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News vom 23.01.2014

Das Gebot der Stunde: Alte Feuerstätten austauschen

Ein moderner Kaminofen, der eine veraltete Feuerstätte ersetzt, hilft Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu 85 Prozent zu reduzieren. Daran lässt sich ablesen, welche Fortschritte die Verbrennungstechnik in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gemacht hat. Die neuen Geräte sind deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als ihre Vorgänger. Diese Entwicklung wird auch vom Gesetzgeber durch die 1.BImSchV gefordert und vorangetrieben. Damit dies aber der Umwelt zugute kommt, muss beim Betrieb des Kaminofens unbedingt die Bedienungsanleitung des Herstellers beachtet werden.

Durch erhebliche Fortschritte in der Verbrennungstechnik sind moderne Feuerstätten deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als Altgeräte. Bild: HKI
Durch erhebliche Fortschritte in der Verbrennungstechnik sind moderne Feuerstätten deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als Altgeräte. Bild: HKI

Aufgrund der 1.BImSchV müssen Ende des Jahres 2014 alle Altgeräte mit einer Typprüfung vor 1975 stillgelegt werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt. Damit das heimische Kaminfeuer weiter lodern kann, sollten diese Öfen durch moderne, emissionsarme Feuerstätten ersetzt werden.

Moderne Feuerstätten fördern Klima- und Umweltschutz

„Wer vorrausschauend handelt, der tauscht in naher Zukunft auch die Feuerstätten aus, deren Typprüfung vor 1985 durchgeführt wurde, da diese nur noch bis Ende 2017 aufgrund der Verordnung betrieben werden dürfen, wenn sie den Vorgaben nicht entsprechen“, so der Geschäftsführer des HKI, Dipl.-Ing. Frank Kienle. „Moderne Gerätetechnik steigert zudem den Wirkungsgrad und erhöht somit die Energieeffizienz. Das entlastet nicht nur die Haushaltskasse, sondern trägt auch zum Umwelt- und Klimaschutz bei.“

Damit die Besitzer einer Feuerstätte ermitteln können, ob ihr Gerät die strengen Vorgaben einhält, hat der HKI eine Online-Datenbank mit derzeit über 5.000 Geräten aufgebaut. Dort lässt sich über eine Suchfunktion leicht ermitteln, ob der Ofen den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht. Einsehbar ist die Liste auf dem Verbraucherportal www.ratgeber-ofen.de.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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