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News vom 27.10.2015

Geplante Novelle des EnVKg
Effizienzlabel auch für alte Heizanlagen?

Im nächsten Jahr können Heizungsinstallateure Effizienzlabel auch für alte Heizanlagen vergeben – eine Chance zur Profilierung für das Fachhandwerk. Und ab 2017 sollen zudem Schornsteinfeger verpflichtet werden, Altanlagen zu labeln - ob der Eigentümer will oder nicht.

Reichlich Potential für Modernisierung: Der Anlagenbestand 2013. Quelle: BDH/ZIV
Reichlich Potential für Modernisierung: Der Anlagenbestand 2013. Quelle: BDH/ZIV

Ab September müssen neue Heizungsanlagen mit einem Energieeffizienzlabel ausgezeichnet werden – ähnlich dem, das der Verbraucher schon seit längerem von Kühlschränken kennt: Grüner Balken = toll… Aber auch für ältere Anlagen plant das Bundeswirtschaftsministerium ein entsprechendes Labeling. Gesetzliche Grundlage dafür ist eine geplante Novelle des Gesetzes zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (EnVKG), die im Dezember dieses Jahres in Kraft treten soll. Thomas Hinsch (BMWi) präsentierte die geplanten Änderungen auf den Energietagen in Berlin.

Mehr als 50 Prozent des Endenergieverbrauchs entfallen in Deutschland auf die Erzeugung von Prozess- und Raumwärme. Dabei sind nur 29 Prozent der Heizungsanlagen und sogar nur 17 Prozent der industriellen Wärmeerzeuger auf dem aktuellen Stand der Technik. So sieht das der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und folgert daraus „Keine Energiewende ohne Wärmewende“. Es macht von daher durchaus Sinn, die Austauschrate alter Anlagen zu erhöhen.

Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, können ab 2016 freiwillig von Heizungsinstallateuren,  Schornsteinfegern und bestimmten Energieberatern gelabelt werden, gemäß der EU-Verordnung Nr. 811/2013. Der Bezirksschornsteinfeger soll ab 2017 sogar verpflichtet sein, im Rahmen der Feuerstättenschau nachzulabeln. Hauseigentümer haben das für sie kostenlose Labeln übrigens zu dulden. Vom Glücksbringer zum Öko-Controletti – die „grüne“ Karriere der Schornsteinfeger…

Gewünschtes Ziel der Aktion ist die Erhöhung der Austauschrate alter Heizungsanlagen um 20 Prozent von gegenwärtig 3,1 Prozent auf 3,7 Prozent pro Jahr. Das Heizungslabel soll als Türöffner für eine weitergehende Energieberatung dienen und das Vertrauen in den nur scheinbar guten Zustand der Altanlage durch Verweis auf den miserablen Wirkungsgrad stören. Idealerweise entscheidet sich der Eigentümer so eher für eine neue Anlage. Das Label betrifft Anlagen bis 400 kW (also quasi jedes Ein- und manches Mehrfamilienhaus) und die Warmwasserbereitung, sofern diese gas- oder ölbetrieben ist. Die Vergabe wird über acht Jahre gestreckt, zunächst sollen die ältesten Anlagen untersucht werden.

Wie wird das Label nun vergeben? Die Effizienzklasse soll automatisch durch eine App bestimmt werden, für die der BDH die verfügbaren Daten alter Heizungsmodelle zusammenstellt. So entfallen Messungen an der Heizung, der konkrete Zustand der Anlage wird nicht bewertet. Die Software dafür stellt das BMWi zur Verfügung. Auch die durch das Labeling entstehenden Kosten werden vom BMWi getragen.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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