Das produzierende Gewerbe hat die Möglichkeit, sich einen Teil seiner Strom- und Energiesteuern nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) rückerstatten zu lassen. Hierzu bedarf es der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz, welches die Anforderungen der DIN EN 16247-1 erfüllt. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) dürfen das alternative System einführen. Ein Bestandteil dieses Systems ist die Datenerhebung, die mit einer Initialberatung abgedeckt werden kann. Dabei hilft das niedersächsische Ingenieurbüro IBSH aus Vechta.
IBSH hilft dem produzierenden Gewerbe bares Geld zu sparen: durch Strom- und Energiesteuerrückerstattungen. Bild: IBSH/©fotonath.de
KMU können hier die Förderprogramme der KfW in Anspruch nehmen: In einem ersten Schritt, der sogenannten Initialberatung, werden mit Hilfe von IBSH nach einer Vor-Ort-Besichtigung die energetischen Daten analysiert. Hieraus ergeben sich bereits Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale. In der darauf folgenden Detailberatung wird die Analyse vertieft, IBSH schlägt konkrete technische Maßnahmen zur Energieeinsparung vor. Diese Beratungen werden von der KfW zu 80 bzw. 60 % gefördert. Anschließend folgt die Testierung des Energiemanagementsystems durch einen unabhängigen Sachverständigen. Im Anschluss an die Zertifizierung kann der Antrag auf Steuerentlastung beim Zoll gestellt werden, wobei die IBSH ebenfalls unterstützt.
Vom Spitzensteuerausgleich können Unternehmen des produzierenden Gewerbes dann profitieren, wenn der Strom zu betrieblichen Zwecken genutzt wird und die Steuer mehr als 1.000 € im Jahr beträgt. Die Steuerentlastung beläuft sich dann auf bis zu 90 %.
Weitere Informationen zu den Steuerentlastungen nach Stromsteuer- und Energiesteuergesetz sind auf der IBSH-Website zu finden.