Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat vor kurzem ein Gutachten zur aktuellen Situation und den Perspektiven der Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) veröffentlicht. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen in die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) einfließen.
Im Jahr 2014 wird eine Evaluierung des KWKG durchgeführt. Hierzu wurde im Auftrag des BMWi die wissenschaftliche Studie zu Kosten-Nutzen und den Potenzialen von KWK in Deutschland erarbeitet. Die Studie umfasst zudem Aussagen zur Rolle von KWK im künftigen Wärme- und Strommarkt sowie eine Auswertung der Förderung des KWKG. Bild: BMWI
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute ein Gutachten zur aktuellen Situation und den Perspektiven der Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung veröffentlicht. Das Gutachten bildet eine wichtige Grundlage für die in § 12 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgesehene Evaluierung der umlagefinanzierten Förderung.
Das vom BMWi in Auftrag gegebene Gutachten wurde von einem Konsortium bestehend aus Prognos, Fraunhofer IFAM, Fraunhofer IREES und BHKW Consult erstellt. Es umfasst neben den Grundlagen für die Evaluierung des KWKG auch eine Kosten-Nutzen-Analyse von KWK im Vergleich zu anderen Technologien. Zugleich trifft das Gutachten Aussagen zu den Ausbaupotenzialen sowie zur Rolle der KWK im künftigen Strom- und Wärmemarkt.
Die Ergebnisse des Gutachtens wird das BMWi nun in einem nächsten Schritt mit der betroffenen Branche konsultieren. Konkrete Schlussfolgerungen für die künftige Ausgestaltung der KWKG-Förderung werden dann auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens und der Branchenkonsultation gezogen. Hierbei soll auch eine Verzahnung mit den Entscheidungen zum künftigen Strommarktdesign erfolgen.
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die eingesetzte Energie gleichzeitig zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt. Dies ist deutlich effizienter als die getrennte Herstellung von Strom und Wärme, spart Brennstoff und reduziert den CO2-Ausstoß.
Das Gutachten ist hier abrufbar.