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News vom 25.03.2015

Sorgfalt ist oberstes Gebot bei der Trinkwasser-Installation

Die Kenntnisse der aktuellen technischen Regelwerke im Bereich der Trinkwasser-Installation gehören zum Elementarwissen jedes verantwortlichen Fachmanns, der mit der Planung, der Ausführung oder dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen befasst ist. Durch die Fortschreibungen der Normen-Reihen DIN EN 806 und DIN 1988 sowie des DVGW-Regelwerks, der Überarbeitung der VDI/DVGW 6023 und auch durch die Änderungen der Trinkwasserverordnung haben sich umfangreiche Veränderungen in der Installationspraxis ergeben.

Bild: HeizungsJournal GmbH
Bild: HeizungsJournal GmbH
Nicht zuletzt fordert die Trinkwasser-Verordnung vom Unternehmer oder sonstigen Inhaber (UsI) einer Wasserversorgungsanlage die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT). Dieser Fachbeitrag gibt einen begrenzten Überblick in die aktuellen Normen, Verordnungen und Gesetze und stellt quasi ein Inhaltsverzeichnis der Inhaltsverzeichnisse der verschiedenen Dokumente dar.

Die bestehenden Verordnungen, wie zum Beispiel AVBWasserV und Trinkwasserverordnung, sind für jedermann verbindlich, wenn sie einen sachlichen und persönlichen Bezug darstellen. Der §12, Kundenanlage, der AVBWasserV fordert vom Anschlussnehmer einer Anlage, dass diese nach den aaRdT erstellt werden muss, und zwar durch einen Fachmann, der in ein Installateursverzeichnis eingetragen ist. Zusätzlich fordert die Trinkwasserverordnung vom UsI, mindestens die aaRdT einzuhalten.

Doch was sind denn die aaRdT? Es handelt sich dabei um Regeln, die mindestens theoretisch richtig sind sowie praktisch bewährt und anerkannt wurden.

Den gesamten Beitrag lesen Sie im neuen Heft 1 - Februar 2015.

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Wollen Sie dies und noch viel mehr lesen? Besuchen Sie uns auf www.sanitaerjournal.de.
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