Biomasseheizungen gelten als klimaneutral. Zwar weisen sie deutlich höhere Feinstaubwerte als vergleichbare Öl- (etwa vier Mal mehr) oder Gaskessel (etwa zehn Mal mehr) auf. Ihr CO2-Ausstoß beträgt jedoch nur einen Bruchteil der Emissionen dieser fossilen Brennstofftechnologien. Deswegen werden sie von den neuen Gesetzen und Verordnungen rund um das Klimapaket der Bundesregierung auch besonders gefördert.
Bild: DEPI In Frage kommen für Endverbraucher zwei Brennstoffe. Zum einen sind das Pellets, zum anderen Hackschnitzel. Beide Brennstoffe sind durch den Deutschen Energie- und Brennholzverband (DEPV) durch die Norm ENplus genormt.
Hackschnitzel eigenen sich jedoch nur für größere Heizungen, etwa in Mehrfamilienhäusern. Deswegen sind Pelletkessel im Sanierungsfall von Ein- und Zweifamilienhäusern meist das Mittel der Wahl, etwa wenn ein altes Heizsystem ausgewechselt werden muss und eine Wärmepumpe (um die es im nächsten Teil der Serie geht) aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt.
Genormter Brennstoff
Pellets sind ebenso wie Hackschnitzel ein genormter Brennstoff. Sie werden in Pelletlagern, die räumlich getrennt vom Heizkessel sein müssen, gelagert, von dort mittels einer Förderschnecke und einer Leitung zum Kessel transportiert und in diesem meist auf einem rotierenden Teller verbrannt.
Eine zweite, ebenfalls geförderte Technologie sind Pelletkaminöfen mit Wassertasche. Diese sind in der Lage, einen Teil ihrer Wärme ins Heizsystem einzuspeisen. Auch hier gibt es halbautomatische Varianten, die mit einem kleinen Speicher ausgeführt sind und sich quasi selbst mit Pellets versorgen. Im Neubau müssen solche Kaminöfen mit Partikelabscheidern ausgerüstet sein, bei einer Sanierung nicht. Dieses wäre aber immer ratsam. In Frage kommen für die Förderung auch Scheitholzkessel, die häufig im ländlichen Raum anzutreffen sind.
Sonderformen sind Kombikessel, die etwa zwei Arten von Biomasse, also Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzel, verbrennen können. Diese müssen für die Förderung immer mit einem Pufferspeicher versehen sein. Ein alter, bereits vorhandener zählt auch. Das gilt auch für reine Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel.
Bei einem Wechsel auf ein solches Heizungssystem muss immer der deutlich höhere Preis mit eingerechnet werden. Pellets zu verbrennen ist ein deutlich komplizierterer Prozess als etwa Gas zu verbrennen. Die Heizung verfügt über viele mechanische Teile, die regelmäßig gewartet werden müssen. Zudem muss, wie bei allen Festbrennstoffheizungen, der Schornsteinfeger zweimal im Jahr nach dem Rechten sehen – und nicht nur alle zwei Jahre wie bei Gas- oder Ölkesseln.
Förderung federt höhere Preise etwas ab
Die höheren Anschaffung- und Installationskosten eines Biomassekessels werden durch die Förderung teilweise aufgefangen. Die Grundförderung beträgt 35 Prozent, auch bei Kombination mit einer Solaranlage, und kann, je nach Größe der Anlage und notwendiger Investition, bis zu 22.500 Euro betragen. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, was sich überall dort anbietet, wo kein Gas- oder Fernwärmenetz anliegt, beträgt die Förderung sogar 45 Prozent.
Aber auch als Hybridkomponenten werden Pelletkaminöfen gefördert. Wer also einen neuen Gas-Brennwertkessel mit einem wasserführenden Pelletkaminofen kombiniert, der mindestens ein Viertel des Wärmebedarfs abdeckt, erhält 30 Prozent Zuschuss. Das DEPI hat hier noch weitere Informationen rund um die Förderung von Biomassekesseln zusammengetragen.
Ebenfalls gut gefördert werden Wärmepumpen. Um die wird es im nächsten Teil der Serie am 20.02.2020 gehen.
Bereits erschienen:
10.02.2020: Übersicht zur neuen Rechtslage und Fördermöglichkeiten von Heizsystemen
13.02.2020: Wie geht es weiter mit Erdgas und anderen fossilen Heizungen?
17.02.2020: Stark gefördert: Biomasseheizungen
Erscheinen demnächst:
20.02.2020: Wärmepumpen
24.02.2020: Immer eine Option: Kraft-Wärme-Kopplung
27.02.2020: Ein Ölheizungsverbot, dass keines ist