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News vom 17.01.2003

Fachinformationen zur Trinkwasser- und Gasinstallation stark gefragt


Gewährleistungsrecht / Gas- und Trinkwasserinstallation / Großer Informationsbedarf vor allem durch TrinkwV 2003 / Vortragstexte im Internet abrufbar.

Ein positives Fazit zogen die KM Europa Metal AG und die Viega Franz Viegener II GmbH & Co. KG nach ihrer gemeinsamen, elf regionale Fachtagungen umfassenden Veranstaltungsreihe zum Thema "Neue Chancen durch innovative Techniken". Dabei standen unter anderem aktuelle Entwicklungen in den Rahmenbedingungen für Gas- und Trinkwasserinstallationen im Mittelpunkt. Allein im September und Oktober 2002 fanden sechs Fachveranstaltungen im Nordwesten, Südwesten und Süden Deutschlands statt. Bei den Tagungen konnten über 600 Teilnehmer gezählt werden, insgesamt wurden damit weit über 1.100 SHK-Fachhandwerker und Planer erreicht.

RA Stohlmann zum neuen Gewährleistungsrecht

Mit Unterstützung der jeweiligen SHK-Landesverbände bzw. -Innungen gaben namhafte Referenten den Teilnehmern wichtige Praxisinformationen. So erläuterte Rechtsanwalt Friedrich Stohlmann vom Fachverband SHK NRW das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene neue Gewährleistungsrecht und informierte über die zentralen Auswirkungen auf das Werkvertrags- und Kaufrecht. Eine der wichtigsten Änderungen: Die bisherige Gewährleistungsfrist für den Verkauf von beweglichen Sachen verlängert sich von sechs Monaten auf zwei Jahre. Sie dürfe gegenüber Endverbrauchern vertraglich nicht verkürzt werden, bei kaufmännischen Geschäftspartnern könne man die Frist jedoch per AGB auf ein Jahr begrenzen, so Stohlmann. Die Lasten der neuen Regelung müsse aber nicht der Verkäufer tragen, vielmehr habe der Gesetzgeber in Form des sogenannten "Rückgriffsrechts" einen Ausgleich geschaffen. Beweise der Käufer nach Ablauf der ersten sechs Monate, dass ein Mangel schon bei Übergabe der Sache vorgelegen hat, habe der Händer einen Rückgriffsanspruch gegenüber dem Lieferanten bzw. Hersteller.

Werkvertrag: maximal fünf Jahre Rückgriffsrecht gegenüber Lieferanten

Auch beim Werkvertrag gibt es neue Regelungen. Stohlmann verwies auf unterschiedlich lange Gewährleistungsfristen – je nachdem, ob es sich um die Herstellung einer beweglichen Sache oder Arbeiten an einem Bauwerk handelt. Bei Herstellung einer neuen beweglichen Sache müsse der Werkunternehmer jetzt ebenfalls zwei Jahre haften. Allerdings könne diese Frist mittels AGB oder durch individuelle Vereinbarungen auf ein Jahr beschränkt werden, so der Tipp des Juristen. Wichtig ist auch der Hinweis Stohlmanns, dass jede Reparatur – ausgenommen eine Nachbesserung – eine eigenständige Werkleistung ist, die Gewährleistungsfrist beginne dann immer wieder neu zu laufen.

An der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Arbeiten an einem Bauwerk, die bereits bisher fünf Jahre betrug, ändere sich demgegenüber grundsätzlich nichts. Der Gesetzgeber lasse dabei gegenüber einem Verbraucher die Vereinbarung der VOB/B zu, womit die Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre verkürzt werde. Neu sei jedoch, dass der Werkunternehmer wie der Verkäufer ein Rückgriffsrecht gegenüber seinem Lieferanten habe: "Die Frist richtet sich dann nur noch danach, ob es sich um Werkleistungen an einem Bauwerk oder einer beweglichen Sache handelt", betonte Stohlmann. Im Gegensatz zur bis Ende 2001 geltenden Regelung sei dem Werkunternehmer der Rückgriff nicht mehr nach sechs Monaten abgeschnitten, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Er sei vielmehr in der gesamten Gewährleistungsfrist – d.h. bei Arbeiten an einem Bauwerk bis zu fünf Jahre – möglich.

Praxiswissen für Gas- und Trinkwasserinstallation

Aktuelle Entwicklungen in den Rahmenbedingungen für Gas- und Trinkwasserinstallationen standen im Mittelpunkt weiterer Fachvorträge. So referierte Fritz Guther, Obmann in der Technischen Kommission "Gasinstallation" des DVGW über die gestiegenen Sicherheitsanforderungen in der Gasinstallation entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 600. Dieses legt die im August 2000 ergänzten Regeln der TRGI zugrunde. Heinz-Dieter Corsten von der Ruhrgas AG skizzierte einen Weg zum Erdgas vollversorgten Haus, das mit Hilfe neuer Erdgasinstallationstechniken realisiert werden könne. Hier werden neben Heizung und Warmwasserversorgung weitere gasbetriebene Geräte wie Herd, Wäschetrockner, Terrassengrill etc. mit speziellen Erdgassteckdosen an die Erdgasversorgung angebunden. Für die Verbindungsleitungen sei die Kombination aus "Sanco"- und "Wicu"-Markenkupferrohren von KME und "Profipress"-Pressfittings von Viega optimal geeignet.

Im Themenblock "Trinkwasser" informierte Werner Nissing von der Gelsenwasser AG über die Änderung aktueller Normen und Regelwerke sowie die Konsequenzen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2003. Planern und Installateuren empfahl er folgende Vorgehensweise:
  • Auskünfte über Erfahrungen mit verschiedenen Werkstoffen bei den vorliegenden Wasserbeschaffenheit einholen
  • Werkstoff entsprechend der Angaben in prEN 12502 (bzw. DIN 50930-1 bis DIN 50930-5) sowie der DIN 50930-6 auswählen

Nissing betonte, dass die in der DIN 50930-6 angegebenen Anwendungsbereiche für Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation sicherstellen, dass die Anforderungen der neuen TrinkwV eingehalten werden. Dies schaffe Rechtssicherheit für Planer und Installateur.

TrinkwV 2003: Sicherheit mit innenverzinnten Kupferrohren

Nach dieser Norm gelten für das Trinkwasserinstallationssystem "Copatin", das aus innenverzinnten Kupferrohren von KME und verzinnten Pressfittings von Viega besteht, keine Einschränkungen des Anwendungsbereichs. Thorsten Rahe von der Kundenberatung der KM Europa Metal AG betonte vor diesem Hintergrund, dass "Copatin" für alle Trinkwässer nach TrinkwV geeignet sei, eine Bewertung von Trinkwasseranalysen sei nicht erforderlich. Mit dem von Viega gelieferten Systemzubehör könne eine schnelle, sichere und saubere Verarbeitung erfolgen.

Nach Einschätzung von KME und Viega zeigt nicht nur die Resonanz auf die Fachveranstaltungen, wie wichtig gerade zur Zeit das Thema "Trinkwasserinstallation" ist. So habe man für das spezielle Trinkwasser-Installationssystem "Copatin" in den letzten zwölf Monaten vor Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung nahezu eine Verdopplung der Nachfrage verzeichnen können. Denn für Planer und Verarbeiter sei es offenbar immer wichtiger, hier auf "Nummer Sicher" zu gehen.

Ein Download der Vortragstexte aus dem Internet ist möglich.
Klicken Siehier.
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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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