Ab dem 26. September 2015 müssen Hersteller von Heizkesseln, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken (sog. Raumheizgeräte), Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern sowie Kombiheizgeräten ihre Produkte labeln. Hierbei spricht man auch von einem Produktlabel.
Bild: HeizungsJournal-Verlags GmbH
Im Gegensatz zum Produktlabel, bei dem nur das einzelne/vorgenannte Produkt betrachtet wird, müssen im heizungstechnischen Bereich auch Energielabel beim Verkauf von sog. Produktpaketen ausgestellt werden (Raumheizgerät, Kombiheizgerät oder Warmwasserbereiter zusammen mit weiteren Komponenten des Heizungs- oder Warmwasserbereitungssystems). In einem solchen Fall spricht man von einem Paketlabel oder auch einem Etikett einer Verbundanlage.
Zusätzlich zu der Energieeffizienzkennzeichnung
werden Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung der vorgenannten
Produkte (Ökodesign-Anforderungen)
eingeführt (EU-Verordnungen
Nr. 813/2013, Nr. 814/2013), welche sukzessive
ab dem 26. September 2015 in
allen
EU-Mitgliedsstaaten einheitlich eingehalten
werden müssen. Dies sind z. B.
Vorgaben an die Energieeffizienz der Produkte
(jahreszeitbedingte Raumheizungs-
Energieeffizienz, Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, Warmhalteverluste) oder
auch Grenzwerte für bestimmte Emissionen,
wie z. B. NOx und Schall.
Den gesamten Beitrag lesen Sie im neuen
Heft 3 - März 2015.
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