Damit das stilvolle Komfortbad kein unerreichbarer privilegierter Traum bleibt, gibt es verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten. So lässt sich beispielsweise durch den Einbau einer bodengleiche Dusche, die Schaffung von mehr Stauraum und Bewegungsfreiheit oder etwa durch den Einsatz nachhaltiger Technologien in Bestands- und Neubauten nicht nur optimaler Komfort genießen, sondern - gewusst wie – gleichzeitig Geld sparen.
Optimaler Badkomfort unabhängig von gesundheitlichen und altersbedingten Einschränkungen: Diese Anforderung an moderne Bäder wird immer wichtiger – und die Umsetzung wird durch zahlreiche Renovierungs-, Modernisierungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Bild: Villeroy & Boch
Staatliche Fördermöglichkeiten gibt es für Bäder, die in punkto barrierefreies, altersgerechtes oder auch energieeffizientes Bauen und Wohnen bestimmte Kriterien erfüllen. Diese reichen von zinsgünstigen Krediten bis hin zu Zuschüssen. Und für das Einreichen von Handwerkerrechnungen bekommt der Auftraggeber oben drauf auch noch einen Steuerbonus.
Individuelle Förderung
Getragen werden die aktuellen Förderprogramme von ganz unterschiedlichen Institutionen: Die KfW Bankengruppe etwa bietet zinsgünstige Kredite für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, also auch für die Badrenovierung. Unterstützt werden bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung, etwa durch die Optimierung des Wohnungszuschnitts, der Sanitärinstallation oder der Wasserversorgung, die Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung und Barriere-reduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand.
Darüber hinaus haben nahezu alle Bundesländer und stellenweise auch die Kommunen spezielle Programme zu den Themen „Nachhaltig Sanieren und Renovieren" und „Altersgerechtes und barrierefreies Wohnen" aufgelegt. Detaillierte Auskunft geben die Webseiten der einzelnen Bundesländer und der Bundesministerien.
Laut Industrie und Handelskammer bekommt der Renovierungswillige für professionell ausgeführte Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden, im Wohnraum und auf dem Grundstück zudem einen Steuerbonus. Bei der Badrenovierung betrifft das zum Beispiel Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker-, Maurer- oder Trockenbauarbeiten. Bis zu 20 Prozent der Kosten für diese Handwerksarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden – maximal jedoch 1.200,- Euro pro Jahr und Haushalt. Dabei gilt zu beachten: Die Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden, sondern nur per Kartenzahlung oder Banküberweisung. Die Steuererstattung für Handwerksarbeiten kann vom Mieter genauso wie vom Eigentümer beantragt werden. Entscheidend ist grundsätzlich, wer die Leistungen bezahlt hat.
Gewusst wie
Um schnell und unkompliziert in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, sollten jedoch einige Regeln beachtet werden: Zunächst sollte man sich frühzeitig informieren, welche Programme miteinander kombiniert werden können und welche Bedingungen und Fristen gelten. In der Regel müssen die Förderanträge vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Zum Ausfüllen werden meist die Angebote der entsprechenden Handwerker benötigt.
Die Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau beispielweise werden über die Hausbank abgewickelt und auch dort beantragt. Dabei unterstützt die Hausbank ihre Kunden beim Ausfüllen der Dokumente. Detaillierte Informationen stehen im Internet außerdem als PDF-Datei zum Download bereit, etwa eine
Liste der förderfähigen Maßnahmen der KfW.