Seit Anfang Juli liegt ein Entwurf des BMWi zum KWK-Gesetz 2016 vor. Geplant sind insbesondere der Einbezug von Bestandsanlagen auf Erdgasbasis, eine Verlagerung der Zuschlagszahlungen für Neuanlagen auf KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird sowie eine generelle Reduktion des KWK-Ausbaus unter Aufgabe des 25 %-KWK-Ausbauzieles bis 2020. Die Neuregelungen werden von erheblicher Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit und damit für die mit KWK befassten Unternehmen sein.
Der B.KWK bietet in einer Serie von zeitlich und räumlich verteilten Infotagen die Möglichkeit, sich im Detail mit den geplanten neuen Regelungen auseinander zu setzen. Versierte Energie-Rechtsanwälte und KWK-Planer werden den Gesetzentwurf aus ihren jeweiligen Perspektiven, also aus rechtlicher und planerischer Sicht, unter die Lupe nehmen und analysieren.
Daneben werden weitere aktuelle Rechtsfragen aus dem Umfeld der KWK erörtert und in die Analyse einbezogen.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf basiert auf Eckpunkten, die von der Regierungskoalition in einem Spitzengespräch am 1. Juli im Kontext mit einem lange umstrittenen Gesamtpaket zu Strommarkt und Klimaschutzmaßnahmen festgelegt wurden. In Anbetracht der schwierigen und langwierigen Kompromissfindung ist damit zu rechnen, dass die noch ausstehende Abstimmung mit der EU-Kommission und die parlamentarische Debatte im Herbst nicht zu grundlegenden Änderungen führen werden. Das Inkrafttreten ist am 1. Januar 2016 geplant.
Vorsprung durch frühzeitige Information
Die Teilnehmer werden auf dem Infotag in die Lage versetzt, sich frühzeitig auf den künftigen Förderrahmen einzustellen, die Debatte in der parlamentarischen Phase im Herbst von einem fundierten eigenen Informationsstand aus zu begleiten und den Informationsvorsprung für die eigene Unternehmensausrichtung zu nutzen.
Wer sollte teilnehmen?
Angesprochen sind Fachleute aus Unternehmen der Bereiche Energiewirtschaft, Industrie, Planung, Beratung, Anlagenbau, Installation und Effienzdienstleistungen sowie Anwaltskanzleien, die sich frühzeitig mit den kommenden Bedingungen des Betriebes von KWK-Anlagen befassen wollen.
Veranstaltungsreihe: „Was bringt das KWK Gesetz 2016? … und weitere KWK-relevante Rechtsfragen“
nächste Termine: Berlin - 02.09.2015 und Köln - 03.09.2015
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich hier in dem Veranstaltungsflyer.
Die Infotage eignen sich als Fortbildung für Energieberater. Für den Bereich „Mittelstand“ wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung gemäß BAFA-Merkblatt „Energieberatung im Mittelstand“ ausgestellt.