Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 21.10.2009

Bundesrat hat Verordnung über Feuerungsanlangen zugestimmt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2009 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.

Der Anteil von Festbrennstoffen wird in den nächsten Jahren zunehmen. Neue niedriger angesetzte Emissionswerte, wie sie die Novellierung vorsieht, sind dabei unabdingbar.
Der Anteil von Festbrennstoffen wird in den nächsten Jahren zunehmen. Neue niedriger angesetzte Emissionswerte, wie sie die Novellierung vorsieht, sind dabei unabdingbar.
Durch die Verordnung werden in erster Linie Einzelraumfeuerungsanlagen privater Haushalte für feste Brennstoffe erfasst - wie zum Beispiel Kamin- und Pelletöfen sowie Heizkamine -, die zumeist als Zusatzheizung zu den zentralen Öl- und Gasheizungen aufgestellt sind.

Das Bundeskabinett hatte der Novellierung der 1. BImSchV am 20.05.2009 zugestimmt (hier hat der HaustechnikDialog darüber berichtet) und der Deutsche Bundestag beschloss den Verordnungsentwurf am 03.07.2009 (hier weiteres im HaustechnikDialog zu finden) ohne Änderungen. Am 16.10.2009 hat nun der Bundesrat der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.

Mit der Novellierung wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Emissionen der genannten Anlagen zu begrenzen und an den verbesserten Stand der Technik anzupassen. Diese Anlagen, deren Bestand bei mehr als 15 Millionen liegen soll, stellen eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und Kohlenwasserstoffe dar.

Künftig wird daher die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid festgelegt. Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, ist über eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Vor-Ort-Messung möglich. Bestehende Anlagen, die den Vorgaben entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Ansonsten unterliegen sie einem Sanierungsprogramm mit langen Übergangsfristen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die mit der Umsetzung der Verordnung verbundene Umrüstung oder Ersatzbeschaffung von Feuerstätten durch ein bundeseigenes Förderprogramm zu begleiten und damit auch eine vorfristige Sanierung mit deutlich früherer Emissionsminderung zu fördern.

Ferner bittet er darum, den festgelegten Staubgrenzwert bis Ende 2012 erneut zu überprüfen und ihm hierüber Bericht zu erstatten. Darüber hinaus regen die Länder die zeitnahe Überarbeitung der Regelung zu den Ableitungsbedingungen für Abgase aus Anlagen mit einer Wärmeleistung von weniger als einem Megawatt an, da hier nicht in jedem Fall eine ausreichende Verdünnung der Abgase gewährleistet sei.

 Weitere Informationen finden sich in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
Aktuelle Forenbeiträge
funny_123 schrieb: Hallo ich habe eine Sommerauer SLP 25 seit 10 Jahre installiert....
Weissnichgenau schrieb: Hallo Ich habe ein Haus von 1965. Es wurde die Bodendecke...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Armaturen und Ventile für die Heizungstechnik
Website-Statistik
ANZEIGE