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News vom 08.06.2015

Europäische Richtlinie zur Ein-Personen-Gesellschaft – Kompromiss des Rates nicht weitgehend genug

Auch wenn die EU-Richtlinie zur Ein-Personen-Gesellschaft (sog. SUP) zwar einige Verbesserungen beinhaltet, geht er dem deutschen Baugewerbe nicht weit genug.

Felix Pakleppa - Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Bild: ZDB
Felix Pakleppa - Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Bild: ZDB

„Der am 28. Mai 2015im europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit verhandelte Kompromisstext der EU-Richtlinie zur Ein-Personen-Gesellschaft (sog. SUP) beinhaltet zwar einige Verbesserungen. Dennoch geht er nicht weit genug. Die Richtlinie stellt weiterhin ein Einfallstor für Scheinselbstständigkeit und Illegalität dar.“ Dies erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Die Europäische Kommission hatte bereits am 9. April 2014 einen Richtlinienvorschlag über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vorgelegt, wonach potenziellen Unternehmensgründern und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Gründung von Gesellschaften im Ausland erleichtert werden soll.

Besonders die Regelungen zum Online-Verfahren bei der Unternehmensgründung sind nicht rechtssicher ausgestaltet, da eine SUP auch weiterhin allein auf elektronischem Wege in einem anderen EU-Staat gegründet werden soll, ohne dass die Anwesenheit des Gründers zur Identitätsprüfung notwendig wäre. Zwar sollen die Mitgliedstaaten im Falle eines konkreten Verdachts einer betrügerischen Identität die Möglichkeit haben, u.a. die Anwesenheit des Gründers zu verlangen sowie in Übereinstimmung mit dem nationalen Recht die angemessene Überprüfung der Identität innerhalb der bestehenden Online-Registrierung sicherzustellen.
„Wir haben jedoch weiterhin Zweifel daran, ob und wie diese Regelungen in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden können, um zu verhindern, dass scheinselbstständige Ein-Mann-Unternehmen in Deutschland tätig werden.“ So Pakleppa. Der Bundestag hatte im Mai 2015 in seiner Stellungnahme ebenfalls erhebliche Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität der europäischen Regelung geäußert.

In der vergangenen Woche hatte sich der Rat, in dem bisher eine Sperrminorität gegen die Richtlinie bestanden hatte, mit dem Richtlinienvorschlag befasst. Aufgrund divergierender Auffassungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten konnte diese jedoch nicht mehr aufrechterhalten werden.

Pakleppa appellierte daher an das Europäische Parlament, die bestehenden Bedenken nunmehr im weiteren Gesetzgebungsverfahren auszuräumen. „Es bedarf auf europäischer Ebene klare Regelungen um scheinselbstständige Ein-Mann-Unternehmen wirksam bekämpfen zu können. Es kann nicht sein, dass deutsches Recht zur Bekämpfung von Illegalität und Scheinselbstständigkeit auf deutschen Baustellen durch die europäische Hintertür ausgehebelt wird.“ So Pakleppa abschließend.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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