Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2009 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.
Der Anteil von Festbrennstoffen wird in den nächsten Jahren zunehmen. Neue niedriger angesetzte Emissionswerte, wie sie die Novellierung vorsieht, sind dabei unabdingbar.
Durch die Verordnung werden in erster Linie Einzelraumfeuerungsanlagen privater Haushalte für feste Brennstoffe erfasst - wie zum Beispiel Kamin- und Pelletöfen sowie Heizkamine -, die zumeist als Zusatzheizung zu den zentralen Öl- und Gasheizungen aufgestellt sind.
Das Bundeskabinett hatte der Novellierung der 1. BImSchV am 20.05.2009 zugestimmt (
hier hat der HaustechnikDialog darüber berichtet) und der Deutsche Bundestag beschloss den Verordnungsentwurf am 03.07.2009 (
hier weiteres im HaustechnikDialog zu finden) ohne Änderungen. Am 16.10.2009 hat nun der Bundesrat der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.
Mit der Novellierung wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Emissionen der genannten Anlagen zu begrenzen und an den verbesserten Stand der Technik anzupassen. Diese Anlagen, deren Bestand bei mehr als 15 Millionen liegen soll, stellen eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und Kohlenwasserstoffe dar.
Künftig wird daher die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid festgelegt. Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, ist über eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Vor-Ort-Messung möglich. Bestehende Anlagen, die den Vorgaben entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Ansonsten unterliegen sie einem Sanierungsprogramm mit langen Übergangsfristen.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die mit der Umsetzung der Verordnung verbundene Umrüstung oder Ersatzbeschaffung von Feuerstätten durch ein bundeseigenes Förderprogramm zu begleiten und damit auch eine vorfristige Sanierung mit deutlich früherer Emissionsminderung zu fördern.
Ferner bittet er darum, den festgelegten Staubgrenzwert bis Ende 2012 erneut zu überprüfen und ihm hierüber Bericht zu erstatten. Darüber hinaus regen die Länder die zeitnahe Überarbeitung der Regelung zu den Ableitungsbedingungen für Abgase aus Anlagen mit einer Wärmeleistung von weniger als einem Megawatt an, da hier nicht in jedem Fall eine ausreichende Verdünnung der Abgase gewährleistet sei.
Weitere Informationen finden sich in der
Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)