Gesetzgeber warnt vor Investitionsstau beim Zählertausch:
“Mehrere tausend Wasser- und Wärmezähler müssen bis zum 31.12.2015 erneuert werden.”
Vielen Wohnungseigentümern ist das noch nicht bekannt.
- Durch die Gesetzesänderung des MessEG zum 01.01.2015 dürfen Messgeräte deren Eichung abgelaufen oder erloschen ist, nicht mehr zur Nebenkostenabrechnung hinzu gezogen werden.
Bußgelder bis zu € 50.000 drohen und gegebenenfalls werden die Nebenkosten nicht anerkannt oder vom Mieter gekürzt.
Oftmals befinden sich im Wohnungsbestand unzulässige Messgeräte, vielen
Wohnungseigentümern ist dies nicht bewusst. Ihre aktive Aufklärung, meist in Verbindung mit dem Zählertausch, schützt den Auftraggeber i.d.R. vor deftigen Strafen.
Also: Zähler mit alter Eichung müssen 2015 getauscht werden.
Durch die Gesetzesänderung wurde auch die Grundlage geschaffen, dass Eichbediensteten die Möglichkeit eingeräumt wird, „vor Ort“ Prüfungen und Kontrollen durchzuführen.
Mit „Hausbesuchen“ ist zukünftig zu rechnen.
Und das sollten Sie noch beachten:
Anzeigepflicht nach dem neuen MessEG seit dem 01.01.2015 für neue oder erneuerte Messgeräte.
Gesetzesänderung mit neuen Pflichten für Verwender, Bußgelder bis € 20.000 drohen.
Was muss der Verwender von Wasser- oder Wärmezählern bezüglich der Anzeigepflicht tun?
- Sie müssen die Installation neuer oder erneuerter Wasser- oder Wärmezähler innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer zuständigen Eichbehörde anzeigen.
- Dazu nutzen Sie am besten die zentrale Meldeplattform (www.eichamt.de / Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG).
- Sie können entweder einzelne Wasser- oder Wärmezähler anzeigen oder die vereinfachte Meldung für mehrere Messgeräte einer Messgeräteart nutzen, sofern Sie entsprechende Gerätelisten mit den geforderten Daten erstellen und zur Verfügung halten.
Was sind die wesentlichen Vorgaben, und
wer ist der Verwender des Messgeräts und damit verpflichtet, die Anzeige vorzunehmen?
Diese und weitere wichtige Informationen finden Sie hier…
Nützliche Links auf unserer Homepage:
www.deltamess.de
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