Kommentar von Prof. Christian Küchen, Geschäftsführer Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO):
Zu Recht loben Branchenverbände und sogar Oppositionspolitiker sowie Leitmedien diesen Teil des Aktionsplans Energieeffizienz. Der Gebäudebestand erhält im Großprojekt Energiewende endlich einen höheren Stellenwert. Und die seit langem geforderte steuerliche Förderung von Maßnahmen wie Heizungsmodernisierung, Fensteraustausch oder Dämmung wird kommen, sofern Bund und Länder sich in der Frage der Kostenaufteilung einigen.
Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen an. Soll die neue Förderkomponente die energetische Sanierung tatsächlich beflügeln, muss sie technologieoffen und in der Höhe attraktiv sein, damit die Hausbesitzer investieren. Laut NAPE sollen Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmen über zehn Jahre durch einen progressionsunabhängigen Abzug von der Steuerschuld gefördert werden.
Die Fördervoraussetzungen will die Regierung am aktuellen CO2-Gebäudesanierungs-programm ausrichten. Das beinhaltet u. a. einen Zuschuss von zehn Prozent auf die Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen wie der Heizungssanierung. Insofern wäre ein Abzug von der Steuerschuld in Höhe von zehn Prozent der Investitionskosten schlüssig.
Allerdings: Der Austausch eines veralteten Heizkessels durch ein Öl- oder Gasbrenn-wertgerät kostet durchschnittlich 9.000 Euro. Kommt es zum 10-Prozent-Steuerabzug, könnte der Eigentümer seine Steuerschuld um 900 Euro reduzieren. Über zehn Jahre verteilt wären das 90 Euro pro Jahr. Ob das ein attraktiver Anreiz ist, der deutlich mehr Eigentümern motiviert als bislang, ist eher fraglich. Mitnahmeeffekte wären dagegen garantiert.
Der HaustechnikDialog hat hier darüber berichtet.