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News vom 21.11.2014

Immobilienkauf: Unentdeckte Mängel verursachen hohe Folgekosten

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen oder eine eigene Immobilie verkaufen möchte, sollte sich im Vorfeld professionell beraten lassen. Besonders, wenn es um die Wertermittlung geht. Nicht selten entdecken Käufer Mängel, nachdem sie ihre Immobilie bereits gekauft haben. Auch für den Verkäufer ist es wichtig zu wissen, was seine Immobilie wert ist und ob sie Schwachstellen aufweist.

"Zunächst unentdeckte Mängel an einer Immobilie verursachen für den Käufer schnell enorme Folgekosten, und der unbedachte Verkäufer handelt sich unter Umständen eine Menge Ärger ein", sagt Jörg Meinhardt von TÜV Rheinland.

Sichtbare und unsichtbare Mängel Feuchtigkeit in den Kellerräumen älterer Gebäude ist eventuell auch für den Laien erkennbar. Dunkle Flecken an der Wand oder ein muffiger Geruch deuten darauf hin. Weitere häufige Schwachstellen betreffen den energetischen Zustand der Immobilie, insbesondere Fenster, Wärmedämmung der Außenwände und Heizungsanlage. Für Letztere gilt seit dem 1. Mai 2014: Öl- und Gaskessel, die vor 1985 gebaut worden sind, müssen ab sofort erneuert werden. So sieht es die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor. Ausgenommen sind lediglich Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Viele andere Problemstellen sind für den Laien deutlich schwerer zu beurteilen. "In älteren Immobilien kann die Elektroinstallation überaltert oder der Dachstuhl marode sein. Solche Schäden bleiben dem unerfahrenen Käufer meist verborgen", erläutert Jörg Meinhardt.

Immobilienbewertung durch TÜV Rheinland
Wer eine fachliche Beratung wünscht, kann sich an TÜV Rheinland wenden. Die Experten ermitteln nicht nur den genauen Marktwert einer Immobilie, sondern decken als Gutachter auch versteckte Mängel und Schwachstellen auf. Außerdem leisten sie Hilfe bei rechtlichen Auseinandersetzungen - damit Käufer nicht über den Tisch gezogen werden und Verkäufer über den Wert ihrer Immobilie Bescheid wissen.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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