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News vom 28.07.2015

Bürger fordern mehr Investitionen in die Infrastruktur:
Vergessen aber gern ihre eigene

Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allersbacher halten fast zwei Drittel der Bürger die Investitionen in die bundesdeutsche Infrastruktur für unzureichend. Nur noch 18 Prozent glauben, dass ausreichend finanzielle Mittel in diesen Bereich fließen. Neben dem Ausbau sowie der Unterhaltung von Schulen und Kindergärten (82 Prozent) wünschen sich immerhin 71 Prozent der Befragten mehr Investitionen zum Bau von Energieversorgungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Aha möchte man meinen – das Volk hat die Energiewende also endlich verstanden. Es muss investiert werden. Aber:

Wie sieht es denn mit der Infrastruktur im eigenen Hause aus?

Etwa besser ? Wohl kaum: Laut der aktuellen ZIV- Erhebung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (Zentral-innungsverband ZIV e. V.) aus dem Jahr 2014 sind immerhin 2,2 Millionen der Öl- und Gasheizungsanlagen älter als 23 Jahre. Das entspricht etwa 15 Prozent der Wärmeerzeuger, die lt. 1. BImSchV messpflichtig sind. Darüber hinaus werden noch 700.000 Öl- und Gasgeräte (4,7 %) betrieben, die älter als 31 Jahre sind. Nicht mitgerechnet sind kleinere Einzelraumheizgeräte, Kleinwasserheizer und dergleichen, die nicht messpflichtig sind und damit nicht flächendeckend statistisch erfasst werden. Es gibt also eine Dunkelziffer, die Schlimmeres erahnen lässt.

Es scheint ja eine typisch deutsche Mentalität zu sein mit dem (Stinke-)Finger auf Behörden, Politiker und den Staat zu zeigen und selbst völlig losgelöst von dieser Situation zu sein. Da hat das eine doch wohl nichts mit dem anderen zu tun, was? Das ist genauso wie mit dem Staatshaushalt über dessen Ausgabenpolitik wir häufig schimpfen: Auf der einen Seite stöhnen wir über die hohe Steuerlast – auf der anderen verlangen wir Förderung in jeglicher Hinsicht. Dass es ein und dieselbe Kuh ist, die gefüttert und gemolken wird, kommt uns dabei selten in den Sinn.

Meine Mutter hat immer gesagt; „Wir kehren erst einmal vor der eigenen Haustür bevor wir über die Anderen schimpfen“. Na ja - was läuft da also?

Fakten und Ausnahmen von der Austauschpflicht

Wir haben eine EnEV 2014, die eindeutig zu kurz greift. Eine Austauschpflicht für alte Heizkessel besteht für alle Wärmerzeuger bis Baujahr 1985. Geräte, die demnach zum heutigen Zeitpunkt älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr verwendet werden. So einfach ist das – wären da nicht die zahlreichen Ausnahmen:

In beiden Fassungen - EnEV 2007/2009 und der neuen EnEV 2014 - sind Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel explizit von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Die Austauschpflicht für alte Heizkessel greift also nur im Falle von alten Standard- bzw. sogenannten Konstanttemperaturkesseln. Auch Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung unterhalb von 4 und über 400 Kilowatt sind hiervon nicht betroffen. Ebenso Heizgeräte, deren "Brennstoffe von den marktüblichen flüssigen und gasförmigen Brennstoffen erheblich abweichen". Sprich Schweröl oder Biogas. Weiterhin betrifft diese Regelung weder Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung, noch Küchenherde und Geräte, die hauptsächlich zur Beheizung des Raumes, in dem sie eingebaut oder aufgestellt sind, auslegt sind, daneben aber auch Warmwasser für die Zentralheizung und sonstige Gebrauchszwecke liefern. Weiterhin gibt es Ausnahmen bei zumindest teilweise selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern: "Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten [...] erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 01. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen." Die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer beträgt zwei Jahre. Zudem wird er Vollzug dieser Regelung nicht konsequent überprüft – es handelt sich demnach um einen „zahnloses Bürokratiemonster“. Na bravo…… .

Auch die 1. Bundes-Immissions-Schutzverordnung kann nur bedingt Abhilfe schaffen. Hier gibt es zwar klare abgastechnische Grenzwerte, die einzuhalten sind und die vom Schornsteinfegerhandwerk regelmäßig überwacht werden. Energietisch betrachtet greift aber auch die 1. BImSchV nicht wirklich. Abstrahlungs- und Zirkulationsverluste werden genauso außeracht gelassen wie Überdimensionierungen der Heizungsanlage, die bis in die 80er Jahre des letzten Jahrtausends nun einmal üblich waren. Mit der widerkehrenden Messung wird dem Betreiber zudem noch ein Stück (trügerische) Sicherheit vermittelt. Motto: „Der Schornsteinfeger hat mir bestätigt – alles in Ordnung“ Außerdem kann der zuständige Bezirksschornsteinfeger die Anlage bei Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht stilllegen. Dieser Auftrag ist Ländersache und wird entsprechend unterschiedlich bzw. häufig überhaupt nicht umgesetzt. Was soll das also ?

Deshalb konsequent argumentieren:

Wir Fachleute müssen uns in Sachen Sanierungsstau deshalb selber helfen. Wir müssen den Betreibern endlich und wirklich begreiflich machen, dass es so im 21. Jahrhundert nicht mehr geht. Eine 30 Jahre alte Heizungsanlage ist genauso umweltfreundlich wie Altöl im Gartenteich. Das ist kein Kavaliersdelikt – das ist ne Sauerei. MAP und KfW-Programme hatten und haben wir reichlich. Es fehlt einfach die Einsicht in der Bevölkerung in die eigene Infrastruktur zu investieren. Außen Hui und innen Pfui – tolles Bad und alter Heizkessel mag ja einigen Protagonisten in der SHK-Branche gut gefallen. In Sachen Energieverbrauch und zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020 hilft das aber wenig.

Autor: Dieter Last

Dieter Last, Inhaber des Büros für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Osnabrück. www.last-pr.de

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