Wie für so fast alles beim Thema Bauen gibt es natürlich auch fürs Licht rechtliche Vorschriften, die regeln, wie man eine Beleuchtung zu installieren hat.
Auch der Anteil des Tageslichts am Arbeitsplatz ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bild: licht.de
Müssen in jedem Falle richtig entsorgt werden: Leuchtstofflampen.
Bild: Wikimedia/ Christian Taube Weitgehend bekannt dürften die Installationsvorschriften für Feuchträume sein, also Duschen oder Bäder. Geregelt ist deren Installation in der DIN VDE 0100, Teil 701. Diese nennt drei Schutzbereiche:
- 0 für den Innenraum von Bade- oder Duschwannen. Hier dürfen nur Leuchten bis 12 V eingebaut werden, die jedoch von ihrer Art her ausdrücklich für diesen Einnau zugelassen sein müssen.
- 1 ist die Fläche innerhalb der senkrechten Begrenzungen von Wanne oder Dusche. Hier dürfen Lampen bis 25 V verbaut werden. In beiden Bereichen 0 und 1 dürfen keine Transformatoren verwendet werden. Beleuchtungssysteme, die diese nutzen, sind also tabu.
- Der letzte Schutzbereich, 2 genannt, grenzt 60 cm an 1 an. Hier müssen die Leuchten lediglich gegen Spritzwasser gesichert werden.
EnEV beachten
Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 1000 Quadratmeter Grundfläche muss zudem die EnergieEinsparVerordnung (EnEV) beachtet werden. In der Planung, auf die wir im nächsten Teil eingehen, muss deswegen auch der Energieverbrauch der Beleuchtung einfließen. Er kann, je nach Gebäudenutzung, einen erheblichen Anteil am Gesamtenergiebedarf ausmachen. Und dieser darf nicht überschritten werden. Als Hilfe kann hier die DIN EN 15193 dienen. Sie bietet Methoden, um den Energiebedarf von Beleuchtungssystemen in Gebäuden – Neubau als auch Bestandssanierung – abzuschätzen.
Zu beachten ist ebenfalls die DIN EN 12464-1. Die regelt die Energieeffizienz von Beleuchtungen und den Anteil der Tageslichtnutzung, die ja zu jedem vernünftigen Beleuchtungskonzept dazugehört. Übrigens: Die Lichtqualität darf nicht zugunsten der Energieeffizienz abgeschwächt werden.
Und schließlich wären da noch die DIN 5034 und die DIN 5035. Erstere regelt generell das Tageslicht in Innenräumen, letztere die künstliche Beleuchung in eben jenen. Zudem müssen Planer auch die Arbeitsstättenrichtlinie und die jeweiligen Landesbauordnungen berücksichtigen.
Wer sich bei der Installation zudem an die Technischen Regel ASR 3.4 "Beleuchtung" hält, kann davon ausgehen, dass dies Bestand hat, wenn es mal hart auf hart kommt.
Richtig Recyceln
Nun noch zu einem letzten Thema: die Entsorgung. Denn auch die ist gesetzlich geregelt, und zwar im Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG). Entsorgt werden müssen Leuchtstoff- und Gasentladungslampen sowie sämtliche Leuchten, die nicht in privaten Haushalten Verwendung fanden. Dafür gibt es Rücknahmespezialisten, Wertstoffhöfe oder die Tonnen im Bau- oder Supermarkt. Nicht entsorgt werden müssen hingegen die guten alten Glüh- sowie Halogenlampen sowie Leuchten.
Alle diese Normen gelten für den Innenbereich. Für den Außenbereich wie Straßenbeleuchungen, den wir hier nicht extra „beleuchten“ wollen, da wir uns ja im HaustechnikDialog befinden, gelten eigene Normen.
Die Planung einer Beleuchtungsanlage beschäftigt uns im im nächsten Teil am 28.06.2017.
Bisher erschienen:
1. Was eine gute Beleuchtung ausmacht
2. Moderne Lichtsysteme - sparsam und effizient
3. Qualitätsmerkmale – auf was man beim Leuchtenkauf achten muss
4. Wie muss eine Beleuchtung installiert sein
Erscheinen demnächst:
5. Die Planung einer Beleuchtungsanlage
6. Wie eine Verschattung funktioniert
7. Welche Verschattungssysteme gibt es
8. Worauf man bei einer Verschattung achten sollte
9. Arbeitsplatz und Verschattung
10. Die Planung einer Verschattungsanlage