über den offenen Kanaldeckel. Anordnung mindesten 4-5 Meter von Fenstern und Türen."
Kann ich das irgendwo verbindlich nachlesen? Der Archi hat sich die Planung zu der FHA nämlich angeblich von einem (mir unbekannten) Planungsbüro erstellen lassen und beharrt jetzt darauf "...die haben das so gesagt, also muß das gemacht werden."

Das mit dem Verrieseln ist übrigens eine gute Idee, werde ich mal checken!

waterman211

Verfasser:
Ratzeful
Zeit: 21.06.2006 22:30:40
0
421755
Hallo waterman211,

Auf Seite 8 dieses Dokumentes ist ein mögliche Ausführung eines Pumpenschachtes dargestellt:
http://www.kessel.de/katalog/K31/05-03_hebeanlagen_faekalien.pdf

Peinlich, peinlich,
ich hoffe ich muß jetzt nicht zurückrudern mit meiner Aussage "keine Druckschleife über die RSE bei Pumpstationen nach DIN 752 außerhalb von Gebäuden"
Das man darauf verzichten kann, muß ich doch noch mal prüfen. Vieleicht habe ich mich zu sehr auf die bisher gesehenen kommunalen Lösungen verlassen. Da ging die Druckleitung nicht mehr über RSE, sondern direkt in den Anschlußkanal.
Jetz werde ich auch was lernen.
Das wäre aber auch noch eine Frage auch an das zuständige Abwasserunternehmen.
Bitte nicht falsch verstehen, eine Druckschleife über RSE ist immer was Gutes; ich wollte nur den Aufwand für die Einhaltung der Frostsicherheit der Druckschleife reduzieren.

Gruß Ratzeful

Verfasser:
Ratzeful
Zeit: 22.06.2006 09:19:38
0
421914
Hallo watermann211,

habe ich wieder was gelernt.
Allgemein gilt: solange sich die Pumpstation auf einem Privatgrund befindet wird eine Druckschleife über RSE gefordert. Die kommunalen Entsorger auf öffentlichen Grund haben andere Befugnisse ;-)

Gruß Ratzeful

Verfasser:
waterman211
Zeit: 22.06.2006 09:30:40
0
421922
Hi Ratzeful,

schade, hatte mich gestern schon gefreut, daß wäre die Lösung für mein Problem ;-)
Die Broschüre von Kessel ist auch sehr hilfreich. Danke!

waterman211

Verfasser:
waterman211
Zeit: 22.06.2006 10:00:58
0
421943
Ich muß zur allgemeinen Erheiterung noch einen drauf setzen:
Vorhin rief mich mein Vermieter an. Er sei mit der Dachrinnen-Lösung ja auch nicht so richtig einverstanden. Ob man denn die Stücke vor den Fenstern nicht einfach durch Plexiglas-Rinnen ersetzen könne, dann würde man es nicht mehr sehen...

No further comment!

waterman211

Verfasser:
Silver-Joker
Zeit: 22.06.2006 10:37:12
0
421963
Unfassbar.

Natürlich entsteht Aufwand für Stemmarbeiten in den Kellerwänden und für Rohrverlegung, aber Abwässer die oberhalb der Rückstauebene anfallen, haben in der Hebeanlage definitiv nichts zu suchen.

Und natürlich macht es mehr Arbeit den Hof aufzugraben, aber dieses Aquädukte vor den Fesntern sind mehr als eine Zumutung.

Ihr solltet euch noch mal vor Ort gemeinsam gründlich beraten.

Gruß Alfons

Verfasser:
waterman211
Zeit: 22.06.2006 17:07:35
0
422171
Hallo meAlfons Hofrogge,

das es eine (außen liegende) Hebeanlage sein muß, weil die Bereiche unter RSTE keine eingeschränkte Nutzung haben sondern volle und ich mit einer Rückstauklappe oder sogar einer Rückstaupumpenanlage hier nicht agieren kann, habe ich mittlerweile gefressen.
Ich sehe auch ein, daß es sinnvoller ist, die Regenwässer separat über freispiegelleitung dem Kanal zuzuleiten.
Das der Sammelbehälter belüftet werden muß, muß ich wohl auch so akzeptieren (korrigier mich, wenn ich was falsches sage).
Was ich allerdings nicht annehmen kann, ist die Entlüftung neben/unter dem Kinderzimmerfenster. Hier muß der Archi wohl eine separate Entlüftung an der Fassade hochziehen lassen. Allerdings bin ich immer noch auf der Suche wo genau das steht, damit ich dem Archi das belegen kann (also z.B. DIN EN 12056-4 Pkt. ...).
Nachdem die Hebeanlage ohnehin sein muß, ist es mir wurscht, ob leidglich die Entwässerungsgegenstände unter RSTE da rein geleitet werden oder alle Abwässer. Das macht für mich dann keinen Unterschied mehr.
So, bleibt von meinen ganzen Problemen "nur noch" die Regenrinnenführung vor den beiden Fenstern. Und weil es hier mit aufgraben nicht getan ist (da drunter ist nämlich meine Außen-Kellertreppe), weiß ich mir hier noch immer keine Lösung >:-(.

Hat irgendjemand da draußen vielleicht noch einen Tipp???

waterman211

...der so langsam verzweifelt und kurz vor dem Aufgeben ist.

Verfasser:
Ratzeful
Zeit: 22.06.2006 22:10:25
0
422299
Hallo waterman211,

"...Das der Sammelbehälter belüftet werden muß, muß ich wohl auch so akzeptieren (korrigier mich, wenn ich was falsches sage)..."

-Wie schon erwähnt:
wenn Du einen Schacht mit Pumpstation (Tauchpumpen offen am Boden, wie auf Seite 8 der Kessel-PDF) verwendest, dann kann auch über den Deckel be- und entlüftet werden. Aber halt mindesten 4-5m von Fenstern und Türen entfernt.
Wenn Du einen Schacht mit Hebeanlage (geschlossener Behälter im Schacht, wie auf Seite 10 der Kessel-PDF) verwendest, dann muß eine Entlüftung mit min. DN 70 über Dach geführt werden.

"...Was ich allerdings nicht annehmen kann, ist die Entlüftung neben/unter dem Kinderzimmerfenster. Hier muß der Archi wohl eine separate Entlüftung an der Fassade hochziehen lassen. Allerdings bin ich immer noch auf der Suche wo genau das steht, damit ich dem Archi das belegen kann (also z.B. DIN EN 12056-4 Pkt. ..."

-Eine Schmutzwasser-Lüftungsleitung muß lotrecht nach oben offen mindestens 1,0m ÜBER einen etwaigen Fenstersturz gezogen werden, oder mindestens 2,0m von Fenster oder Türen entfernt sein. Dieser Satz aus der alten DIN 1986 wurde ersatzlos gestrichen und taucht nirgens mehr auf. Lustig, nicht?
In diesem Thread:
http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?thema=45398
gehts auch darum. Siehe meinen Beitrag Nr.421568

Auszug aus DIN EN 12056-1:
5.6.3 Lüftung der Entwässerungsanlage
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion der Entwässerungsanlage und der öffentlichen Kanäle muss eine ausreichende Lüftung vorgesehen werden. Offene Fallleitungen müssen so außerhalb des Gebäudes enden, dass keine Gerüche und Faulgase in das Gebäude eindringen können...

Das soll er Dir nachweisen, bzw. schriftlich geben.

"...Nachdem die Hebeanlage ohnehin sein muß, ist es mir wurscht, ob leidglich die Entwässerungsgegenstände unter RSTE da rein geleitet werden oder alle Abwässer. Das macht für mich dann keinen Unterschied mehr..."

-Doch, der Unterschied ist gewaltig.
1. Bemessung der Anlage.
2. Investitions- und vor allem die höheren Betriebs- und Wartungskosten für die nächsten 30-50 Jahre. Wer zahlt die?
3. Betriebssicherheit. Sobald Probleme mit der Pumpstation auftreten (und die treten früher oder später auf) ist der ganze Bau bis zur Reparatur lahmgelegt, nicht nur das UG. Nix mehr mit Nachbarschaftshilfe und vorübergehender Klomitbenutzung.

"...So, bleibt von meinen ganzen Problemen "nur noch" die Regenrinnenführung vor den beiden Fenstern..."

- Das wäre von allen Problemen mein kleinstes.

Entschuldige bitte den verschäften Ton, aber was da als Bauwerk abgeliefert wurde und die Form wie dieser Schaden/Mangel behoben werden soll, schmeckt mir absolut nicht.
Ich will Dich hier nicht in irgendwas reintreiben oder deine Laune verschlechtern. Du wirst mit den kommenden Entscheidungen und Problembewertungen ggf. sehr lange leben müssen.

"...der so langsam verzweifelt und kurz vor dem Aufgeben ist..."

-Das wäre sicher falsch, aber worin würde sich Dein "Aufgeben" äußern?

Du schreibst etwas von einem Versicherungsdebakel und Bj. 2001. Ich weiß ja nicht was da 5 Jahre lang gelaufen ist. War das Gebäude solange stillgelegt?

Gruß Ratzeful

Verfasser:
Andreas Beck
Zeit: 22.06.2006 22:37:24
0
422313
Hallo,
Die Lüftungsleitungen müssen >= 2 m neben (seitlich )bewohnten Fenstern / Türen installiert sein oder >= 1m oberhalb von Diesen.
"Der Sanitärinstallateur" Technologie Fachstufe
Ausgabe Frühjahr 2003.
Mit der Arie meinte ich die Dachrinne.

mfg Andreas

Verfasser:
waterman211
Zeit: 23.06.2006 13:16:50
0
422495
"Entschuldige bitte den verschäften Ton, aber was da als Bauwerk abgeliefert wurde und die Form wie dieser Schaden/Mangel behoben werden soll, schmeckt mir absolut nicht.
Ich will Dich hier nicht in irgendwas reintreiben oder deine Laune verschlechtern. Du wirst mit den kommenden Entscheidungen und Problembewertungen ggf. sehr lange leben müssen."

Der Ton ist schon vollkommen in ordnung. Ich hatte gestern nur mal so richtig die Schnauze voll.

"Du schreibst etwas von einem Versicherungsdebakel und Bj. 2001. Ich weiß ja nicht was da 5 Jahre lang gelaufen ist. War das Gebäude solange stillgelegt?"

Nee, war die ganze Zeit beohnt. Einige Zeit ist wohl auch alles unbemerkt gut gegangen, bis es dann vor meiner Zeit (ich wohne da erst seit Oktober 2005) mal ein Schaden aufgetreten ist. Die genaue Historie kenne ich aber nicht. Seit wohl so 1,5 - 2 Jahren haben sich die verschiedenen Parteien (Bauherr, Archi, Versicherung(en)) nun gestritten, wer was warum zu zahlen hat. Und ausgerechnet ich bin nun der Mieter, der es ausbaden darf. :-(

Das Buch "Der Sanitärinstallateur" von Gaßner steht natürlich auch in meinem Bücherregal als 7. Auflage von 2005. Ich fürchte nur, diese Werte sind noch aus der alten DIN 1986. Die Überarbeitungen sind nicht immer sooo detailiert, habe ich festgestellt. Obwohl ich das Buch an sich absolut Klasse und ausführlich finde.

Ich habe jetzt für die kommende Woche nochmal um einen Termin mit Eigentümer und Archi gebeten. Mal sehen, was dabei dann so raus kommt.

Grüße vorerst,

waterman211

Verfasser:
Silver-Joker
Zeit: 23.06.2006 15:56:39
0
422551
Es sollte dir keineswegs egal sein, ob das ganze Haus über die Hebeanlage entwässert wird oder nur das Kellergeschoss.

Denke einfach an die Kosten und die Betriebsausfälle der nächsten Jahrzehnte.

Gruß Alfons

Verfasser:
Ratzeful
Zeit: 23.06.2006 20:03:40
0
422699
Hallo waterman211,

"...Und ausgerechnet ich bin nun der Mieter, der es ausbaden darf. :-(..."

-Wenn Du Mieter bist, dann stellt sich für Dich das Ganze doch etwas entspannter dar.
Du hast Anspruch auf eine zuverlässig funktionierende TGA. Brauchst Dich eigentlich um nichts kümmern, da das ja die Aufgabe des Vermieters ist. Er ist es der ein Vertragsverhältnis mit dem Architekten und der Installationsfirma hat. Er muß sich mit denen rumärgern. Da hast Du keinerlei Handhabe.
Du hast ein Vertragsverhältniss mit dem Vermieter. Kannst Dich bestenfalls mit dem rumärgern.
Was die Rinne vor den Fenstern betrifft, hast Du als Mieter wenig Einflußmöglichkeiten, sehe ich weiterhin als optisches Problem. Die Entlüftung der FHA muß so oder so fachgerecht ausgeführt sein. Tja, bleiben die Betriebs- und Wartungskosten der FHA. Wenn Du oberhalb der RSE wohnst, gibt es eigentlich keinen Grund diese zu bezahlen.
Du willst aber unbedingt dort wohnen?
Ja, ja, eine blöde Frage für Außenstehnende ;-)

"...Ich habe jetzt für die kommende Woche nochmal um einen Termin mit Eigentümer und Archi gebeten. Mal sehen, was dabei dann so raus kommt..."

-Ja, gib mal Bescheid. Aber für mich ist das zwischenzeitlich eine rein vertragstechnische/juristische Frage geworden.

Gruß Ratzeful

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Abwasser, Kanalanschluß und Hebeanlage
Verfasser:
Ratzeful
Zeit: 23.06.2006 20:03:40
0
422699
Hallo waterman211,

"...Und ausgerechnet ich bin nun der Mieter, der es ausbaden darf. :-(..."

-Wenn Du Mieter bist, dann stellt sich für Dich das Ganze doch etwas entspannter dar.
Du hast Anspruch auf eine zuverlässig funktionierende TGA. Brauchst Dich eigentlich um nichts kümmern, da das ja die Aufgabe des Vermieters ist. Er ist es der ein Vertragsverhältnis mit dem Architekten und der Installationsfirma hat. Er muß sich mit denen rumärgern. Da hast Du keinerlei Handhabe.
Du hast ein Vertragsverhältniss mit dem Vermieter. Kannst Dich bestenfalls mit dem rumärgern.
Was die Rinne vor den Fenstern betrifft, hast Du als Mieter wenig Einflußmöglichkeiten, sehe ich weiterhin als optisches Problem. Die Entlüftung der FHA muß so oder so fachgerecht ausgeführt sein. Tja, bleiben die Betriebs- und Wartungskosten der FHA. Wenn Du oberhalb der RSE wohnst, gibt es eigentlich keinen Grund diese zu bezahlen.
Du willst aber unbedingt dort wohnen?
Ja, ja, eine blöde Frage für Außenstehnende ;-)

"...Ich habe jetzt für die kommende Woche nochmal um einen Termin mit Eigentümer und Archi gebeten. Mal sehen, was dabei dann so raus kommt..."

-Ja, gib mal Bescheid. Aber für mich ist das zwischenzeitlich eine rein vertragstechnische/juristische Frage geworden.

Gruß Ratzeful
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