Die Kenntnisse der aktuellen technischen Regelwerke im Bereich der Trinkwasser-Installation gehören zum Elementarwissen jedes verantwortlichen Fachmanns, der mit der Planung, der Ausführung oder dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen befasst ist. Durch die Fortschreibungen der Normen-Reihen DIN EN 806 und DIN 1988 sowie des DVGW-Regelwerks, der Überarbeitung der VDI/DVGW 6023 und auch durch die Änderungen der Trinkwasserverordnung haben sich umfangreiche Veränderungen in der Installationspraxis ergeben.
Bild: HeizungsJournal GmbH
Nicht zuletzt fordert die Trinkwasser-Verordnung
vom Unternehmer oder sonstigen
Inhaber (UsI) einer Wasserversorgungsanlage
die Einhaltung der allgemein
anerkannten Regeln der Technik (aaRdT).
Dieser Fachbeitrag gibt einen begrenzten
Überblick in die aktuellen Normen, Verordnungen
und Gesetze und stellt quasi
ein Inhaltsverzeichnis der Inhaltsverzeichnisse
der verschiedenen Dokumente dar.
Die bestehenden Verordnungen, wie zum
Beispiel AVBWasserV und Trinkwasserverordnung,
sind für jedermann verbindlich,
wenn sie einen sachlichen und persönlichen
Bezug darstellen. Der §12, Kundenanlage,
der AVBWasserV fordert vom Anschlussnehmer
einer Anlage, dass diese
nach den aaRdT erstellt werden muss, und
zwar durch einen Fachmann, der in ein
Installateursverzeichnis eingetragen ist. Zusätzlich
fordert die Trinkwasserverordnung
vom UsI, mindestens die aaRdT einzuhalten.
Doch was sind denn die aaRdT?
Es handelt sich dabei um Regeln, die mindestens
theoretisch richtig sind sowie
praktisch bewährt und anerkannt wurden.
Den gesamten Beitrag lesen Sie im neuen
Heft 1 - Februar 2015.
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