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News vom 09.01.2015

DELTAMESS informiert: Anzeigepflicht von Wasser- und Wärmezählern beim Eichamt

Jahreswechsel, gut informiert zum Zählerwechsel.

Erleben Sie unser Austauschprogramm und den Universal-Montageschlüssel 11000 mit einem kurzweiligen Montagevideo.
Lassen Sie sich überraschen wie einfach sie davon profitieren können.




Unser Montagevideo finden Sie hier…

Oder nutzen Sie smart den QR-Code  


Was Sie unbedingt noch wissen sollten:
Anzeigepflicht nach dem neuen MessEG seit dem 01.01.2015

Gesetzesänderung zum 01. Januar 2015 - neue Pflichten für Verwender

Was muss der Verwender von Wasser- oder Wärmezähler bezüglich der Anzeigepflicht tun?

  • Sie müssen die Installation neuer oder erneuerter Wasser- oder Wärmezähler innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer zuständigen Eichbehörde anzeigen.
  • Dazu nutzen Sie am besten die zentrale Meldeplattform (www.eichamt.de / Verwenderanzeige gemäß§32 MessEG).
  • Sie können entweder einzelne Wasser- oder Wärmezähler anzeigen oder die vereinfachte Meldung für mehrere Messgeräte einer Messgeräteart nutzen, sofern Sie entsprechende Gerätelisten mit den geforderten Daten erstellen und zur Verfügung halten.


Was sind die wesentlichen Vorgaben, und wer ist der Verwender des Messgeräts und damit verpflichtet, die Anzeige vorzunehmen?

Diese und weitere wichtige Informationen finden Sie hier…


Weitere nützliche Informationen auf der Deltamess Homepage zur:

• Heizkostenverordnung
• Trinkwasserverordnung
• Energieeinsparverordnung

oder unter:

www.deltamess.de
       



Gute Gründe sich für DELTAMESS zu entscheiden

→ Vollsortimenter im Bereich Wasser- und Wärmezähler
→ 5 Jahre Garantie auf das gesamte Produktportfolio
→ ZVSHK Gewährleistungspartner (1,2 Mio Euro Deckungssumme je Schaden)
→ Revolutionäres Preis-/Leistungsverhältnis
→ 3-stufiger Vertriebsweg 
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