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News vom 17.11.2015

BTGA-Seminare: Qualifizierung für die energetische Inspektion von Klimaanlagen

Die nach Paragraf 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschriebene energetische Inspektion von Klimaanlagen zeigt Betreibern, wie sie den Energiebedarf und die Betriebskosten ihrer Klimaanlagen verringern können. Inspektoren bewerten die Gesamtenergieeffizienz einer Klimaanlage und schlagen Verbesserungen zur Steigerung ihrer energetischen Effizienz vor. Bereits geringfügige Verbesserungen können für die Betreiber wirtschaftlich interessant sein.

Fachleute der Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik können sich mit dem Angebot energetischer Inspektionen ein wachsendes Betätigungsfeld erschließen: Laut einer Studie aus dem Jahr 2013 wurden bisher nicht mehr als drei Prozent der inspektionspflichtigen Klimaanlagen energetisch untersucht.

In der Seminarreihe zu § 12 EnEV werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um die energetische Inspektion von Klimaanlagen durchzuführen. Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. wird in Zusammenarbeit mit dem FGK - Fachverband Gebäude-Klima e.V. diese erfolgreiche Seminarreihe auch 2016 fortsetzen. Insgesamt sechs Veranstaltungen sind bundesweit geplant:

Hamburg 27. bis 28. Januar 2016
Stuttgart 16. bis 17. März 2016
Köln 11. bis 12. Mai 2016
Berlin 22. bis 23. Juni 2016
München 21. bis 22. September 2016
Köln 23. bis 24. November 2016

Die Inhalte des Seminars sind auf die in § 12 EnEV genannten Fachleute ausgerichtet. Dies sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen verfügen. Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung ist bei anderen Fachrichtungen gefordert, beispielsweise für den Maschinenbau, für die Elektrotechnik, die Verfahrenstechnik und für das Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Versorgungstechnik oder der TGA.

Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e.V. bescheinigt. Stimmen die Seminarteilnehmer zu, werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internet- Seite des BTGA veröffentlicht.
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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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