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News vom 15.04.2014

Staubschutz am Arbeitsplatz – Senkung des Staubgrenzwertes

Luftreinigung am Bau und bei der Sanierung wird jetzt noch schärfer überwacht. Der Grenzwert für lungengängigen Staub wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in der TRGS 900 auf 1,25 mg/m³ gesenkt. Zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sollen die – teileweise krebserregenden – Stäube weiter reduziert werden. Luftreiniger werden somit zum Muss im Gerätepark eines jeden Sanierungsunternehmens.

In der aktuellen Fassung der TRGS 900 (Technische Regel für Gefahrstoffe), gültig ab 2014, wurde der Grenzwert für alveolengängigen (lungengängigen) Staub reduziert. Der neue Grenzwert liegt jetzt bei nur noch 1,25 mg/m³, anstatt 3 mg/m³. Alle Arbeitsstätten, Anlagen und Betriebsmittel müssen technisch dem neuen Grenzwert angepasst werden. Für die Umsetzung der neuen Regel wird eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 gewährt.

Die Staubbelastung am Arbeitsplatz, wie z. B. bei Bauarbeiten oder Sanierungen, muss nach Inkrafttreten der neuen TRGS 900 erneut überprüft werden. Eventuell sind höhere Staubschutzmaßnahmen erforderlich als bisher. Insbesondere technische Staubschutzmaßnahmen können hier sehr hilfreich sein. Sogenannte Luftreiniger werden somit zum Muss im Gerätepark eines jeden Bau- oder Sanierungsunternehmens. Sie reduzieren den Staub am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß. Die leistungsfähigen Filter sorgen dafür, dass Staub und Schadstoffe im Raum – oder durch Anschluss von Schläuchen direkt an der Entstehungsstelle – entfernt werden. Dadurch wird zum einen die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und zum anderen verhindert, dass sich der Staub in andere Gebäudeteile verbreitet.

Der Hochleistungsfilter FT 1000 von HEYLO ist mit seiner hohen Luftleistung von 3.800 m³/h sehr effizient und kann durch den Anschluss von bis zu 3 Schläuchen und Einsatz von unterschiedlichen Filtern vielseitig verwendet werden. Seit Anfang 2014 empfiehlt selbst die BG Bau diesen Luftreiniger für die Staub- und Schadstofffilterung. 
Auch auf dem HEYLO FORUM (Bau – Schaden – Sanierung) am 05. + 06. Mai 2014 wird u. a. die Luftreinhaltung am Bau zum Thema gemacht. Der Dipl.-Chem. Rainer Dörr von der BG Bau hält einen Vortrag mit dem Titel „Luftreinhaltung am Bau“. Außerdem dreht sich alles um die Themen: Trocknung & Sanierung, Schimmelpilz, Recht, Markt und Innovationen. Bei Interesse melden Sie sich jetzt noch an. Das Online-Anmeldeformular ist noch bis zum 21.04.2014 freigeschaltet.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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