Auch die Handwerkskammer Flensburg warnt inzwischen eindringlich vor einer sogenannten Datenschutzauskunft-Zentrale, die aktuell per Fax bereits zahlreiche Betriebe kontaktiert hat. Hierbei handelt es sich offenbar um ein bundesweit an Unternehmen, Gewerbetreibende und auch Vereine verschicktes Anschreiben mit dem Titel "Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO".
Bilder: bitsign Viele Gewerbetreibende sind daher verunsichert. In dem Schreiben erhalten Sie von der Datenschutzauskunft-Zentrale den Hinweis, ihrer Pflicht zur "Umsetzung des Datenschutzes nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)" unter Einhaltung einer gesetzlichen Frist nachzukommen und werden aufgefordert, das dem Fax beigefügte Formular vervollständigt, unterschrieben und ausgefüllt zurückzusenden.
Hier lohnt sich ein genauer Blick auf das Kleingedruckte:
Es wird dort auf die Erfüllung zwingend erforderlicher Grundanforderungen hingewiesen. Und noch mehr: auch ein Hinweis, dass behördliche Aufsichtsmaßnahmen nur dann vermeidbar zu sein scheinen, wenn das angeschriebene Unternehmen "datenschutzkonform" aufgestellt ist, bleibt nicht aus. Damit dies gewährleistet werden kann, ist es möglich, für einen nicht unbeträchtlichen Jahresbeitrag ein angebotenes Leistungspaket "Basisdatenschutz" zu erwerben. Der Unterzeichner verpflichtet sich dabei zu einer 3-jährigen Vertragslaufzeit!
Unternehmer/Innen sind jedoch nicht verpflichtet, die geforderten Angaben an eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu übermitteln!
Die Handwerkskammer Flensburg rät den Betrieben, nichts zu unterschreiben und empfiehlt, das Fax zu ignorieren.
Sofern bereits eine Unterschrift geleistet wurde, sollte die Erklärung widerrufen und ggf. wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
Auskünfte dazu erhalten Sie von den zuständigen Handwerkskammern oder bei den Fachänwälten.
Quelle: Handwerkskammer Flensburg
Autoren: Handwerkskammer Flensburg + BitSign GmbH