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News vom 08.05.2014

Vorlagepflicht des Energieausweises mit neuer EnEV

Das Bündnis Energieausweis begrüßt die höhere Bedeutung des Energieausweises in der neuen EnEV, bemängelt jedoch die fehlende Belastbarkeit der neu eingeführten Effizienzklassen und die weiterhin parallel existierenden Berechnungsverfahren.

Das Bünd­nis Ener­gie­aus­weis hat im August 2013 einen Ent­wurf für einen bedarfs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­weis vor­ge­legt,  wel­cher sich als markt­wirt­schaft­li­ches Anrei­zin­stru­ment <br />eta­blieren kann. Bild: VdZ
Das Bünd­nis Ener­gie­aus­weis hat im August 2013 einen Ent­wurf für einen bedarfs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­weis vor­ge­legt, wel­cher sich als markt­wirt­schaft­li­ches Anrei­zin­stru­ment
eta­blieren kann. Bild: VdZ

Energieausweis verpflichtend

Seit dem 1. Mai muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Außerdem müssen Energiekennwert oder Effizienzklasse schon in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden.

Damit soll das energetische Niveau eines Gebäudes für Interessenten transparenter werden. „Die Vorlagepflicht ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Wir hoffen, dass der Energieausweis damit ein echtes Kriterium für den Kauf oder die Anmietung einer Wohnung wird“, so Dr. Michael Herma, Geschäftsführer von dem Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ und Sprecher des Bündnisses Energieausweis. „Eine echte Vergleichbarkeit wird durch den Dualismus von Bedarfs- und Verbrauchsausweis aber weiterhin verhindert. Deswegen fordern wir einen einheitlichen Energieausweis, mit dem der Verbraucher die energetische Qualität von Wohnungen gleichen Typs verlässlich vergleichen kann.“

Effizienzklassen sollen Transparenz für Mieter und Immobilienkäufer schaffen

Um den Energieausweis verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden Effizienzklassen von A+ bis H in den bestehenden Energieausweis eingefügt. Die Berechnung der Effizienzklassen ist allerdings nicht einheitlich geregelt. „Die neue EnEV stärkt die Bedeutung von Energieausweisen, was ein wichtiger Schritt in der Energiewende im Gebäudebereich ist“, erklärt Michael Herma. „Diese Einführung von Effizienzklassen sollte mit einer Reform der Berechnungsmethodik einhergehen. Nur so sind einheitliche und nachvollziehbare Klassifizierungen möglich.“

Bündnis Energieausweis

Der Gebäudebestand bietet hohe Effizienzpotentiale, die für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende abgerufen werden müssen. So werden 40 Prozent der Energie in Deutschland in Gebäuden verbraucht. Diese Gebäude sind oft gar nicht oder kaum energetisch saniert. Ohne energetische Sanierung wird es keine Energiewende geben.

Unter Berücksichtigung des enormen Energieeinsparpotenzials im Gebäudesektor darf das Potential des Energieausweises nicht ungenutzt bleiben. Für einen rechtlich belastbaren, vergleichbaren und verbraucherfreundlichen Energieausweis setzen sich folgende Verbände im Zusammenschluss „Bündnis Energieausweis“ ein:

ASUE – Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.

BVF Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.

DENEFF Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.

DMB Deutscher Mieterbund e.V.

GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V.

eaD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V.

Energiesparnetzwerk ESN GmbH

ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden GmbH

NABU Naturschutzbund Deutschland e.V.

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH

VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.

 

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